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dürfen kinder erben?

Frage von emo19 emo19

darf ein 1-jähriges kind ohne erlaubnis der eltern einfach etwas erben?

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Antworten (13)

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    Antwort von RStein RStein

    Das Kind wird durch seine Eltern vertreten. Die Eltern können die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Das Kind selbst ist nicht geschäftsfähig.

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    Antwort von wernilein wernilein

    Da das Kind nicht selber entscheiden können,übernehmen dieses die Eltern,..

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    Nein Wernilein..... Das übernimmt der Verwalter der hier vom Nachlassgericht gestellt wird, da das Kind noch nicht volljährig ist.

    Kommentar von Jule1973 Jule1973Jule1973

    sehe ich genauso. Ein Erbe muss ja angenommen werden oder ausgeschlagen. Und da das Kind das noch nicht kann, werden das die Eltern entscheiden. Anders vielleicht, wenn im Testament des Verstorbenen ein Treuhandvermögen mit Vermögensverwalter für das Kind eingerichtet wird, was dann mit dem 18. Lebensjahr ausgezahlt wird oder ähnlich...?

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    ich sage ja nicht,das dieses Kind nicht als Erbe eingesetzt werden darf,..

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    Antwort von kuntzkids kuntzkids

    Nein! Die Eltern müssen dem Erbe oder der Ausschlagung des Erbes zustimmen, da in beiden Fällen auch Nachteile daraus erwachsen können.

    Liegt der Verdacht nahe, dass das Kind übervorteilt wird, kann ein Vormund bestellt werden.

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    Antwort von DerFraginator DerFraginator

    ja natürlich aber der erziehungsberechtigte verwaltet das das geld bis das 18 lebensjahr vollendet ist...

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Das KInd darf selbstverständlich erben, nur das Geld noch nicht ausgeben. Dies wird festgelegt und von den Eltern verwaltet. (Die dürfen es auch nicht ausgeben!).

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    Antwort von voti1972 voti1972

    ja sicher, das erbe gibts aber erst wenn das kind volljährig ist und bis dahin wird es von den Eltern verwaltet....

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    Antwort von Shaileen Shaileen

    Wenn es keine Schulden sind. . was spricht aus der Sicht des Kindes dagegen?

    Kommentar von kuntzkids kuntzkidskuntzkids

    Abgesehen von Schulden kann auch eine "positive" Erbmasse Nachteile bringen. Ein minderjähriges Kind darf nicht allein entscheiden, ob es eine Erbschaft antritt oder ausschlägt!

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    Antwort von Nellina Nellina

    Ja, das darf es nur wird für das Kind ein Verwalter bis zur Volljährigkeit bestellt.

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    Antwort von pfefferminzwind pfefferminzwind

    natürlich, sie hat nur bis zur Volljährigkeit einen gesetzlichen Vertreter für das Erbe bzw. kommt nicht ran.

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    Antwort von LeiderVergessen LeiderVergessen

    Warum net?

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    Antwort von ninak ninak

    ja natürlich, warum denn nicht?

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    Antwort von rosenstrauss rosenstrauss

    ich würde ganz klar JA sagen, oder?

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    Antwort von sportmuffel sportmuffel

    ja eber sie bekommen das erbe erst mit 21

    Kommentar von SafiMarie SafiMarieSafiMarie

    mit 21? ich hätte gedacht, dass die eltern das bis zum 18. lebensjahr verwalten.

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Richtig. Mit 18 ist man erwachsen und darf selbst entscheiden.

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