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Dürfen Lehrer das?

gefragt von ehlersehlers am 16.01.2009 um 13:27 Uhr

Habe meinen Sohn heute von der Schule abgeholt und ihn allein auf dem Schulhof gefunden.Auf die Frage warum sagte er wäre aus der klasse geschickt worden.Darf das sein das Kinder ohne Aufsicht aus dem Unterricht verwiesen werden?Ich bin der Meinung es sei verboten finde im netz aber keine klare Antwort.Er geht in die dritte Klasse.Weiß jemand mehr darüber?


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anonym
beantwortet von Badezimmer am 16. Januar 2009 13:28
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Tja wenn der Rotzbengel frech ist fliegt er raus.
Wahrscheins wurd ihm gesagt er soll vor der Klassentür warten und ungehorsam wie er ist ist er raus gegangen.
Denke er hat eine 6 in Betragen verdient !

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 16. Januar 2009 13:30

deine anschuldigung klingt kinderfeindlich.......und dumm

Kommentar von 6a793697178148f081164a73b4b1432csmallRetzlaff am 16. Januar 2009 13:34

Es dauert sicher eine Zeit, bis man als Lehrer jemanden vor die Tür setzt. Das ist nicht kinderfeindlich, sondern fair den anderen Kindern gegenüber, die nicht stören.

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 16. Januar 2009 13:40

armutszeugnis für einen pädagogen, da gibt es sicher auch legale strafen...........

Kommentar von 6a793697178148f081164a73b4b1432csmallRetzlaff am 16. Januar 2009 13:43

Nein, so viel pädagogische Freiheit muss sein. Und so lange er aus dem Klassenzimmer verwiesen wird und nicht vom Gelände, ist es legitim. Wie soll man denn mit penedranten Störenfrieden sonst umgehen?

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 16. Januar 2009 13:48

frag doch mal die nanny........du bist deinem beruf nicht gewachsen, ganz klar........und die lehrer haben immer recht, sie hat doch gesagt, warum er rausflog, ist das ein grund???.......ich glaube du wirst sehr geliebt von deinen schülern.........

Kommentar von 6a793697178148f081164a73b4b1432csmallRetzlaff am 16. Januar 2009 13:57

Nein, das ist meiner Ansicht nach kein Grund, wobei ich daran zweifle, dass das alles war. Es gibt aber Situationen, da ist das durchaus einfach gerechtfertigt. Ganz einfache Pädagogik, eine Sanktion die nicht allzu weh tut, jedoch unmittelbar spürbar ist und auch eine Wirkung auf die Klasse hat.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 16. Januar 2009 13:51

DH!

Es ist auch bedauerlich, dass in diesem Fall die Schuld gleich wieder dem Lehrer zugeschoben wird, ohne auch nur auf den Gedanken zu kommen, dass dem ganzen ja ganz offenbar ein Fehlverhalten des Kindes zugrunde lag.

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 16. Januar 2009 14:06

versteh doch, es geht nicht um schuld des lehrers, es geht darum , daß der lehrer meiner meinung nach eine falsche entscheidung traf...........

Kommentar von 6a793697178148f081164a73b4b1432csmallRetzlaff am 16. Januar 2009 14:10

Also ich denke nicht, dass die Lehrerin gesagt hat, er soll auf den Hof gehen. Da wird er halt hinspaziert sein, weil ihm langweilig war. Es liegt auf alle Fälle jetzt bei der Mutter, sich den Sohn zu greifen und zu erklären, dass und wie er darauf achten soll, dass er nicht mehr raus fliegt. Es muss daheim aufgearbeitet werden. Und wenn die Lehrerin blöd ist, ja mei! Da mussten wir doch alle durch! Damit wächst aber doch auch die Fähigkeit, mit solchen Leuten umzugehen. Man kann sich manche Leute einfach nicht aussuchen.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 16. Januar 2009 14:51

Der Schilderung ist nur eine einzige Entscheidung zu entnehmen, nämlich dass der Junge des Unterrichts verwiesen wurde. Ob er auf den Schulhof geschickt wurde, ist nicht erkenntlich, wäre aber auch IMHO ein Fehler gewesen, wenn auch kein schwerer, da es sich bei Schulhöfen i.d.R. um recht sichere Orte handelt.

