Dürfen Lehrer einfach so ein Video von mir drehen?

9 Antworten

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Guten Abend,

Das Recht am eigenen Bild ist als Spezialfall des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gesetzlich geregelt in §§ 22 ff. KUG. In Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB gewährt es Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Auf dieses Recht kannst du dich vertreten durch deine Eltern berufen und das Filmen untersagen.

§ 22 KUG enthält ein grundsätzliches Verbot mit Einwilligungsmöglichkeit.

Das bedeutet, die Lehrerin darf dich grundsätzlich  gar nicht filmen, es sei denn du oder deine Eltern würden es erlauben.

Sollte sich die Lehrerin nicht daran halten, so können deine Eltern die Schule auf Unterlassung beziehungsweise Herausgabe des Videomaterials verklagen.

Liebe Grüße

Wissensdurst84

Wo steht da, dass nicht gefilmt werden darf?

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Auf dieses Recht kannst du dich vertreten durch deine Eltern berufen und das Filmen untersagen.

Ich nehme als Beispiel mal § 43 SchulG des Landes Nordrhein-Westfalen:

Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

§ 22 KUG enthält ein grundsätzliches Verbot mit Einwilligungsmöglichkeit.

Tut es eben nicht.

Es verbietet die Verbreitung oder es öffentlich zur Schau stellen.

Und es einer Klasse zu zeigen ist weder eine Verbreitung, noch wird es öffentlich zur Schau gestellt.

Das bedeutet, die Lehrerin darf dich grundsätzlich  gar nicht filmen, es sei denn du oder deine Eltern würden es erlauben.

Als Schüler ist man gesetzlich dazu verpflichtet am Unterricht teilzunehmen in allen Bundesländern.

Ausserdem ist dort kein Verbot zu filmen.

Sollte sich die Lehrerin nicht daran halten, so können deine Eltern die Schule auf Unterlassung beziehungsweise Herausgabe des Videomaterials verklagen.

Wenn es zum Unterricht dazu gehört sind diese nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet mitzuarbeiten, weigert man sich kann man auch eine 6 kassieren.

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Satz 1 lautet: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Das Gesetz untersagt das Verbreiten, nicht das Anfertigen. Eine Vorführung in der Klasse ist eher kein Verbreiten.

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Hi,

Wissensdurst84 hat den gesetzlichen Hintergrund schon beleuchtet. Allerdings ist es an Schulen häufig so, dass die Eltern schon bei eurer Anmeldung, was bei dir sicherlich schon 5-6 Jahre zurückliegt, eine solche Einverständniserklärung für Fotos und Videos unterschrieben haben. In diesem Fall hättest du schlechte Karten, bzw. müsstest deine Eltern bitte, das Einverständnis zu widerrufen.

=> Geh ins Sekretariat und bitte darum, dass man in deiner Schülerakte nachschaut, ob eine solche Einverständniserklärung vorliegt.

LG
MCX

Du koenntest natuerlich nein sagen, das muesste sie (und wuerde sie sicher auch) akzeptieren.

Aber es waere mit Sicherheit unangenehmer wenn du der enzige bist, von dem kein Video gezeigt wird.

Ich bin nicht der einzige der das nicht will

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@SirAvalon

Na dann duerfte das doch kein Problem darstellen, geh halt mit den anderen zu ihr hin und sagt es ihr.

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Es ist dein gutes Recht. Wir sind ja nun nicht in Nordkorea!

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Was will sie denn da analysieren? wie oft du dich am Kopf kratzt?

Es ist nicht die Aufgabe von Lehren, Schüler zu analysieren. Es ist die Aufgabe von Lehrern, den Lernstoff zu vermitteln.

Ich würde da nicht mitmachen, laß dir mal den Lerninhalt einer solchen Analyse erklären. Ich halte diese Absicht für eine Frechheit.

die lehrerin möchte den schülern zeigen, wie sie  in einem bewerbungsgespräch auf den ausbilder wirken. solch ein filmchen ist super um seine eigenen schwächen zu erkennen.

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@Hexe121967

aber nicht vor der ganzen Klasse, wer will da schon seine Schwächen offenbaren...

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@Bitterkraut

Hattest du schonmal mit einem Assessment-Center zu tun?

Genau da werden deine Stärken und Schwächen analysiert - in einer Gruppe. Wer da schwächelt, hat schon verloren.

Natürlich ist keiner gezwungen, an sowas teilzunehmen, aber wer einen hochwertigen Job will, kommt da oft nicht dran vorbei.

Es gibt hier oft genug die Frage: Ich bin zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen - wie soll ich mich verhalten?

Üblicherweise lernt man sowas leider nicht in der Schule - außer bei engagierten Lehrern.

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@Bitterkraut

Vor allen Dingen, da die Klasse ja die Schwächen der Mitschüler auf keinen Fall kennt.

Ich bitte dich.

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Wenn die Lehrerin versichert, dass das Vidio nicht weitergegeben und nach der Aktion gelöscht wird, kannst du nicht dagegen tun.

Nutze das Training, es ist wichtig für deine Zukunft.

Schmarrn. Sorry, aber ich kann da keinen lerninhalt ereknnen, wen die Lehrerin einen Schüler vor der Klasse "analysiert". Was soll das?

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