Ist es den Lehrern gestattet ein eingeschaltetes Handy dem Schüler abzunehmen und dies über einen Tag mit nach Hause zu nehmen?

Er kann das Handy einsammeln, muss es allerdings nach Unterrichtsende wieder zurück geben. Zu sich nach Hause nehmen darf er es nicht, schließlich gehört es ihm ja nicht.

Aneignung von Fremdeigentum = Diebstahl... Ich würde dem Lehrer Beine machen... Meinem Kinde aber auch !
Angela2305 am 13. August 2008 14:50 DH. Aber für einen so unaussprechlichen Namen gibt es ein DR :o))

Das kommt sicher auf den Grund an. Bei uns an der Schule ist es so geregelt, dass Handys eben aus sein müssen - während der gesamtschen Schulzeit, auch in den Pausen. Wird ein Schüler mit Handy erwischt, wird es vom Lehrer einkassiert und zum Schulleiter gebracht. Dort muss das Handy von den Eltern abgeholt werden. Wenn jetzt das Schulleiterbüro verschlossen ist, muss der Lehrer es ja mit nach Hause nehmen und kann es erst am nächsten Tag abgeben.
da hast du wohl recht. das wäre ein grund fürs mitnachhausenehmen. aber eigentlich haben doch lehrer dafür einen schlüssel? oder zum sekretariat? mmh...
Kirsche69 am 13. August 2008 15:22 Nee, zum Sekretariat oder Schulleiterbüro hat sicher kein Lehrer einen Schlüssel. Nur fürs Lehrerzimmer oder sonstige Räume, die sie aus schulischen Gründen betreten dürfen müssen.
meiner meinung nach bist du selber schuld, es herrscht doch jetzt an schulen handyverbot?! dass er es mit nach hause genommen hat, find ich jetzt nicht so tragisch. du kannst dich gerne beschweren, aber beschwer DU dich dann nicht, wenn du die konsequenzen zu spüren bekommst. auslöser war schließlich dein falsches verhalten.
nein, also an meiner schule war es damals üblich, die handys, die im unterricht gebimmelt haben, einzusammeln, im schulsekretariat abzugeben und abgeholt werden konnte es nur von den eltern. mit nach hause nehmen würde ich auch als diebstahl sehen. und wenn das handy gar nicht gestört hat und du nicht drauf rumgespielt hast als unterricht war, dann gab es doch auch gar keinen grund, es einzuziehen?
Kann ich mir nicht vorstellen,aber was hat denn Bitte ein Handy in der Schule zu suchen Hääää? Wir hätten damals richtig Ärger bekommen von Eltern sowie von den Lehrern. Ein Handy hat meiner Meinung nach in der Schule nix zu suchen.Dann sind die Schüler selber Schuld wenn es weg ist.
chinzzy am 13. August 2008 14:47 also ich habe mein handy in der schule IMMER dabei und acuh meistens eingeschaltet( außer bei arbeiten) ... es ist halt lautlos ich finde es schon wichtig das man erreichbar ist, schließlich kann immer etwas sein und wenn man dann nicht erreichbar ist
Hallooo? Ich will nicht unfreundlich rüber kommen aber Du gehst doch in die Schule um was zu lernen und nicht um erreichbar zu sein. Dafür hast du doch die Zeit nach dem Unterricht. Und wenn es sooooo dringend ist dann werden dich deine Eltern auch über das Schultelefon erreichen.
Wie HABEN wir das früher in der Schule nur überlebt, als es noch keine Handies gab und wir nicht permanent erreichbar waren? Für den Notfall kann doch immer das Sekretariat angerufen werden. Und mal ehrlich, wie oft kommt so ein Notfall (Sterbefall, plötzliche Krankheit eines nahen Angehörigen o.ä.) vor?
Eben das meine ich auch
chinzzy am 13. August 2008 14:53 also meine kleine schwester (9) ist vor vier jahren von einem auto angefahren worden und meine eltern waren nicht erreichbar die einzige die erreichbar war war ich... deshalb finde ich das schon wichtig das ich erreichbar bin
Man hätte Dich aber sicher auch über das Sekretariat der Schule erreicht.
chinzzy am 13. August 2008 14:54 kann ja sein.... ich hab dazu halt eine andere meinung
DH in der Schule ist man immer erreichbar, in der Kirche geht man auch nicht ans Handy dran.
Kann ich mir nicht vorstellen,aber was hat denn Bitte ein Handy in der Schule zu suchen Hääää? Wir hätten damals richtig Ärger bekommen von Eltern sowie von den Lehrern. Ein Handy hat meiner Meinung nach in der Schule nix zu suchen.Dann sind die Schüler selber Schuld wenn es weg ist.

