Dürfen meine Eltern mein Whatsapp kontrollieren?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist vor dem Gesetz verboten. Auch für dich gelten die Grundrechte und das Recht auf Privatsphäre.

Das darf er nicht. Das kannst du ihm auch so klipp und klar sagen. Selbst eine Strafanzeige könntest du machen und durchsetzen lassen, das dir dein Telefon wieder ausgehändigt wird. Auch ein Erziehungsberechtigter muss so eine "Erziehungsmaßnahme" begründen können. Aber was am besten ist oder nicht, das musst du einschätzen.

Frag ihn doch nach seinen Passwörtern, jeder Mensch hat etwas zu verbergen und jeder Mensch hat auch ein Recht dazu.

Und erkläre ihm, das er sich in echt und in der Realität strafbar gemacht hat. Dafür könnte ihm eine echte Vorstrafe drohen und bis zu 3 Jahre Haft. Ihm muss klar werden, welchen Mist er da gerade baut.

Es gibt aber noch ein realitv neues Gesetz, das kannst du ihm mal zeigen:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt

sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und

die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter

Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe

bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)

Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch,

magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind

oder übermittelt werden.

Dazu kommt noch der Straftatbestand der Nötigung, weil er dein Handy eingezogen hat und es erst wieder geben will, wenn du mitspielst:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung

(1) Wer einen

Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem

empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe

bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn

die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem

angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Dazu kommt noch das Briefgeheimnis, unter das auch Mails und Whats App zählt:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt

1.
einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2.
sich
vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses
unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2)

Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks,

das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes

Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis

verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

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@FloTheBrain § 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten
rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit
schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Unverletzbarkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses gibt es keinerlei Mindestalter, dementsprechend hat Dein Vater kein Recht, Deine private Kommunikation ohne Deine Zustimmung einzusehen – weder die Nachrichten in WhatsApp, noch SMS-Nachrichten, E-Mails oder andere private, nur an Dich gerichtete Nachrichten.

Der Vater kann aber das Handy einbehalten!

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@dafee01

Das kann er, in der Tat. Das begründet aber trotzdem kein Recht, die Nachrichten einzusehen.

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Ich finde es erschreckend wie viele Leute hier Antworten und dieses rechtswidrige Verhalten des Vaters auch noch befürworten.

Eltern sollten sich nicht zu viel raus nehmen. Am Ende brauchen sie dann die Kinder wenn es irgendwann einmal um Pflege geht.^^

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Deine Eltern können dir das Handy sogar wegnehmen, und wenn du ihnen die What's App Nachrichten nicht freiwillig zeigst, dann geben sie dein Handy eben nicht raus.

Klar können sie das Handy wegnehmen, und klar können sie es einkassiert behalten. An die Nachrichten kommen sie aber trotzdem nicht, und nur weil sie das Handy einkassieren können haben sie kein Recht darauf, die Nachrichten zu lesen.

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@oliberlin

Nein, aber sie können sagen: "Wir geben es dir nicht, bis du uns freiwillig deine Nachrichten zeigst" irgendwann zeigt man sie dann auch.

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@KUMAK

»Wir geben es dir nicht, bis du uns freiwillig deine Nachrichten zeigst« – finde den Widerspruch!

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Nein! Dieses gesetzt nennt sich Briefgeheimniss allerdings darf er dein Handy einkassieren :/ Wenn er dichz zwingt sie zu zeigen ist es Erpressung und Nötigung das darf er wiederum nicht Allerdings kann er es behalten und nichts sagen bis du es ihm zeigst :/

Könnte man die Tatsache, dass er durch sein Verhalten kenntlich macht, dass er erst vorhat mein Handy wieder herzugeben, wenn ich ihm mein Whatsapp zeige bereits als hinweis auf Nötigung werten?

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Er darf auf jeden Fall dein Handy einkassieren! Somit sitzt er am längeren Hebel. Wenn du ihn die Nachrichten nicht lesen läßt, dann rückt er es eben nicht mehr raus. Er kann auch verlangen, deine Nachrichten zu lesen, wenn er den Verdacht hat, dass du z.B. Dinge machst, die nicht in Ordnung sind. Das nennt sich dann Sorgfaltspflicht.


Er darf auf jeden Fall dein Handy einkassieren! Somit sitzt er am längeren Hebel.

Ein längerer Hebel gibt ihm trotzdem noch kein Recht darauf, private, nicht an ihn gerichtete Nachrichten zu lesen.

Er kann auch verlangen, deine Nachrichten zu lesen, …

Ich kann rein technisch auch verlangen, Deine Nachrichten zu lesen. Du musst mir die deswegen aber genauso wenig zeigen, wie es der Fragesteller muss.

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@oliberlin

Nein, das kannst du auch rein technisch nicht verlangen, da du ja schließlich nicht mein Erziehungsberechtigter bist. Das Handy kann auf jeden Fall vom Vater eingehalten werden. Da kann der 13-jähriger Fragesteller überhaupt nichts dagegen unternehmen.

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@dafee01

Ich verlange, Deine Nachrichten zu lesen!

So, nun habe ich es rein technisch gesehen verlangt. Und jetzt? Genau, es ändert sich nichts, denn ich habe einfach kein Recht darauf, diese Nachrichten ohne Deine Zustimmung zu lesen. Genauso wie der Vater kein Recht hat, die privaten Nachrichten seines Sohnes ohne dessen Zustimmung zu lesen.

Klar kann der Vater das Handy einbehalten, und auch klar, dass der 13-Jährige dagegen nichts machen kann. Er könnte auch noch einen Hausarrest und Fernsehverbot draufpacken, das WLAN sperren und ihn ohne Nachtisch ins Bett schicken. Deswegen hat der Vater aber immer noch kein Recht darauf, die Nachrichten zu lesen.

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@oliberlin

Lies mal die Antwort von "Nordseefan"! Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Eltern sehr wohl das Recht, die Nachrichten zu lesen!

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