
Habe extra jemanden angerufen. Es geht nur per Briefwahl! Jedenfalls in Thüringen.

Nein, zur Wahl gehen dürfen sie nicht. Aber sie dürfen im Knast wählen.
ja, im aufenthaltsraum steht die wahlurne.
ausgang gibt es dafür nicht.

Laut § 73 Strafvollzugsgesetz müssen die Vollzugsanstalten Gefangene in dem Bemühen unterstützen, ihr Wahlrecht auszuüben.
gefunden bei: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 888
Beschlußempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

Wenn die Bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkannt sind, ja, aber nicht nach Draussen.

Sie können im Aufenthaltsraum an der Urne wählen oder brieflich.
Danke für eure Antworten!!!!!