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dürfen kinder erben?

gefragt von emo19emo19 am 08.07.2009 um 13:41 Uhr

darf ein 1-jähriges kind ohne erlaubnis der eltern einfach etwas erben?

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erben x 280

anonym
beantwortet von RStein am 8. Juli 2009 13:43
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Das Kind wird durch seine Eltern vertreten. Die Eltern können die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Das Kind selbst ist nicht geschäftsfähig.


wernilein
beantwortet von wernilein am 8. Juli 2009 13:43
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Da das Kind nicht selber entscheiden können,übernehmen dieses die Eltern,..

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 8. Juli 2009 13:44

Nein Wernilein..... Das übernimmt der Verwalter der hier vom Nachlassgericht gestellt wird, da das Kind noch nicht volljährig ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 8. Juli 2009 13:44

sehe ich genauso. Ein Erbe muss ja angenommen werden oder ausgeschlagen. Und da das Kind das noch nicht kann, werden das die Eltern entscheiden. Anders vielleicht, wenn im Testament des Verstorbenen ein Treuhandvermögen mit Vermögensverwalter für das Kind eingerichtet wird, was dann mit dem 18. Lebensjahr ausgezahlt wird oder ähnlich...?

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 8. Juli 2009 13:48

ich sage ja nicht,das dieses Kind nicht als Erbe eingesetzt werden darf,..


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 8. Juli 2009 13:49
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Nein! Die Eltern müssen dem Erbe oder der Ausschlagung des Erbes zustimmen, da in beiden Fällen auch Nachteile daraus erwachsen können.

Liegt der Verdacht nahe, dass das Kind übervorteilt wird, kann ein Vormund bestellt werden.


anonym
beantwortet von DerFraginator am 8. Juli 2009 13:44
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ja natürlich aber der erziehungsberechtigte verwaltet das das geld bis das 18 lebensjahr vollendet ist...


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 8. Juli 2009 13:44
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Das KInd darf selbstverständlich erben, nur das Geld noch nicht ausgeben. Dies wird festgelegt und von den Eltern verwaltet. (Die dürfen es auch nicht ausgeben!).


voti1972
beantwortet von voti1972 am 8. Juli 2009 13:43
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ja sicher, das erbe gibts aber erst wenn das kind volljährig ist und bis dahin wird es von den Eltern verwaltet....


Shaileen
beantwortet von Shaileen am 8. Juli 2009 13:43
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Wenn es keine Schulden sind. . was spricht aus der Sicht des Kindes dagegen?

Kommentar von 4adc26ce3101dfda3a969007c769b0f1smallkuntzkids am 8. Juli 2009 13:51

Abgesehen von Schulden kann auch eine "positive" Erbmasse Nachteile bringen. Ein minderjähriges Kind darf nicht allein entscheiden, ob es eine Erbschaft antritt oder ausschlägt!


Nellina
beantwortet von Nellina am 8. Juli 2009 13:43
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Ja, das darf es nur wird für das Kind ein Verwalter bis zur Volljährigkeit bestellt.


pfefferminzwind
beantwortet von pfefferminzwind am 8. Juli 2009 13:43
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natürlich, sie hat nur bis zur Volljährigkeit einen gesetzlichen Vertreter für das Erbe bzw. kommt nicht ran.


LeiderVergessen
beantwortet von LeiderVergessen am 8. Juli 2009 13:43
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Warum net?


ninak
beantwortet von ninak am 8. Juli 2009 13:42
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ja natürlich, warum denn nicht?


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 8. Juli 2009 13:42
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ich würde ganz klar JA sagen, oder?


sportmuffel
beantwortet von sportmuffel am 8. Juli 2009 13:42
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ja eber sie bekommen das erbe erst mit 21

Kommentar von F2ac79a3212718b91a4227d719f9bffcsmallSafiMarie am 8. Juli 2009 13:44

mit 21? ich hätte gedacht, dass die eltern das bis zum 18. lebensjahr verwalten.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 8. Juli 2009 13:45

Richtig. Mit 18 ist man erwachsen und darf selbst entscheiden.


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