Dürfen Lehrer Noten ihrer Schüler benutzen, um private Statistiken zu erstellen?
Hallo liebe Community, an meiner Schule veröffentlichte vor einiger Zeit einer meiner Lehrer, das Ergebnis, einer Statistik über Zensuren seiner Schülern. Meine Frage ist nun, ob er das Datenschutzrechtlich darf, ohne besagte Schüler darum zu fragen ihre Zensuren für diese Statistik benutzen zu dürfen. Ich hoffe auf viele Antworten. MfG Mad
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Wenn er die Daten so anonymisiert, dass man nicht mehr auf einzelne Schüler schließen kann, dann handelt es sich nicht mehr um personenbezogene Daten nach dem Gesetz (§3 Abs. 1 BDSG), und er darf damit machen, was er will.
Das ist einfach, wenn er das nur nach einem Kriterium aufschlüsselt. Wenn seine Statistik aber beispielsweise klassenweise nach mehreren Fächern aufschlüsselt, dann passiert es leicht, dass man darauf schließen kann, um wen es bei einem Eintrag geht. Beispiel: Es gibt nur einen Schüler in der 9a, der in Mathe super und in Sport schlecht ist, das kann ja nur der Max sein. Ach, und der hat in Englisch auch eine 5? Oh, oh...
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wenn ich mir ansehe, was hier User an privatesten Details alles reinsetzen und genauestens beschreiben, könnte man darüber auch eine Statistik machen, aber dagegen ist die von deinem Lehrer ein Klaks!
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Antwort von Jakoob97 27.03.2011
das dürfen sie, aber nur mit der einverständigung der schüler
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Was spricht dagegen? Die Daten werden bei der Auswertung ja anonysiert.
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Antwort von JulietteToul 01.03.2010
Er darf das nicht ohne die Einwilligung eines jeden Schülers, dessen Note oder Noten in diese Statistik involviert sind. Andernfalls gibt er Ergebnisse bekannt, die niemanden etwas angehen ohne die Zustimmung der betreffenden Person.
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nein, darf er nicht. die personen, von denen die daten stammen, müssen einer verwertung zustimmen. davon gibt es ausnahmen z.b. dürfen daten, die sowieso erhoben werden, zu innerbetrieblichen zwecken und für die wissenschaft genutzt werden. sie müssen aber anonym sein. sie dürfen auch nicht extra erhoben werden z.b. darf man im krankenhaus nicht einfach so jemand blut extra abzapfen oder mit dem blut, das sowieso genommen wurde, einen extra test machen, der nicht der therapie dient. möglicherweise dient der lehrer der wissenschaft, aber: ihm gehören die daten nicht. nur die schule bzw. er im auftrag der schule, nicht er persönlich/privat darf sie verwenden.
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So wwit ich weiß, darf er es. Allerdings nur, wenn keine Namen von den Schülern veröffentlich wurden, das Ganze also relativ anonym geblieben ist. LG
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Sei froh, wenn er es macht. Es dient ihm dazu in Zukunft die Noten exakter zu machen.
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Wenn es nur um Noten geht dann ja. Folgt in der Statistik auch eine Namenfolge auf, darf er das nicht auch nicht wenn er Schüler fragt.
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Wenn die Namen nicht mitveröffentlicht wurden dann ist es OK!
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hat er denn namen genannt?
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ja er darf es , solange nicht erkennbar ist von wem welche Note stammt
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Nicht-anonymisiert nicht, soweit ich weiß.