krauthexe am 10.04.2007 um 23:49 Uhr
Habe heute in einem Supermarkt Lachs im Ragal gesehen (sogar eine ganze Menge),dessen Haltbarkeitsdatum gestern abgelaufen war.Der Preis war reduziert.Aber darf denn solche Ware noch angeboten werden?
Es handelt sich ja um ein Mindesthaltsbarkeitsdatum, die Ware darf also noch weiter verkauft werden. Wenn draufsteht "Zu verbrauchen bis", dann empfiehlt sich das dann aber auch, weil es leicht verderbliche Ware ist. Also: Ruhig kaufen und bald, aber ohne Eile verbrauchen. Die meisten Sachen verderben nicht so schnell. Mein Geheimtipp: Französischer Käse wird bei uns immer unreif verkauft und schmeckt erst dann so richtig gut, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Und das dann noch für den halben Preis! Mmh.

Ich kaufe sehr viel Ware die abgelaufen ist, da ich es meist auch gleich verbrauche...und ich lebe auch noch!Aber bei Fisch würde ich auch vorsichtig sein...

Sorry,natürlich im Regal!
gri1su am 11. April 2007 11:34 na, bis der Lachs zu DIR geschwommen ist...... "grins"
Müsste eigentlich besonders gekennzeichnet sein.
Aber ein Tag würd ich jetzt nicht als kriminell für den Laden empfinden, kann ja einfach mal einer übersehen haben. Einfach die Verkäufer drauf hinweisen.
Handelt sich ja um rohen Fisch, da ist nicht mit zu Spaßen.
krauthexe am 10. April 2007 23:55 Hab ja darauf hingewiesen.Die Antwort:Ist ja reduziert!

Die Ware darf angeboten werden, muß aber entweder in einem speziellen Regal ausgelegt werden (die meisten Supermärkte haben da eine extra Ecke für), oder sie muß gekennzeichnet sein. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ja kein Ablaufdatum, daher muß die Ware ja noch nicht schlecht sein. Wichtig finde ich, wie die Ware aussieht. Ist das Vakuum noch vorhanden? Wie ist die Farbe? Wenn die Sachen noch gut aussehen und sofort verbraucht werden können, warum dann nicht? Ich hätte den Lachs wahrscheinlich auch mitgenommen.
krauthexe am 11. April 2007 07:50 Danke für Deine Antwort.Bei Fisch möchte ich aber doch lieber frische Ware,wenn ein Käse mal einen Tag drüber ist,naja.Bin da ziemlich pingelig.:-)

Also, ich habe da grad diesbezüglich mal mit einem Fachmann gesprochen. Seine Aussage: Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht = Verfalldatum. Von daher dürfen Lebensmittel auch über dieses Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus bis zum Verfalldatum verkauft werden, allerdings muss darauf ganz speziell hingewiesen und preismäßig berücksichtigt werden.
krauthexe am 11. April 2007 11:50 Danke gri1su!

Es gibt doch auch spezielle Läden die nur solches Zeugs und Ladenhüter verkaufen, nenne Namen (kann nicht jeder kennen) wie Posten-Börse, Sparschwein und ähnliches.

Ich finds schrecklich zum reduzierten preis Gammel-Fleisch geboten zu bekommen da sollte man doch mal die Verbraucherschutzzentrale oder das Ordnungsamt befragen oder direkt Beschwerde einreichen.Das die Verkäufer da noch unverschähmt werden ist das ja echt ne frechheit.
Kabark am 11. April 2007 08:29 Es handelt sich um Fisch. Das Vorgehen des Händlers ist vollkommen ok. Brauchst es ja nicht kaufen. Tztztz...
krauthexe am 11. April 2007 08:41 Ich dachte aber,dass abgelaufene Ware nicht mehr angeboten werden darf.Egal,was es jetzt auch ist.Gibt es da bestimmte Richtlinien?
Kabark am 11. April 2007 09:02 Soweit ich weiss, darf sie schon verkauft werden. Ein Kaufland-Chef hat mir mal erklärt, dass dann aber das Haftungsrisiko vom Lieferant auf den Endhändler übergeht. Und sowas will der Einzelhandel ja vermeiden...
krauthexe am 11. April 2007 09:23 Danke,Kabark!:-)
Was soll das? - Das ist kein Gammelfleisch, weder ist es grün noch schimmelig noch stinkt es. Du kannst aber auf Nummer sicher gehen: Geh zu einem richtigen Metzger, mit dem du reden kannst. Ich kaufe bei meinem 2 - 3 kg Lende und bitte ihn, das Fleisch noch drei Wochen hängen zu lassen. Dann hole ichs. Das ist eigentlich noch zu kurz, aber man muß da einen Kompromiss finden. ngherrmann
Aber Fisch?Ich weiss nicht so recht?
Nee. Fisch esse ich natürlich auch nicht gerne, wenn er auseinanderläuft. Aber wenn er nur einen Tag über MHD ist ...