z.B eine Schlägerei zwischen einem Zivilisten und einem Polizisten ...

Wenn der Polizist vom Tod bedroht ist und dies anzunehmen ist, darf er sich notwehren.

Nein. Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht gewahrt.
PepsiMaster am 16. Juni 2009 21:39 wenn die Waffe das einzige Mittel ist, mit der der Polizeibeamte die Gefahr abwehren kann (wenn also Schlagstock, Pfefferspray oder einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen würden), darf er schießen.

Da mußt Du die Polizei fragen oder den Herrn Schäuble.
Nein.
PepsiMaster am 16. Juni 2009 21:39 warum nicht?
wenn die Waffe das einzige Mittel ist, mit der der Polizeibeamte die Gefahr abwehren kann (wenn also Schlagstock, Pfefferspray oder einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen würden), darf er schießen.
Hier ist es aber eine unbewaffnete Person! Dann darf die Polizei nicht schießen!

wenn es gefährlich für den polzisten wird, darf er das
Nur im Falle der Notwehr. Sollte also Gefahr bestehen, dass der Polizist oder Zivilisten durch das Handeln des "Täters" lebensgefährlich verletzt werden könnten, so darf der Polizist schießen.

Wenn die Waffe das einzige Mittel ist, mit der der Polizeibeamte die Gefahr abwehren kann (wenn also Schlagstock, Pfefferspray oder einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen würden), darf er schießen. (vgl. u.a. §§60ff HSOG)
Wenn es schon zur Schlägerei gekommen ist, wird der Einsatz der Schusswaffe äußerst schwierig.

Karatekämpfer sehen immer unbewaffnet aus und doch können sie tödliche Tritte austeilen...
teppichhai am 16. Juni 2009 20:19 Und alle Menschen sehen aus wie potentielle Karatekämpfer, also vorsichtshalber alle umpusten
Hirnlos am 16. Juni 2009 20:21 Naja, wir wissen ja nicht, wie der Angriff dieser unbewaffneten Person ausgesehen hat.
Dürfen: Nein Machen: Viel zu oft
PepsiMaster am 16. Juni 2009 21:40 viel zu oft? in welchem Land wohnst Du denn? In Deutschland kommt der Schusswaffeneinsatz äußerst selten vor.
und dürfen nein? warum nicht?
wenn die Waffe das einzige Mittel ist, mit der der Polizeibeamte die Gefahr abwehren kann (wenn also Schlagstock, Pfefferspray oder einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen würden), darf er schießen.
Bei einem unbewaffnetem Mann? Meistens sind Bullen zu weit unterwegs- also ich kann da keine Notwendigkeit sehen. Und zb antifa-demos- meistens sind die bullen die ersten die zu den waffen greifen
Naja, wenn er nur mit den Händen angreift, dann nicht... wenn er jetzt mit nem Messer aufn Polizisten losgeht, dann schon, denk ich (wobei ein Polizist nie einen tödlichen Schuss abgeben sollte)... aber es kommt mit 100%iger Sicherheit in die Nachrichten/Zeitung, und der Polizist is dann der Böse.
Der Bulle würde lediglich entlassen werden, das ist aber auch schon das Schlimmste was passieren würde!
Wenn die rechtlichen Vorraussetzungen gegeben sind, ja.
Nimm mal an, der ultradurchtrainierte Kampfsportler geht auf einen Polizisten los, mit den Worten, dich mach ich jetzt kalt.
Der Polizist wehrt sich vergebens "von Hand", mit Schlagstock, Pfefferspray, alles bringt nichts, er hat keine Chance. Dann nimmt er seine Schusswaffe und schießt auf den Angreifer, woran er stirbt - eindeutig rechtmäßig.
Ein Polizist muss sich nicht umbringen lassen, er darf sich selbstverständlich schützen, mit allen Konsequenzen.
Natürlich nicht einfach so zum Spaß oder weil er grad Lust drauf hat, die rechtlichen Gegebenheiten müssen erfüllt sein, diese sind nachzulesen in den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer.
wenn die Waffe das einzige Mittel ist, mit der der Polizeibeamte die Gefahr abwehren kann (wenn also Schlagstock, Pfefferspray oder einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen würden oder in der konkreten Situation nicht einsetzbar sind), darf er schießen.