Und interessant wäre dann auch,welche Winzer das machen.
Zitat aus einem Weinlexikon: Chaptalisation Die Anreicherung des Mostes mit Zucker zur Erreichung einer höheren Alkoholausbeute nennt man "Chaptalisation".
Das EU-Recht erlaubt hierzu:
* die Zugabe von Saccharose oder
* die Zugabe von konzentriertem Traubenmost oder
* die Zugabe von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK)
* bei Tafelwein die teilweise Konzentrierung durch Kälte.
Dabei müssen bestimmte analytische Grenzwerte berücksichtigt werden. Der Höhe des Zusatzes und den damit verbundenen Alkohol-Volumenänderungen sind strenge Grenzen gesetzt.
Das deutsche Weingesetz schränkt die EU-rechtlichen Möglichkeiten im Gegensatz zu anderen Anbauländern drastisch ein:
* die Anreicherung ist bei Qualitätsweinen mit Prädikat ausnahmslos verboten.
* Der Zusatz von konzentriertem Traubenmost und die Konzentrierung durch Kälte sind nur bei Tafelwein, der nicht Landwein ist, zulässig.

Ich hätte mal ne Frage zu der Frage was ist denn das ???