Reihenhaussiedlung, dreieckige Auffahrt am oberen breiten Ende sind 5 Hauseigene Parkplätze, an einer Seite des Dreiecks sind Häuser und an der anderen Seite sind Gartengrundstücke. Diese Seite( mit den Gärten) wird als Parkplatz mit genutzt, dort stelle ich mein Auto seit 15 Jahren ab(Mein Auto steht dort den ganzen Tag, außer wenn ich mal kurz zum Einkaufen fahre). Jetzt sind neue Nachbarn, neben uns, eingezogen. Die haben sich jetzt einfach auf diesen Parkplatz, den ich sonst immer nutze, gestellt. Habe ich da einen Anspruch auf Gewohnheitzrechet oder soetwas in der Art?

Da der Parkplatz nicht dir gehoert sondern anscheinend insgesamt zu diesem Haus, da du den auch nicht fuer die angemietet hast, ist der fuer alle Mieter da. Wer sich zuerst hinstellt, wenn frei ist, der darf da stehen. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
du hast dann ein recht auf den parkplatz wenn du miete dafür bezahlst,ansonsten nicht.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Sprich mal mit den neuen Nachbarn - freundlich natürlich.