Dürfen Lehrer - gesetzlich gesehen - das Handy außerhalb des Unterrichts abnehmen?

11 Antworten

Das hängt ganz entscheidend davon ab, ob die Handynutzung auf dem gesamten Schulgelände untersagt ist oder nur In Unterricht. Die Vorgaben sind diesbezüglich von Bundesland zu Bundesland und auch von Schule zu Schule verschieden. Beispielsweise gibt es in Bayern eine Vorgabe aus dem Kultusministerium, die für alle Schulen im Freistaat gilt. Dort ist die Handynutzung in allen Schulen auf dem gesamten Gelände - also nicht nur im Schulgebäude - untersagt. Ausnahmen bedürfen dort der ausdrücklichen Erlaubnis der Schulleitung oder der Lehrer.

Ich weiß von Schulen, da gibt es bestimmte Bereiche, in denen das Handy benutzt werden darf oder das Verbot ist auf die Unterrichtstunde begrenzt. Es gibt auch Schulen, da beziehen die Lehrer die Handys der Schüler in die Unterrichtsgestaltung mit ein.

Gruß Matti

das ist eine rechtlich etwas kniffelige frage. einerseits hat die schulleitung, hier vertreten duch den lehrkörper das hausrecht. und wenn die keine handys dulden, was ich angesichts des schabernacks, der sich mit den dingern mittlerweile treiben lässt sehr gut verstehen kann, dann müsste es theoretisch auch möglich sein, dass der lehrkörper die geräte konfisziert...

ich kann hier an dieser stelle allen schülern und schülerinnen, die von einer derartigen maßnahme betroffen sind nur dringenst raten, im sinne der datensicherheit das Gerät vor dem abgeben auszuuschalten und ggf. mit einer Pin zu versehen!

das konfiszieren des gerätes hat natürlich unter engsten gesetzlichgen voraussetzungen zu erfolgen. der lehrkörper darf keines falls in den speicher des gerätes gucken, außerdem muss jederzeit sichergestellt sein, dass die eigentumsrechte der schüler nicht unterwandert werden. d.h. spätestens wenn der schüler das gelände verlassen will, ist ihm das gerät wieder auszuhändigen.

bei minderjährigen schülern muss die schulleitung, ins besondere bei geräten mit einem vertrag den Vertragsinhaber über die maßnahme informiren, da anzunehmen ist, dass dieser auch besitzer des gerätes ist... der vertragsinhaber hat in diesem falle das recht, das gerät unverzüglich wieder an sich zu nehmen. der lehrkörper kann aber verlangen, dass er es dem betreffenden schüler nicht wieder mit in den unterricht gibt...

lg, Anna

Ja ist erlaubt. Spätestens nach Schulschluss sollten sie es jedoch zurückgeben, alles andere gilt nichtmehr als verhälnismäßig.

Das wiederum geschieht nicht. Wenn man im Unterricht oder im Gebäude mit dem Handy erwischt wird, wird es für einen Tag - oder länger - abgenommen.

Ja das ist rechtens.

Trotz dessen dürfen sie es dir nicht außerhalb des Unterrichts abnehmen, sie dürfen dir nur ein Verweiß erteilen

Natürlich düfen sie, sofern die Benutzung laut Schulordnung auf dem gesamten Schulgelände untersagt ist.

@horschd2991

Nein, weil er durch die Benutzung nicht den Unterricht stört, lediglich die Polizei darf es ihm da ganz abnehmen, in der Klasse dürfen die Lehrer wiederrum abnehmen

@Markfire

Wenn die Benutzung auf dem gesamten Schulgelände untersagt ist dann darf das Handy vom Lehrer auch auf dem gesamten Schulgelände abgenommen werden, was gibt es da nicht zu verstehen?

In diesem Fall beschränkt sich das ganze laut Aussage des Fragenstellers jedoch nur auf das Gebäude, dann darf man es draußen natürlich auch verwenden.