Llimbuurg am 22.09.2009 um 22:45 Uhr
... oder zählt das dann schon zu insider handel?
Nein darfst du. Außer, wenn du in weitreichende Konzerngeschäfte (z.B. Vorstand) verwickelt bist musst du aufpassen (das bedeutet jedoch auch nicht, dass du grundsätzlich nicht kaufen oder verkaufen dürftest).
Natürlich darf man das. Nenne mir einen GUTEN grund es nich tzu tun

Klar, machen die großen Firmen alle, da bekommen die Arbeiter und Angestellten die Aktien zum Sonderpreis. Das soll anspornen, gute Arbeit zu leisten, damit die Aktien steigen. Mit Insider-Handel hat das nichts zu tun !!!

Die Opelander kaufen per Aktie einen Teil des Unternehmens!
naklar mein schwiegersohn hat auch welche von seiner firma gekauft

Es gibt ja sogar Mitarbeiteroptionen, die man als Bonus bereits bei der Einstellung vereinbart, bei Microsoft hatten so viele die Moeglichkeit Aktien zu einem Preis zu kaufen der mehr als 60% unter dem Handelspreis lag, dadurch gab/gibt es bei Microsoft mehr als 2,000 Millionaere. Der Handel ist dann strafbar (Insider-Regelung) wenn man Aktien kauft/verkauft, weil man Kenntnis von Betriebsinterna hat wie z.B. Gewinnwarnung, Abschluss eines Grossvertrages e.t.c...

Na klar, auf jeden Fall
(fast) jeder Siemens Mitarbeiter hat Siemens Aktien (als Beispiel)
DH - Eben, wer kursrelevante Informationen hat, der darf nicht in deren Einfluss kaufen oder Verkaufen. Beim Arbeiter/Angestellten i.d.R. kein Problem.
Deshalb wird bei Vorständen darauf geachtet, dass sie bereits bei Vertragsabschluß - also zu einer Zeit ohne Kenntnisse - Termine gesetzt bekommen. Trotzdem wird auch da ab und an wegen Insiderwissen ermittelt. Schließlich kann man auf Stichtage hin ja bestimmte Entwicklungen stützen, verstärken oder hemmen.
Exakt richtig.