Ich war diese Woche nicht in der Schule, weil ich krank war. Daraufhin hat mein Lehrer meine Eltern angerufen, obwohl ich volljährig bin und meine Lehrer wissen, dass ich zur Zeit ziemliche Probleme zu HAuse haben und meine Eltern, vor allem mein Vater mir wg nicht in die Schule gehen weniger Geld gibt etc. egal ob ich krank bin oder nicht.. Nun meine Frage grundsätzlich: Müssen meine Lehrer sich nicht erst mit mir in Verbindung setzen?? Ich bin schließlich volljährig und zu Elternsprechtagen, etc. muss ich auch alleine hin?

Nach dem Erfurter Massaker haben viele Länder ihre Schulgesetze geändert. Bei gravierenden Problemen können nun die Eltern volljähriger Schüler benachrichtigt werden.

Warum bist Du denn mit 18 noch so kindlich? Natürlich darf der Lehrer mit Deinen Eltern sprechen, es ist sein Job. Und wenn Du Dich nicht ordentlich krank gemeldet hast, macht er im Rahmen seiner Fürsorge einen guten Job. An meiner Schule mussten krank gemeldete Schüler eine Krankmeldung (gelben Schein, wie im Berufsleben auch) bringen.
tja, so wie du dich benimmst ist anscheinend nur dein alter der nachweis der volljährigkeit, dein benehmen hinkt altersmässig jedoch hinterher!

Der Lehrer darf das solange Du ihm nicht ausdrücklich mitteilst, dass Du das nicht willst! Gott sei Dank gibt es noch so engagierte Lehrer, die ihren Beruf ernst nehmen und Faulis wie Dir ein bisschen in den Hintern treten!

Theoretisch müssten sie sich erst mit dir in Verbindung setzten . So wie du ja auch angegeben hast , gehst du ja auch alleine zu Elternsprechtagen.
StefanMadre am 21. Juni 2009 16:10 Ein Lehrer muss in diesem Fall überhaupt nichts!
Nach meinem Rechtsverständnis darf der Lehrer das nicht.

Nein, Lehrer haben eine ähnliche Schweigepflicht wie Ärzte. Wenn du vollährig bist, geht es deine Eltern (offiziell) nichts mehr an.
StefanMadre am 21. Juni 2009 16:12 Stmmt, aber von einem Lehrer darf man nicht erwarten, dass er bei jedem Anruf bei den Eltern im Schülerakt nachsieht, ob Jungelchen schon volljährig ist!
Eigentlich kannst du ihm ja nicht verbieten mit deinen Eltern zu reden, aber lautr Dateschutzgesetz darf er vielleich nichts über dich sagen, weiß nicht genau.

Sie dürfen. Aber du trägst die Konsequenz.
Selbstverständlich dürfen Lehrer die Eltern volljähriger Schüler anrufen - sei es als Kontrolle (Misstrauen) oder aus menschlichem Interesse / Engagement !
paul-klaus
Ich bin dieser Lehrerin auch nicht böse. Es gibt nicht viele, die sich Sorgen um ihre Schüler machen. Grundsätzlich wusste die Lehrerin aber um das Verhältnis zu meinem Vater Bescheid. Ich habe die Schule ja nicht geschwänzt und faul/bzw. schlecht in der Schule bin ich auch nicht. Ob das in meinem Fall jetzt zwingend notwenig war, wage ich zu bezweifeln. Es geht mir nur darum, ob es nicht eigentlich rechtlich gesehen so ist, dass die Lehrer sich mit den Schülern in Verbindung setzen müssen und nicht mehr mit den Eltern, sobald diese Volljährig sind. Mit Anwalt nehmen oder Kindlich sein, hat das nichts zu tun ;) Es war eine einfache Frage.
KlarUndRein am 23. Juni 2009 10:46 Wie dumm mußt du sein, deiner Lehrerin deine Beziehung zu deinem Vater zu erzählen

Vielleicht solltest Du Dir einen Anwalt nehmen und Deinen Lehrer auf diesen vorsorglich hinweisen