gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


dürfen in ein mehr familienhaus in einer wohnung rotweiler gezüchtet werden

gefragt von joke0163 am 08.11.2009 um 15:38 Uhr

wohne in einem 6 familienhaus und in einer wohnung leben 2 erwachsenen und 3 kinder mit zwei rotweiler und ihre seit ca 4 wochen 7 welpen .ist das in deutschland überhaupt erlaubt.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

hundehaltung (64)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Neufiliebe
beantwortet von Neufiliebe am 11. November 2009 08:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

die hunde die du meinst haben keine papiere. allerdings ist es ja sein zweiter wurf, somit gilt er als züchter mit der absicht fortzufahren. du kannst dich bei der hausverwaltung beschweren, das hilft allerdings den ausgebeuteten hunden nicht. leider wirst du gegen diesen menschen kaum etwas unternehmen können. er scheint gegen kein gesetz zu verstossen.

wenn ich mir die zuchtbestimmungen für rottweilr im vdh ansehe, sind die aber nur unwesentlich besser :-(

http://www.adrk.de/Downloads/Zuchtbestimmungen042009.pdf

tja, hundetzucht ist ein dreckiges geschäft.


Weitere gute Antworten


Elster79
beantwortet von Elster79 am 8. November 2009 15:40
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sofern hundehaltung erlaubt ist.. klar... hauptsache das ist gegeben, na und die wohnung sollte gross genug sein

Kommentar von F211eda660dac727b3a992e440f65ef8smallfischerhundefan am 11. November 2009 14:08

nein, ZUGANG zum Garten bzw. Freigelände ist für großwüchsige Rassen ein MUSS!


zitronischka
beantwortet von zitronischka am 8. November 2009 15:40
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nunja, mal rechtlich gesehen ist es abhängig vom Mietvertrag. Aber eine Inforamtion beim Ordnungsamt gibt dir vielleicht Aufschluss über artgerechte Tierhaltung und vielleicht auch Aufschluss darüber, ob es für die Kinder zumutbar ist (Aufgabe Jugendamt). Gut kann es nicht sein - für alle Parteien.


Qetan
beantwortet von Qetan am 8. November 2009 15:39
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Warum denn nicht?

Kommentar von F211eda660dac727b3a992e440f65ef8smallfischerhundefan am 11. November 2009 14:08

ganz einfach:

weil man 9 Rottweiler nicht auf 'ner Etagenwohnung hält! Die Jungtiere können sich doch gar nicht gesund entwickeln, sie brauchen frische Luft und das Umherlaufen in der Natur für eine gesunde Entwicklung des Geistes und des Knochenbaus!!!

Was hier produziert worden ist, sind die nächsten Tierheim- und Tierarztkandidaten...


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 8. November 2009 15:40
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist nicht artgerecht.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 8. November 2009 15:40
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist nicht artgerecht.


Youssar
beantwortet von Youssar am 8. November 2009 15:41
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Je öfter ich deine Frage betrachte, desto mehr meine ich: Auf keinen Fall.


anonym
beantwortet von wildflower am 8. November 2009 15:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn sie eingetragene züchter sind und ein raum allein für die hunde vorhanden ist theoretisch ja. aber kein verantwortungsbewußter hundehalter wird dort welpen aufwachsen lassen.


anonym
beantwortet von alf66 am 8. November 2009 15:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn es komerziell gemacht würde müsste man eigentlich ein Gewerbe anmelden. Nur ist das im vorliegenden Fall nichtz so leicht nachzuweisen. Willst du dich beschweren? Wenn ja mit der Hausverwaltung sprechen, bzw. mit den Hundebesitzern


anonym
beantwortet von Buana am 8. November 2009 15:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klar doch, vergess nicht eine versicherung abzuschließen für Rechtsstreit. Denn ich würde dich verklagen.

Kommentar von wildflower am 8. November 2009 15:44

es ist nicht joke,es sind die nachbarn

Kommentar von joke0163 am 8. November 2009 15:45

nicht ich besitze die rotweiler sondern ein anderer


JW52399
beantwortet von JW52399 am 10. November 2009 00:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich nehme mal an, dass es sich hier um einen nicht gewollten Wurf handelt, denn eine Zucht in einer normalen Wohnung wäre unverantwortlich und ist meiner Meinung nach auch nicht statthaft. Die Tiere brauchen Auslauf bzw. Freilauf, d.h. einen großen Garten, die Welpen müssen ab einem bestimmten Alter raus an die frische Luft, sie müssen an die Umwelt, die Düfte, die Geräusche, gewöhnt werden. Überhaupt finde ich es nicht gut, 2 so große Tiere in einer normalen Wohnung zu halten. Jetzt sind die Kleinen da und sie müssen bis mindestens zur 8. - 9. Woche bei der Mutter bleiben. Aber danach hoffe ich, dass die Leute vernünftig sind und vorbeugende Maßnahmen ergreifen.

Kommentar von joke0163 am 10. November 2009 17:36

Er hatte vor dieser wurf auch ein wurf im anderen haus ein dieser welpe noch kein jahr alt lebt auch hier im haus aber in eine andere wohnung mit zwei kleinkinder.Bis jetzt habe ich noch kein welpe draußen gesehen nur der besitzer und der geht mit zwei erwachsene rottweiler gleichzeitig raus ohne maulkorb und lässt auch die zwei frei laufen.unter dein tierwelt.de preist er die hunde an für 450,00 ahnentafel oder so keine ahnung

Kommentar von F211eda660dac727b3a992e440f65ef8smallfischerhundefan am 11. November 2009 14:02

nettes NEBENEINKOMMEN ;-)) von was leben die denn sonst ??? Hartz4 vielleicht... da reicht doch ein Anruf beim Amt und sie haben zumindest Ärger am Hals - wenn man sonst schon nichts gegen solche .... machen kann...

Kommentar von joke0163 am 11. November 2009 17:09

treffer so ein bescheid habe ich zumindest bei der papiertonne gesehen


anonym
beantwortet von sabaton am 10. November 2009 01:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es muss wie gesagt genemigt sein ich hab nehmlich selbst einen rotweiler namens rusty und bei uns wurds halt erlaubt


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 8. November 2009 15:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt auf die Größe der Wohnung an. Denke aber mal, daß das grenzwertig ist.

Kommentar von joke0163 am 8. November 2009 15:50

96 qm im zweiten stock

Kommentar von F211eda660dac727b3a992e440f65ef8smallfischerhundefan am 11. November 2009 14:04

DAS ist doch nicht artgerecht für diese Hunde. Die Hundemeute (7! großwüchsige Rottweilerkinder) schei.sst und pi.ssst doch die ganze Wohnung voll! Die wird doch unbewohnbar.... ich würde mal den Gestank und diese Vermutung bei der Hausverwaltung melden...


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Darf ich als muslim einen Hund haben???

    Meine Freundin bekommt hartz 4 ich arbeitslosengeld was nun?

    Problem mit Heizkosten



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.