Ne, das muss der Lehrer beim Sekrätiat abgeben und dann müssen diene Eltern hingehen um es wieder zurückzubekommen oder sie geben es am Ende des Jahres zurück

Erst wenn die Lehrer die Dinger wegwerfen dürfen lernt ihr vernünftig damit umzugehen. In der Schule hat ein Handy allenfalls ausgeschaltet in der Schultasche etwas zu suchen und sonst nirgends.
Der Lehrer darf dir das Handy wegnehmen, wenn es laut Schulordnung in der Schule verboten ist. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn der Lehrer das ausgeschaltete Handy mit nach Hause nimmt (weil z.B. das Direktorat geschlossen ist) und dann am nächsten Tag dort abgibt. Der Lehrer begeht dadurch keinen Diebstahl, da er das Handy nur in Verwahrung nimmt (was durch die Schulordnung ja so geregelt ist). Sollte er allerdings dass Handy zu Hause verlieren, muss er es dir ersetzten (Schadensersatz). Bei eingeschaltenden Handy hast du das Recht, das Handy auszuschalten, bevor es dir weggenommen wird. (Schutz der Privatsphäre)
Jawohl! Außerdem ist weder das Sekretariat noch der Schulleiter für unterrichtsfremde Gegenstände, die eingezogen wurden, verantwortlich; wenn die Möglichkeit der Verwahrung besteht, wäre das ein Entgegenkommen. Und der Lehrer wird das Handy nur den Erziehungsberechtigten zurückgeben mit einem entsprechenden Hinweis, dass sie für das Verhalten des Kindes in der Schule ebenfalls verantwortlich sind, nicht nur die Schule! - Es kann durchaus in der Schulordnung stehen, dass das Handy "nicht sichtbar" während der Schulzeit getragen werden darf. Der Lehrer hat also das Recht, den nicht zum Unterricht gehörenden Gegenstand einzuziehen.
Nein passt mal auf:
Die Sache ist die das ich das Handy aus hatte. Es hat nicht gestört, es hat nicht geklingelt und nicht geleuchtet und vibriert ;) Und meine Frage bezog sich eher darauf, ob der Lehrer es mit nach Hause (sprich NICHT in das Rektorzimmer und VON DEM schulgelände herunter) nehmen darf?
Jetzt war es auf einmal aus? Deine Frage wurde beantwortet.
Bei uns war es so das die Eltern die Sachen immer abholen mußten wenn jemand etwas bei hatte was eigentlich nicht erlaubt war,aber frag doch einen Lehrer der kann dir doch näheres dazu sagen da ich
oder einige nicht wissen wie die Richtlinien sind
Hallo phil93,
bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
ach das handy war aus? dann musst du dich gleich zweimal verschrieben haben. einmal in der überschrift und einmal im text. sagenhaft!
Wenn es dem Lehrer nicht aufgefallen ist kann er es logischerweise nicht mitnehmen.

Nein, darf nicht.
Doch. (siehe unten)

ist zwar scheiße und gemein, aber jaaa er darf! man hat die möglichkeit es anzudrehen bevor man es abgibt aber er darf sich das handy behalten!!!!
Keine Antwort ist so präzise und sachlich richtig wie die von Kobra !
Damit dürfte das Thema beendet sein. ;-)
paulklaus

JAIN!! Erstmal mus er es sofort bei Wegnahme ausschalten (Datenschutz!). Eingeschaltet darf er es nur wegnehmen, wenn es dem Beweis einer Straftat dient (z.B. Prügelvideo, Betrugsversuch bei Klassenarbeit, etc..))
Nach Hause darf er es nur mitnehmen, wenn es in der Schule keine geeignete, verschließbare Verwarstelle gibt, dann muss es aber zwingend ausgeschaltet sein, um den Datenschutz zu gewährleisten.
DH! Sehe das genauso!!!
Meine ich auch.
nein, er muss es nicht dem schüler zurückgeben, wenn in der schulordnung eine andere regelung steht. aber das gerät darf natürlich das schulgelände nicht verlassen und es sollte ausgeschaltet werden!