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Dürfen Polizisten eine unbewaffnete Person erschießen , wenn sie sie angreift?

gefragt von soccer2009 am 16.06.2009 um 20:15 Uhr

z.B eine Schlägerei zwischen einem Zivilisten und einem Polizisten ...


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wtf001
beantwortet von wtf001 am 16. Juni 2009 20:16
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Wenn der Polizist vom Tod bedroht ist und dies anzunehmen ist, darf er sich notwehren.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 16. Juni 2009 21:39

wenn die Waffe das einzige Mittel ist, mit der der Polizeibeamte die Gefahr abwehren kann (wenn also Schlagstock, Pfefferspray oder einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen würden oder in der konkreten Situation nicht einsetzbar sind), darf er schießen.


whopper
beantwortet von whopper am 16. Juni 2009 20:16
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Na ja, dürfen......aber Notwehr ist schon erlaubt


Volker13
beantwortet von Volker13 am 16. Juni 2009 20:16
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Nein. Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht gewahrt.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 16. Juni 2009 21:39

wenn die Waffe das einzige Mittel ist, mit der der Polizeibeamte die Gefahr abwehren kann (wenn also Schlagstock, Pfefferspray oder einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen würden), darf er schießen.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 16. Juni 2009 20:17
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Da mußt Du die Polizei fragen oder den Herrn Schäuble.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 16. Juni 2009 20:16
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Nein.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 16. Juni 2009 21:39

warum nicht?

wenn die Waffe das einzige Mittel ist, mit der der Polizeibeamte die Gefahr abwehren kann (wenn also Schlagstock, Pfefferspray oder einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen würden), darf er schießen.

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 17. Juni 2009 09:05

Hier ist es aber eine unbewaffnete Person! Dann darf die Polizei nicht schießen!


goodboy21
beantwortet von goodboy21 am 16. Juni 2009 20:18
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wenn es gefährlich für den polzisten wird, darf er das


anonym
beantwortet von millionaire am 16. Juni 2009 20:23
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Nur im Falle der Notwehr. Sollte also Gefahr bestehen, dass der Polizist oder Zivilisten durch das Handeln des "Täters" lebensgefährlich verletzt werden könnten, so darf der Polizist schießen.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 16. Juni 2009 21:42
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Wenn die Waffe das einzige Mittel ist, mit der der Polizeibeamte die Gefahr abwehren kann (wenn also Schlagstock, Pfefferspray oder einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen würden), darf er schießen. (vgl. u.a. §§60ff HSOG)

Wenn es schon zur Schlägerei gekommen ist, wird der Einsatz der Schusswaffe äußerst schwierig.


chrissy98gmx
beantwortet von chrissy98gmx am 16. Juni 2009 20:17
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Denke schon:-)


Lotte1996
beantwortet von Lotte1996 am 16. Juni 2009 20:17
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Eigentlich nicht, warum denn?


Hirnlos
beantwortet von Hirnlos am 16. Juni 2009 20:18
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Karatekämpfer sehen immer unbewaffnet aus und doch können sie tödliche Tritte austeilen...

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 16. Juni 2009 20:19

Und alle Menschen sehen aus wie potentielle Karatekämpfer, also vorsichtshalber alle umpusten

Kommentar von 2c5c74973b44a21c7211ffebd4093ddesmallHirnlos am 16. Juni 2009 20:21

Naja, wir wissen ja nicht, wie der Angriff dieser unbewaffneten Person ausgesehen hat.


anonym
beantwortet von Noel1994 am 16. Juni 2009 20:19
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Dürfen: Nein Machen: Viel zu oft

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 16. Juni 2009 21:40

viel zu oft? in welchem Land wohnst Du denn? In Deutschland kommt der Schusswaffeneinsatz äußerst selten vor.

und dürfen nein? warum nicht?

wenn die Waffe das einzige Mittel ist, mit der der Polizeibeamte die Gefahr abwehren kann (wenn also Schlagstock, Pfefferspray oder einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen würden), darf er schießen.

Kommentar von Noel1994 am 16. Juni 2009 23:48

Bei einem unbewaffnetem Mann? Meistens sind Bullen zu weit unterwegs- also ich kann da keine Notwendigkeit sehen. Und zb antifa-demos- meistens sind die bullen die ersten die zu den waffen greifen


Alberto10561
beantwortet von Alberto10561 am 16. Juni 2009 20:19
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Naja, wenn er nur mit den Händen angreift, dann nicht... wenn er jetzt mit nem Messer aufn Polizisten losgeht, dann schon, denk ich (wobei ein Polizist nie einen tödlichen Schuss abgeben sollte)... aber es kommt mit 100%iger Sicherheit in die Nachrichten/Zeitung, und der Polizist is dann der Böse.


Raller
beantwortet von Raller am 16. Juni 2009 20:19
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Ja, in Notwehr dürfen sie es!


askme
beantwortet von askme am 16. Juni 2009 20:20
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In den USA kommt soetwas nahezu täglich vor.


anonym
beantwortet von cunninlingists am 16. Juni 2009 20:22
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Der Bulle würde lediglich entlassen werden, das ist aber auch schon das Schlimmste was passieren würde!


anonym
beantwortet von fastlink am 17. Juni 2009 15:34
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Wenn die rechtlichen Vorraussetzungen gegeben sind, ja.

Nimm mal an, der ultradurchtrainierte Kampfsportler geht auf einen Polizisten los, mit den Worten, dich mach ich jetzt kalt.

Der Polizist wehrt sich vergebens "von Hand", mit Schlagstock, Pfefferspray, alles bringt nichts, er hat keine Chance. Dann nimmt er seine Schusswaffe und schießt auf den Angreifer, woran er stirbt - eindeutig rechtmäßig.

Ein Polizist muss sich nicht umbringen lassen, er darf sich selbstverständlich schützen, mit allen Konsequenzen.

Natürlich nicht einfach so zum Spaß oder weil er grad Lust drauf hat, die rechtlichen Gegebenheiten müssen erfüllt sein, diese sind nachzulesen in den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer.


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