emo19 am 08.07.2009 um 13:41 Uhr
darf ein 1-jähriges kind ohne erlaubnis der eltern einfach etwas erben?
Das Kind wird durch seine Eltern vertreten. Die Eltern können die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Das Kind selbst ist nicht geschäftsfähig.

Da das Kind nicht selber entscheiden können,übernehmen dieses die Eltern,..
Nellina am 8. Juli 2009 13:44 Nein Wernilein..... Das übernimmt der Verwalter der hier vom Nachlassgericht gestellt wird, da das Kind noch nicht volljährig ist.
sehe ich genauso. Ein Erbe muss ja angenommen werden oder ausgeschlagen. Und da das Kind das noch nicht kann, werden das die Eltern entscheiden. Anders vielleicht, wenn im Testament des Verstorbenen ein Treuhandvermögen mit Vermögensverwalter für das Kind eingerichtet wird, was dann mit dem 18. Lebensjahr ausgezahlt wird oder ähnlich...?
wernilein am 8. Juli 2009 13:48 ich sage ja nicht,das dieses Kind nicht als Erbe eingesetzt werden darf,..

Nein! Die Eltern müssen dem Erbe oder der Ausschlagung des Erbes zustimmen, da in beiden Fällen auch Nachteile daraus erwachsen können.
Liegt der Verdacht nahe, dass das Kind übervorteilt wird, kann ein Vormund bestellt werden.
ja natürlich aber der erziehungsberechtigte verwaltet das das geld bis das 18 lebensjahr vollendet ist...

Das KInd darf selbstverständlich erben, nur das Geld noch nicht ausgeben. Dies wird festgelegt und von den Eltern verwaltet. (Die dürfen es auch nicht ausgeben!).

ja sicher, das erbe gibts aber erst wenn das kind volljährig ist und bis dahin wird es von den Eltern verwaltet....

Wenn es keine Schulden sind. . was spricht aus der Sicht des Kindes dagegen?
kuntzkids am 8. Juli 2009 13:51 Abgesehen von Schulden kann auch eine "positive" Erbmasse Nachteile bringen. Ein minderjähriges Kind darf nicht allein entscheiden, ob es eine Erbschaft antritt oder ausschlägt!

Ja, das darf es nur wird für das Kind ein Verwalter bis zur Volljährigkeit bestellt.

natürlich, sie hat nur bis zur Volljährigkeit einen gesetzlichen Vertreter für das Erbe bzw. kommt nicht ran.

ja eber sie bekommen das erbe erst mit 21
SafiMarie am 8. Juli 2009 13:44 mit 21? ich hätte gedacht, dass die eltern das bis zum 18. lebensjahr verwalten.
augustkoenigin am 8. Juli 2009 13:45 Richtig. Mit 18 ist man erwachsen und darf selbst entscheiden.