Ja, es sei denn es gehört zu deiner Religion.

ja...
senaa am 6. November 2009 21:37 nein
doch!
Rockergirl am 6. November 2009 21:37 natürlich !!
So ein Quatsch, das ist in Frankreich so, aber nicht in Deutschland.
Rockergirl am 6. November 2009 21:45 aba klar dürfen die des!! die dürfen dich sogar bestrafen, wenn dus net machst -,-
Nein geschützt durch Art. 3 Grundgesetz.
Du kannst Widerspruch beim Direktor einlegen, auch mündlich.
jaa natürlich ! wen die schüler jetzt z.b. kappen , kapuzen usw. im unterricht tragen . aber wen es zur religion gehört können sie es NICHT VERBIETEN !
Einnel am 6. November 2009 22:17 Hmm angenommen man würde u einer Religion agehören die nur einen gläubugen hat. Und das bin ich. müsste man das dann schriftlich beweisen das man dieser Religion angehört?

Ja, es sei denn es gehört zu deiner Religion