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Dürfen nach dem deutschen Weingesetz die Weine auch chaptalisiert werden?

gefragt von Roterose am 14.01.2007 um 20:53 Uhr

Und interessant wäre dann auch,welche Winzer das machen.


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Horatius
beantwortet von Horatius am 14. Januar 2007 23:20
4x
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Zitat aus einem Weinlexikon: Chaptalisation Die Anreicherung des Mostes mit Zucker zur Erreichung einer höheren Alkoholausbeute nennt man "Chaptalisation".

Das EU-Recht erlaubt hierzu:

* die Zugabe von Saccharose oder
* die Zugabe von konzentriertem Traubenmost oder
* die Zugabe von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK)
* bei Tafelwein die teilweise Konzentrierung durch Kälte.

Dabei müssen bestimmte analytische Grenzwerte berücksichtigt werden. Der Höhe des Zusatzes und den damit verbundenen Alkohol-Volumenänderungen sind strenge Grenzen gesetzt.

Das deutsche Weingesetz schränkt die EU-rechtlichen Möglichkeiten im Gegensatz zu anderen Anbauländern drastisch ein:

* die Anreicherung ist bei Qualitätsweinen mit Prädikat ausnahmslos verboten.
* Der Zusatz von konzentriertem Traubenmost und die Konzentrierung durch Kälte sind nur bei Tafelwein, der nicht Landwein ist, zulässig.

Mainz05
beantwortet von Mainz05 am 14. Januar 2007 22:55
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Ich hätte mal ne Frage zu der Frage was ist denn das ???

Kommentar von Roterose am 15. Januar 2007 11:20

Hat Horatius ja vorbildlich beantwortet. Das ist doch das Schöne an GF - man lernt nie aus... ;-)

Kommentar von Simple_avatar7smallHoratius am 16. Januar 2007 16:09

Den Begriff chaptalisieren habe ich auch noch nie gehört. Gruß, H. ;-)



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