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Dürfen Politessen Strafzettel für abgelaufenen TÜV verteilen?

gefragt von daddyoftwo am 29.01.2009 um 17:25 Uhr

Ich habe gestern zwei Strafzettel von einer politesse erhalten: einen für abgelaufenen TÜV und einen für abgelaufene ASU. Ich dachte bisher Politessen dürfen nur Parkvergehen ahnden. Hab ich mich so getäuscht?

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Recht x 35.155 TÜV x 498 Strafzettel x 106 Politessen x 5

anonym
beantwortet von Dine1978 am 29. Januar 2009 17:25
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Na klar dürfen die das!!!!


Leeli
beantwortet von Leeli am 29. Januar 2009 17:26
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Natürlich, das ist eine Ordnungswidrigkeit... Ebenso bekommst du nen Strafzettel, wenn z.B. ein Kennzeichen fehlt... ect.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 29. Januar 2009 17:30

Diese Antwort wollte ich jetzt lesen, eine Ordnungswidrigkeit.


anonym
beantwortet von Katzenbetti am 29. Januar 2009 18:23
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Ja beides sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit je 15 € geahndet. Zumindestens in Bayern.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 29. Januar 2009 18:02
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Ja dazu sind sie berechtigt


ibicks
beantwortet von ibicks am 29. Januar 2009 17:37
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klar dürfen die das, die sind für alle vergehen zuständig


attaatta
beantwortet von attaatta am 29. Januar 2009 17:29
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Die dürfeb dich sogar abschleoppen lassen. Was lernt man heute eigentlich noch in der Fahrschule?

Kommentar von daddyoftwo am 29. Januar 2009 17:32

Abschleppen hat ja wohl was mit Parkvergehen zu tun!

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 29. Januar 2009 22:07

echt wahr?


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 29. Januar 2009 17:28
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lol, die dürfen alles auf schreiben, also auch kapputte reifen, undichte ölwanne, kaputte lampen..usw


Kurgast
beantwortet von Kurgast am 29. Januar 2009 17:28
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Ja, da hast du dich getäuscht. Die werden hauptsächlich zur Überwachung des ruhenden Verkehr eingesetzt und dazu gehört neben Parkverstößen auch TÜV und ASU-Plaketten zu überprüfen.


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 29. Januar 2009 17:28
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jawohl.


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 29. Januar 2009 17:27
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hast dich getäuscht ! die haben mir sogar ticket gegeben wegen zu niedrigem reifendruck.30 euro.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 29. Januar 2009 17:27
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Die dürfen sämtliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verkehr abkassieren.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 29. Januar 2009 17:27
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Das dürfen die, die arbeiten schließlich bei der Polizei. Das Ordnungsamt darf nur Parkvergehen ahnden

Kommentar von BerlinerMitHerz am 29. Januar 2009 17:33

in sachen auto meinst du wohl sicherlich, was das ordnungsamt angeht? den die sind ja für mehr als nur dieses da!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 2. Februar 2009 18:30

Ja stimmt, ich bezog das nur aufs Auto


anonym
beantwortet von Janni1979 am 29. Januar 2009 17:27
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Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen die auch ahnden


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 29. Januar 2009 17:27
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das müssen sie sogar


Diablo69
beantwortet von Diablo69 am 29. Januar 2009 17:26
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ja klar! wenn du mitabgelaufen tüv rumfährst gefährdest du nicht nur dich sondern auch andere!


Peru1
beantwortet von Peru1 am 29. Januar 2009 17:26
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Leider ja, hatte ich auch schon.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 29. Januar 2009 17:26
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Ja, darf, kann und soll sie.


frastaft
beantwortet von frastaft am 29. Januar 2009 17:26
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Poltitessen sind für den stehenden Verkeht zuständig, also auch zur Überprüfung von TÜV und ASU.


simikra
beantwortet von simikra am 29. Januar 2009 17:26
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jepp


anonym
beantwortet von DellaRocco am 29. Januar 2009 17:26
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Politessen dürfen dich für alles verwarnen.

Ordnungsamt darf nicht alles

Kommentar von 69495932a0871e4174aefe9aa620497esmallDiablo69 am 29. Januar 2009 17:28

und darin sind die ganz schnell. manchmal habe ich das gefühl die haben einen 7. sinn für ordnungswidrigkeiten! :-)

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 29. Januar 2009 18:49

Die Politessen sind doch vom Ordnungsamt!


anonym
beantwortet von chris5984 am 29. Januar 2009 17:26
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denke mal das das bestimmt ans ordnungsamt geleitet wird und eventuell das KFZ gerät eventuell eingezogen wird oder so.

Kommentar von hagbad am 29. Januar 2009 17:27

eingezogen wird es nicht,aber die teuer kanns werden und vll gibts auch punkte.

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 29. Januar 2009 17:30

oder es wird verschrottet

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 29. Januar 2009 18:49

ans Ordnungsamt geleitet?! Die Politessen sind doch vom Ordnungsamt!


gruenbaer
beantwortet von gruenbaer am 29. Januar 2009 17:26
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ja leider, hast Du!

Ist ja keine Straftat was Du begangen hast.


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 29. Januar 2009 17:26
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Hast du wohl!


JPiffMoosberg
beantwortet von JPiffMoosberg am 29. Januar 2009 17:26
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Ja


anonym
beantwortet von hagbad am 29. Januar 2009 17:25
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denk schon.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 29. Januar 2009 17:25
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dürfen sie!


hattemathe
beantwortet von hattemathe am 29. Januar 2009 17:25
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Ja. Hatte ich auch...


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