Pa5tete am 07.06.2009 um 19:45 Uhr
Dürfen Jugendliche Brandweinhaltige Geträke besitzen, nicht konsumieren? Wenn bei einer allgemeinen Personenkontrolle in der Tasche eines Jugendlichen ein Brandweinhaltiges Getränk gefunden wird, wie geht die Polizei vor?

unter 18 darf werder konsumiert noch besessen werden. Was die Polizei da macht? Beschlagnahmen vielleicht. Den Eltern bescheid geben?

In § 9 JuSchG ist die Abgabe und die Gestattung des Verzehrs brandweinhaltiger Getränke an Jugendliche in Gaststätten und sonst in der Öffentlichkeit verboten.
Wie die Polizei vorgeht richtet sich in erster Linie nach Landesrecht, da die Länder jeweils eigene Polizeigesetze haben.
Beispiel für Bayern: Fraglich ist jetzt, ob die Polizei die Sachen bei einer sonstigen Durchsuchung Sicherstellen darf. Wenn die Gefahr des Verzehrs im Begriff steht dann hätte die Polizei die nötige Befugnis da hier eine Gefahr für die Gesundheit des Jugendlichen bevorsteht.
Wenn dies nicht der Fall ist, da der Jugendliche die Flasche z.B. nur seinem Vater schenken will oder von seinen Eltern zum Transport nach Hause bekommen hat, sieht die Sache schon anders aus: Hier würde ich eine Befugnis der Polizei verneinen, da keine Gefahr vorliegt.

Denke mal so wie bei Waffen auch.
357 er Magnum in der Tasche aber nicht benutzt....toll....

Die Polizei wird die Flasche vermutlich sicherstellen, evtl. auch direkt vernichten, also wegschütten (z.B. in den nächsten Kanal). Das hängt aber von der genauen Situation ab.