Ich mutmaße jetzt aber einfach mal, dass der Junge nicht auf den Hof, sondern vor die Klassentür geschickt wurde, um dort den Rest der Stunde abzuwarten, und um sich dann noch ein paar Takte vom Lehrer anzuhören.

Kommentar von paulklaus am 17. Januar 2009 12:38

Unsinn ! Das ist ausschließlich unpädagogisch !

paulklaus


Nellina
beantwortet von Nellina am 16. Januar 2009 13:28
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Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt. Mache eine Beschwerde beim Rektorat.


anonym
beantwortet von heugen am 16. Januar 2009 13:29
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die frage ist nicht, ob der lehrer das darf, sondern warum dein kind aus dem unterricht verwiesen wurde... darüber würd ich mir nen kopf machen.

Kommentar von Simple_avatar8smallehlers am 16. Januar 2009 13:31

nur weil er seine Lehrein verbessert hat....

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 16. Januar 2009 13:35

doch die frage ist, ob der lehrer das darf, wenn die lehrer nicht anders mit kindern umgehen können, haben sie eindeutig den beruf verfehlt.......

Kommentar von heugen am 16. Januar 2009 13:48

na und? wo liegt das problem??? die lehrer sind die supernannys der nation. die müssen mit über 20 schülern gleichzeitig fertig werden, während die eltern zuhause mit alg2, kippen und öttinger in der schnauze auf die erziehung scheissen, bzw. den ganzen tag arbeiten müssen, um den kids PS3, markenklamotten, handy,... zu finanzieren.

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 16. Januar 2009 13:56

ich weiß nicht was du für leute kennst, ich denke diese schicken ihre kinder gar nicht in die schule, bzw, die würden sich nicht drum scheren ob das kind im schulhof oder vom park abzuholen ist.......


Retzlaff
beantwortet von Retzlaff am 16. Januar 2009 13:38
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Er wurde ja nur aus dem Klassenzimmer verwiesen, nicht vom Schulgelände. Also ist das doch in Ordnung.

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 16. Januar 2009 13:43

nein ist es nicht, nur weil du lehrer bist???? und wahrscheinlich auch so entscheiden würdest?????? ich frage mich was sich diese pädagogen alles herausnehmen, aber dann jammern, wenn sie wie in vielen schulen in berlin und köln auf der tagesordnung steht, die plane von den schülern voll kriegen....sorry ihr sät hass.........

Kommentar von 6a793697178148f081164a73b4b1432csmallRetzlaff am 16. Januar 2009 13:51

Ich bin keine Lehrerin, Gott sei Dank!!! Aber ich sehe durchaus die gegebene, gesteigerte Belastung von Lehrern und die Notwendigkeit, unmittelbar auf manche Dinge zu reagieren. Die Vorbereitung der Kinder auf den schulischen Alltag wird einfach immer schlechter, der Beruf Hausfrau immer verpönter, wenn man nicht schon wieder nach 3 Jahren arbeiten geht, ist man eh unten durch. Und das bleibt nun mal alles an den Lehrern hängen, was da verbockt wurde. Und das Geld ist nun mal nicht da, dass es kleine Klassen gibt, wo hochwertige, pädagogische Arbeit geleistet wird. Das Thema ist komplex und man sollte die Komplexität nicht einfach minimieren.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 16. Januar 2009 13:57

Nochmal DH!

Ein kleiner Teil dieses komplexen Themas wird im Bestseller "Warum unsere Kinder Tyrannen werden" von Michael Winterhoff beschrieben.

Sehr lesenswert, vor allem, wenn man selbst Kinder hat.

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 16. Januar 2009 13:58

mir kommen die tränen......


anonym
beantwortet von allesist am 16. Januar 2009 13:28
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Solange sie das Schulgelände nicht verlassen besteht kein Problem darin. Der Lehrer trägt aber die Haftung, sollte ihm etwas passieren.

