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Dürfen Lehrer die Schüler zum "Nachsitzen" zur nullten Stunde bestellen?

gefragt von thomy12 am 19.11.2007 um 12:20 Uhr

Meine Nichte musste neulich mit ihrer gesamten Klasse zur sog. nullten Stunde -um 7.15 Uhr- in der Schule erscheinen, da einige Jungs am Vortag den Unterricht gestört hatten. Ich fand das völlig ok, denn zur nullten Stunde erscheinen finde ich persönlich wirkungsvoller als einfach nach der Schule nachsitzen müssen. Das frühe Aufstehen hat da doch eher eine Wirkung auf die kids. Meine Nichte hat erzählt, dass der Vater eines Mitschülers sich wohl beschweren wollte, da es angeblich verboten sei, die Schüler wegen Erziehungsmaßnahmen zur nullten Stunde zu bestellen. Wieso das denn, stimmt das wirklich?


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Reply


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 19. November 2007 12:55
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Nachsitzen oder Silentium ist eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme, die gegen einen Schüler verhängt wird, beispielsweise wegen schlechten Betragens oder vergleichbarer schulischen Vergehen. Wer nachsitzen muss, darf nicht mit den anderen Schülern nach Hause, sondern muss noch eine bestimmte Zeit in der Schule bleiben und zusätzliche Aufgaben erledigen. Nachsitzen gilt als eine der mildesten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Bei minderjährigen Schülern müssen die Eltern vorab informiert werden.

In Deutschland ist das Nachsitzen in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass ein Nachsitzen von bis zu zwei Unterrichtsstunden durch den Lehrer angeordnet werden kann.[1]. Ein Nachsitzen von bis zu vier Stunden muss durch den Schulleiter angeordnet werden.[2] In Schleswig-Holstein ist das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern im Schulgesetz geregelt.§ 25

http://de.wikipedia.org/wiki/Nachsitzen


anonym
beantwortet von TWally59 am 19. November 2007 15:22
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Ich sehe ganz kritisch, dass alle Schüler für das Fehlverhalten einiger bestrft werden. Diese Kollektivstrafen sind nicht erlaubt, da auch unschuldige Kinder/Jugendliuche bestraft werden >- http://www.123recht.net/article.asp?a=3288&p=2


Monika Armand
beantwortet von Monika Armand am 21. November 2007 20:20
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Kollektivstrafen sind auch laut Schulgesetz und meines Wissens in jedem Bundesland nicht erlaubt. Dagegen kann man als Erziehungsberechtigte Einspruch erheben. Man sollte versuchen den Lehrer telefonisch zu kontaktieren. Im Falle einer Kollektivstrafe kann man die Strafe dann ablehnen(Schreiben der Tochter mitgeben. Das Schulgesetz sieht vor, dass Strafen angemessen und für die Betroffenen nachvollziehbar sein müssen.

Die "nullte" Stunde dürfte unter die Regelung "Strafe zur Unzeit" fallen. In der Regel haben Schüler oft auch nicht die Möglichkeit zu so früher Stunde zu erscheinen (Busverkehr orientiert sich an den regullären Zeiten). Weiter dürfte auch Eltern nicht zugemutet werden, ihren morgendlichen Tagesablauf deshalb ändern zu müssen, sofern sie dies überhaupt können.

Übrigens: In Finnland wird ganz auf Strafen verzichtet und in den Zeugnissen darf nur das stehen, was die Schüler alles können! Gemäß PISA scheint dieses System wohl hervorragend zu funktionieren.


anonym
beantwortet von wagnerma am 19. November 2007 12:24
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vermutlich nein.

Es geht hier weniger um das "früh aufstehen" sondern eher um die Versicherung. Schüler sind auf dem (direkten) Weg zur Schule und auf dem (direkten) Weg nach Hause versichert.

Wenn dem Schüler etwas auf dem Weg passiert, kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 19. November 2007 12:38

Warum sollte die Versicherung nicht zahlen? Es IST doch der Schulweg, auch wenn die Uhrzeit eine andere ist.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 19. November 2007 15:01

Da hat "Highlight" recht. Den Arbeitsweg versichert die Berufsgenossenschaft ja auch, egal zu welcher Zeit.


jens79
beantwortet von jens79 am 19. November 2007 12:25
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Das ist in den Landesschulgesetzen geregelt! In Österreich ist Nachsitzen generell verboten. Bei minderjährigen Schülern müssen die Eltern vorab informiert werden. Eine Entschuldigung sollten die Eltern ja schreiben können ;)





anonym
beantwortet von citrone am 20. November 2007 13:28
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Das ist eine von gaaanz wenigen Maßnahmen, die den Lehrern überhaupt noch erlaubt sind. Wir alle wollen, dass die Lehrer auch Erziehungarbeit leisten, sie dürfen aber kaum Sanktionen verwenden. Wie soll den das bitteschön gehen? Schüler zeigen dem Lehrer doch inzwischen einen Vogel und grinsen ihn an, wenn er gegen sie ein offizielles Disziplinar-Verfahren einleitet.

Kommentar von kiramarie am 20. November 2007 22:04

Stimme dir da völlig zu. An der Real-Schule meines Sohnes z.B. hat es eine Zeitlang überhand genommen mit nicht-gemachten Hausaufgaben.Da wurde zwischen Schule,Schüler u. Eltern ein schriftliches Abkommen getroffen, dass Schüler bei einer nicht-gemachten Hausaufgabe noch am gleichen Tag eine Stunde länger bleiben müssen um das versäumte nachzuholen. Hilft auch das nicht, müssen sie Sozialdienst leisten, dh. Schulhof kehren, Hausaufgabenbetreuung leisten oder aber im benachbarten Altenheim helfen, z.B. mit den Leutchen spazieren gehen, ihnen etwas vorlesen oder mit ihnen einen Bastel-o.Spielenachmittag verbringen. Da überlegen sich die Schüler, ob sie Hausaufgaben machen oder nicht. Und dieses Vorgehen der Schule hat ganz schnell Wirkung gezeigt.




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