Paintybear am 10.08.2008 um 14:29 Uhr
....im Koffer bei der Zollkontrolle haben? Beispiel: Ich möchte gerne einen bestimmten Likör, den ich im Ausland gekauft habe, nach Deutschland einführen. Da ich die doppelte Menge des erlaubten habe, teile ich die Flaschen gleichmäßig zwischen mir und meinem 11-jährigen Sohn auf. So ist in keinem Koffer die Höchstgrenze überstiegen worden. Ist das so ok oder beanstandet der Zoll den Alkoholbesitz eines Minderjährigen?
* Für alle Jugendschutzbeauftragten: Es ist nur ein Beispiel!!!

Ich meine mal gehört zu haben, dass Kinder in einer solchen Situation nicht als Personen gezählt werden und es somit verboten ist. Zumindest war das so an der polnischen Grenze -> Zigaretten..
Hier findest du die entsprechenden Bestimmungen und einen kompetenten Ansprechpartner: http://www.zoll.de/c0reiseundpost/a0reiseverkehr/index.html
Paintybear am 10. August 2008 14:54 Diese Telefonnummer hatte ich schon gewählt und keiner ist da :(
Schau die die Merkblätter zu den verschiedenen Reisen (innerhalb und außerhalb der EU) an.
Ich nehme an, nur der darf Alkohol einführen, der ihn auch in Deutschland kaufen dürfte.
Und das darf dein Kind nicht.
Nein, erst ab 18 Jahren darf eine Person Alkohol einführen.