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Dürfen meine Nachbarn um die Uhrzeit die Bormaschine anmachen???? (kannse das ma nicht löschen)?

gefragt von xxxsindyxxx am 20.06.2009 um 10:55 Uhr

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ll (86)
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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 20. Juni 2009 10:57
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Ja, dürfen sie.


critter
beantwortet von critter am 20. Juni 2009 10:56
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Bis 20 Uhr dürfen sie das heute auf jeden Fall, Mittagszeit ausgenommen, die variiert (12-14 Uhr, 13-15 Uhr).

Samstag ist ein ganz normaler Werktag.

Kommentar von xxxsindyxxx am 20. Juni 2009 10:58

wir haben 11 uhr??????????

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 20. Juni 2009 10:59

lesen...

Kommentar von Simple_avatar10smallScholz2009 am 20. Juni 2009 11:06

Dann dreh die Uhr um 4 Stunden vor, dann ist Nachmittag...


UllaM
beantwortet von UllaM am 20. Juni 2009 10:57
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meinst du gerade jetzt - Sa. ca. 11.00 Uhr? dann ja, sie dürfen.

Kommentar von xxxsindyxxx am 20. Juni 2009 10:57

wieso?

Kommentar von tergenna am 20. Juni 2009 10:58

wieso nicht????


clauzito
beantwortet von clauzito am 20. Juni 2009 10:57
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natürlich dürfen sie das. guck mal in deinen mietvertrag, da steht ev was dazu

Kommentar von 1b172fec49c5cceb3a33826afe462cdesmallgfnetuser am 20. Juni 2009 11:00

Ich denke eher, das das in der Hausordnung festgelegt ist.

Kommentar von 871283bb97b5a5e5b12baa295e8c2a22smallclauzito am 20. Juni 2009 11:07

wenns die gibt, ja. muß aber ev. passus im mietvertrag entsprechen - der ist verbindlich, außer es gibt ne entsprechende klausel. .


Scholz2009
beantwortet von Scholz2009 am 20. Juni 2009 11:01
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Ja, zwischen 6 und 20 Uhr dürfen die das. Übrigens gibt es auch fast nirgendwo mehr eine Mittagsruhe. Mittagsruhe ist eine gemeindliche Regelung und fast alle Kommunen haben sie für ortsüblichen Lärm (Rasenmäher, Bohrmaschine etc) abgeschafft.


moonrox
beantwortet von moonrox am 20. Juni 2009 10:56
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klar.

Kommentar von xxxsindyxxx am 20. Juni 2009 10:57

wieso

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 20. Juni 2009 10:59

weil das in deinem MIETVERTRAG so steht... den hättest du vielleicht mal lesen sollen, bevor du unterschreibst


schildi
beantwortet von schildi am 20. Juni 2009 10:56
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ja :-))


maarten
beantwortet von maarten am 20. Juni 2009 10:56
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JO =)


gfnetuser
beantwortet von gfnetuser am 20. Juni 2009 10:57
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Sie dürfen das Werktags, also auch Samstags, mind. von 08.00 bis 22.00 Uhr.


anonym
beantwortet von d22121971 am 20. Juni 2009 10:57
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Mittagsruhe beginnt ab 13.00 bis 15.00 und abends ab 22.00 bis morgens 6.00 nachtruhe. alles andere muste wohl hinnehmen .


alice1984
beantwortet von alice1984 am 20. Juni 2009 10:57
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ja sicher die haben bei mir schon seit eine stunde angefangen

Kommentar von D1833805515fc34b46c2b9de553f599dsmallpancakes am 20. Juni 2009 11:02

dürfen sie seit 9 uhr


anonym
beantwortet von LonoMisa am 20. Juni 2009 10:58
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Um diese Uhrzeit kannse, nur zu der anderen nicht. :)


lauser1
beantwortet von lauser1 am 20. Juni 2009 10:58
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wann soll er oder sie sonst bohren????? Man kann nicht immer warten bis es dem Nachbar passt.


anonym
beantwortet von newbieman am 20. Juni 2009 10:59
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Hallo normalerweise ja, man sollte es nicht übertreiben und sich den Nachbarschaftskrieg bewusst an Land ziehen. In der Regel hängt dies von den gesetzlichen Lärmschutzregelungen wie beispielsweise für den Sonntag und die Feiertage ab. Dann gibt es noch die örtlichen Lärmschutzsatzungen. Hier in meinem Ort ist es so geregelt, dass man keinen Lärm machen kann in der Zeit von 19.00 bis 07.00 werktags und am Samstag, sowie Samstags in der Zeit von 13.00 bis 15.00. Sonntag ist ganztägig Ruhe. Ciao newbieman


pancakes
beantwortet von pancakes am 20. Juni 2009 11:01
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  • Mo-Sa, 7 Uhr: In der Wohnung ist jetzt alles erlaubt, was über Zimmerlautstärke liegt (z. B. Staubsaugen, Waschmaschine), ebenso im Garten (z. B. Rasenmäher). Geräusche in Zimmerlautstärke (z. B. Duschen) sind auch schon vorher erlaubt.

  • 9 Uhr: Extrem laute Geräte dürfen erst jetzt angeschaltet werden, z. B. Laubgebläse, Grastrimmer, Kantenschneider.

  • 12 - 14 Uhr: Pause für laute Geräte draußen

  • 13 - 15 Uhr: Allgemeine Mittagsruhe

  • 17 Uhr: Keine lauten Geräte mehr im Garten

  • 20 Uhr: Ende für allen Lärm draußen (inkl. Autowäsche mit Hochdruckreiniger). Auch in den Container dürfen Sie nichts mehr werfen.

  • 22 Uhr: Nachtruhe auch in der Wohnung. Musik- und Fernseher-Lautstärke runter, keine lauten Geräte mehr. Feiern nur nach Absprache.

Kommentar von Simple_avatar10smallScholz2009 am 20. Juni 2009 11:03

Ist das eine lokale (Gemeinde) oder individuelle (Mietvertrag) Regelung?

Kommentar von D1833805515fc34b46c2b9de553f599dsmallpancakes am 20. Juni 2009 11:09

allgemeine regelung


Kessko
beantwortet von Kessko am 20. Juni 2009 11:01
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Ja, ab 6 Uhr früh dürfen sie das heute weil ja kein Feiertag und kein Sonntag ist. Es gibt auch Menschen, die arbeiten Samstags was und die schlafen nicht den ganzen Tag.


almmichel
beantwortet von almmichel am 20. Juni 2009 11:06
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Ja klar um diese Uhrzeit ist man normalerweise ausgeschlafen.


Raller
beantwortet von Raller am 20. Juni 2009 11:19
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Auch Samstag von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr darf mit solchen Geräten bei uns gearbeitet werden.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 20. Juni 2009 11:30
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Morgen früh um diese Uhrzeit dürfen sie das natürlich nicht, dann haben wir nämlich Sonntag.

Gerade an arbeitsfreien Samstagen ist es üblich, notwendige Reparaturarbeiten an oder im Haus zu erledigen, es sei denn, Du lebst in einer anderen Welt.


Hasii
beantwortet von Hasii am 20. Juni 2009 11:34
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Ja leider.


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