
Bis 20 Uhr dürfen sie das heute auf jeden Fall, Mittagszeit ausgenommen, die variiert (12-14 Uhr, 13-15 Uhr).
Samstag ist ein ganz normaler Werktag.
wir haben 11 uhr??????????
moonrox am 20. Juni 2009 10:59 lesen...
Dann dreh die Uhr um 4 Stunden vor, dann ist Nachmittag...

meinst du gerade jetzt - Sa. ca. 11.00 Uhr? dann ja, sie dürfen.
wieso?
wieso nicht????

natürlich dürfen sie das. guck mal in deinen mietvertrag, da steht ev was dazu
Ja, zwischen 6 und 20 Uhr dürfen die das. Übrigens gibt es auch fast nirgendwo mehr eine Mittagsruhe. Mittagsruhe ist eine gemeindliche Regelung und fast alle Kommunen haben sie für ortsüblichen Lärm (Rasenmäher, Bohrmaschine etc) abgeschafft.

klar.
wieso
moonrox am 20. Juni 2009 10:59 weil das in deinem MIETVERTRAG so steht... den hättest du vielleicht mal lesen sollen, bevor du unterschreibst

Sie dürfen das Werktags, also auch Samstags, mind. von 08.00 bis 22.00 Uhr.
Mittagsruhe beginnt ab 13.00 bis 15.00 und abends ab 22.00 bis morgens 6.00 nachtruhe. alles andere muste wohl hinnehmen .

ja sicher die haben bei mir schon seit eine stunde angefangen
pancakes am 20. Juni 2009 11:02 dürfen sie seit 9 uhr
Um diese Uhrzeit kannse, nur zu der anderen nicht. :)

wann soll er oder sie sonst bohren????? Man kann nicht immer warten bis es dem Nachbar passt.
Hallo normalerweise ja, man sollte es nicht übertreiben und sich den Nachbarschaftskrieg bewusst an Land ziehen. In der Regel hängt dies von den gesetzlichen Lärmschutzregelungen wie beispielsweise für den Sonntag und die Feiertage ab. Dann gibt es noch die örtlichen Lärmschutzsatzungen. Hier in meinem Ort ist es so geregelt, dass man keinen Lärm machen kann in der Zeit von 19.00 bis 07.00 werktags und am Samstag, sowie Samstags in der Zeit von 13.00 bis 15.00. Sonntag ist ganztägig Ruhe. Ciao newbieman

Mo-Sa, 7 Uhr: In der Wohnung ist jetzt alles erlaubt, was über Zimmerlautstärke liegt (z. B. Staubsaugen, Waschmaschine), ebenso im Garten (z. B. Rasenmäher). Geräusche in Zimmerlautstärke (z. B. Duschen) sind auch schon vorher erlaubt.
9 Uhr: Extrem laute Geräte dürfen erst jetzt angeschaltet werden, z. B. Laubgebläse, Grastrimmer, Kantenschneider.
12 - 14 Uhr: Pause für laute Geräte draußen
13 - 15 Uhr: Allgemeine Mittagsruhe
17 Uhr: Keine lauten Geräte mehr im Garten
20 Uhr: Ende für allen Lärm draußen (inkl. Autowäsche mit Hochdruckreiniger). Auch in den Container dürfen Sie nichts mehr werfen.
22 Uhr: Nachtruhe auch in der Wohnung. Musik- und Fernseher-Lautstärke runter, keine lauten Geräte mehr. Feiern nur nach Absprache.
Ist das eine lokale (Gemeinde) oder individuelle (Mietvertrag) Regelung?
pancakes am 20. Juni 2009 11:09 allgemeine regelung

Ja, ab 6 Uhr früh dürfen sie das heute weil ja kein Feiertag und kein Sonntag ist. Es gibt auch Menschen, die arbeiten Samstags was und die schlafen nicht den ganzen Tag.

Ja klar um diese Uhrzeit ist man normalerweise ausgeschlafen.

Auch Samstag von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr darf mit solchen Geräten bei uns gearbeitet werden.

Morgen früh um diese Uhrzeit dürfen sie das natürlich nicht, dann haben wir nämlich Sonntag.
Gerade an arbeitsfreien Samstagen ist es üblich, notwendige Reparaturarbeiten an oder im Haus zu erledigen, es sei denn, Du lebst in einer anderen Welt.