Ich bin eben vom einkaufen gekommen und da steht öfter mal (wohl nur Besuch) ein großer Kinderwagen und ich bin eben nur mit Ach und Krach mit meinen Einkaufsroller den Treppenaufgang hinauf gekommen und müsste jetzt eigentlich noch ein paar mal hin und her laufen, weiß aber nicht wem diese olle Karre gehört. Dürfen die da eigentlich so sehr den Eingang versperren, das man selber kaum durchkommt? Ich hätte am liebsten das ganze Ding nach draußen gestellt.

Nein, das dürfen sie nicht. Sie dürfen im Treppenhaus nur stehen, wenn sie nicht behindern.

Wie ich hier gelernt habe, dürfen sie nicht. Das Treppenhaus ist als Fluchtweg freizuhalten.

ja nur kinder3wagen ist verboten §284BGB absatz 4-9
okay dann weiß ich Bescheid und werde mich mal an meinen Vermieter wenden.

Grundsätzlich ist das Treppenhaus wie auch schon vom Vorredner geschrieben als Fluchtweg freizuhalten. Bitte liebe Mamas und Papas Sicherheit geht vor und der Weg in den Keller ist soweit nicht. MfG