Kommentar von Auskunft am 16. Januar 2009 13:29

Je nachdem, was dem Kind passiert, ist das ein äußerst schwacher Trost!


anonym
beantwortet von Majamaus am 16. Januar 2009 13:28
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ich kann auch nur vermuten, dass es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist


Mokohli
beantwortet von Mokohli am 16. Januar 2009 13:29
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ich denke mal die eltern müssten benachrichtigt werden


anonym
beantwortet von coroner am 16. Januar 2009 13:29
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Nun, eigentlich nicht. Wenn es passiert wäre, wäre der Lehrer "dran". Er ist der Aufsichtspflichtige gegenüber seinen Schutzbefohlenen. Aber leg dich nicht mit ihm an, er wird seinen Grund gehabt haben ,-)


anonym
beantwortet von Tinaa87 am 16. Januar 2009 13:29
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Natürlich trägt der Lehrer die Verantwortung, da er sich au fdem Schulgelände befindet und Unterricht hätte bezihungsweise es der Schulweg ist greift ebenfalls die schulische Versicherung.... Kommt natürlich auch drauf an was dein Sohn gemacht hat


anonym
beantwortet von larry85 am 16. Januar 2009 13:29
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Ob das verboten ist bin ich mir nicht sicher, aber wenn ihm was passiert wäre, wäre es Verletzung der Aufsichtspflicht und der Lehrer müsste sich dafür verantworten.


anonym
beantwortet von Tholin am 16. Januar 2009 13:29
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wenn er 16 is kein problem! Aber in der Grundschule total assi! Anzeige


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 16. Januar 2009 13:31
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ich bin auch oft rausgeflogen, bin dann immer nach Hause gegangen!

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 16. Januar 2009 13:33

das wird ja schon ein paar "monde" her sein, das kann man heute in dieser zum teil kriminellen zeit nicht mehr so locker sehen...


josysue
beantwortet von josysue am 16. Januar 2009 13:31
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ich denke schon, daß man das klären sollte, ich würde das nicht so im raum stehen lassen, würde mir beim rektor einen termin geben lassen..........


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 16. Januar 2009 13:41
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Ich würde das in einem Gespräch zeitgleich mit der Frage klären, warum dein Sohn des Unterrichts verwiesen wurde. Das würde mich persönlich zumindest mehr interessieren, als ob er ein paar Minuten ohne Aufsicht auf dem Schulhof war.


anonym
beantwortet von doris11 am 16. Januar 2009 14:07
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Schwierige Sache,nach dem nichts passiert ist,..wird dir eine Anzeige (wegen was?) nichts bringen,auch eine Beschwerde ,da nichts passiert ist,wird nicht viel fruchten,..ich an deiner STelle,würde mit dem Lehrer sprechen,und sagen,das du das nicht möchtest,das dein Kind unbeaufsichtigt ist,..und wenn dein Kind,im Unterricht nicht,"brav" ist,der Lehrer das Gespräch mit dir Suchen soll,weil noch immer liegt die Erziehung bei den Eltern.


gottesanbeterin
beantwortet von gottesanbeterin am 16. Januar 2009 17:14
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Naja, Lehrer sind auch nur Menschen und haben auch nur Nerven. Ich (war Lehrerin) würde mit dem Lehrer sprechen und ihm klarmachen, was alles passieren hätte können und ich würde ihm wärmstens empfehlen in Hinkunft die Kinder nicht nur aus der Klassen sondern zum Direktor in die Kanzlei zu schicken. Wenn Lehrer so mit dem Direktor zueammenarbeiten, können sie sich hoffentlich mehr Respekt verschaffen. Bei einer solchen Handlungsweise, müßte der Lehrer auch noch nachkontrollieren, ob der Störfaktor auch wirklich in der Direktionskanzlei gelandet ist. Eigentlich dürften ja Lehrer nur noch zu zweit auftreten, damit sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen(so wie ja auch Alleinerzieher immer am Rande des Gesetzes balancieren müssen)

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 16. Januar 2009 17:28

genau so sehe ich es ja auch........ DH


anonym
beantwortet von tachico am 16. Januar 2009 22:14
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der lehrer hat seine aufsichtflicht verletzt wenn ein schüler stört kann er kaum was machen wenn er ihn rausschickt verletzt er di aufsichtpflicht gegenüber dem schüler wenn er ihn ins seketariat bringt gegenüber der klasse entweder er geht das risiko ein o. er ignoriert ihn für die stunde und bringt ihn anschließend zur schulleitung.


atlacamani
beantwortet von atlacamani am 17. Januar 2009 06:57
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Frag nicht, was der Lehrer darf, sondern frag dich, was Du als Elternteil versäumt hast, dass du einen Sohn hast, der sich nicht in die Klassengemeinschaft einfügen kann.

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 17. Januar 2009 14:42

so ein schmarrn........


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