Dürfen Minderjährige Kaufverträge abschließen?

9 Antworten

Ja du darfst Kaufverträge im Ramen des Taschengeldes abschließen. So sagt es das Gesetz! Wenn aber der Verkäufer der Meinung ist, das die Ware die du erwerben willst, deinen Taschengeldrahmen übersteigt, muss er mit dir keinen Kaufvertrag abschließen. Wenn aber deine Mutter und damit dein Vormund dabei ist, sollte das ohne Probleme Möglich sein. Eventuell muss deine Mutter zusätzlich als gesetzlicher Vertreter mit unterschreiben.

Ja du darfst Kaufverträge im Ramen des Taschengeldes abschließen. So sagt es das Gesetz!

Das steht so nicht im Gesetz. § 110 BGB ist nur eine Möglichkeit, zu einem wirksamen Vertrag zu kommen.

Wenn aber der Verkäufer der Meinung ist, das die Ware die du erwerben willst, deinen Taschengeldrahmen übersteigt, muss er mit dir keinen Kaufvertrag abschließen

Er muss überhaupt keinen Kaufvertrag abschließen, egal was er glaubt über die Taschengeldhöhe des minderjährigen Kunden zu wissen.

Nein, da müßte deine Mutter eigentlich wissen! es kommt allerdings darauf an, wie alt du bist u. somit geschäftsfähig!

Ein voll geschäftsfähiger Minderjähriger kommt sehr, sehr selten vor (siehe Überschrift).

Was hier so wieder für ein Blödsinn geantwortet wird.

Du kannst - rein rechtlich - alleine alles kaufen, was auch Erwachsene kaufen dürfen. Allerdings muss der Händler(!) zwei Dinge beachten:

  • Bestimmte Ware darf er dir aufgrund des Jugendschutzes nicht verkaufen. (FSK & Co.)

  • alle (Kauf-)Verträge die er mit dir schließt, ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen - egal ob mündlich oder schriftlich - sind schwebend (un)wirksam und können von deinen Erziehungsberechtigten rückgängig gemacht werden. Welchen Zustand die Ware dann hat ist genauso egal wie der Zeitraum zwischen Kauf und Rückgabe. Er hat denn vollen Kaufpreis zurückzuerstatten. Mut deiner Volljährigkeit werden auch alle in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträge voll wirksam. Erst wenn Du oder die Erziehungsberechtigten das bewusst "nutzen" wollen, können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Der Vollständigkeit halber seien noch die Käufe, welche eine notariellen Beglaubigung benötigen erwähnt (z. B. der Hauskauf). Da passt dann noch der Notar auf, dass Du volljährig bist.

Ergo: Solange Du niemanden bewusst übervorteilst, gibt es rechtlich nichts, was dir da Schwierigkeiten verursachen könnte. Allerdings werden dir die meisten Verkäufer ohne Beisein(!) deiner Erziehungsberechtigten irgendetwas verkaufen. was oberhalb von ein paar Euro kostet.

Stichwort ist hier "Taschengeldparagraph". Du kannst kaufen

Die Vorschrift macht in Deutschland den Umgang mit dem eigenen Taschengeld für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige, d. h. Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, flexibler, weil alltägliche, kleinere „Geschäfte“ wie der Kauf einer CD oder Ähnliches ohne Zustimmung der Eltern im Einzelfall möglich gemacht werden. Kinder und Jugendliche sollen frei über das Geld verfügen können, das sie zu genau diesem Zweck bekommen haben. Da der Zweck begrenzt ist und insbesondere nur ein bestimmter Betrag als Taschengeld überlassen wird, ist es nicht mehr von § 110 BGB gedeckt, wenn ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld z. B. ein Lotterielos kauft und mit einem Gewinn, der wesentlich höher als das Taschengeld ist, von ihm abgeschlossene Verträge erfüllt. Denn bei diesem Gewinn handelt es sich nicht mehr um vom Vertreter „überlassene“ Mittel im Sinne der Vorschrift. Über den Gewinn darf der Minderjährige daher nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verfügen.

Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1]. Bei teuren Anschaffungen jedoch kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen. [2] quelle: wiki


Obiger Text ist ein Zitat von: http://www.cosmiq.de/qa/show/1728550/Kann-ich-mir-mit-14-einen-Laptop-bei-Media-Markt-kaufen/

Leider funktioniert das Zitat-Format scheinbar nicht, sobald Absätze im Text sind.

Viele Grüße!

Chazsmyr

Das ist leider nicht korrekt. Selbst der Kauf eines Kaugummi durch einen Minderjährigen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist immer schwebend (un)wirksam.

Der Taschengeldparagraph eignet sich auch überhaupt nicht dafür. Dazu müssten der Verkäufer sich auf klar definierte Euro-Werte berufen können.

Wenn du unter 18 Jahre alt bist, bist du nur beschränkt geschäftsfähig. Wenn du dir einen Laptop kaufen willst, brauchst du die Einverständnis der Eltern. Am besten sollte deine Mutter mitkommen, wenn du den Laptop kaufst. Dann ist das alles überhaupt kein Problem :)