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Dürfen Hundehalter ihre angeleintenHunde ungestraft andere Hunde (unangeleint)u.deren Halter beissen la

gefragt von berry567 am 18.06.2007 um 20:24 Uhr

gefragt von Hundehalterin, der dies passierte.


Reply


░critter░­
beantwortet von ░critter░­ am 18. Juni 2007 20:26
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Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod. ;-)

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░critter░­ am 18. Juni 2007 20:30

Soweit ich es von einer mir bekannten Hundehalterin weiß, kannst Du etwas gegen den anderen Hundehalter unternehmen - vorausgesetzt, Du warst an einer Stelle, wo die Hunde angeleint sein müssen. Leider kann ich die Aussage nicht nachprüfen, aber sie behauptet das.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 18. Juni 2007 20:42
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Nein, das dürfen sie natürlich nicht. Ob angeleint oder unangeleint. (Leider kann ich auf eine so pauschale Frage nur ebenso pauschal antworten.)

Kommentar von berry567 am 18. Juni 2007 23:07

Das hatte ich auch gedacht. Die Situation war so, dass zwei angeleinte kleine Hunde meinen nicht angeleinten ein klein wenig größeren Hund attackierten, und als ich meinem Hund helfen wollte, auch gebissen wurde. Nach ziemlich langer Zeit hat er seinen Hunden den Hals zugedrückt und das "Problem" beendet. Gesagt wurde mir, dass eine Hilfeleistung dem anderen Hundehalter nicht zumutbar war, da er sich in dieser Situation gefährdet hätte. Deshalb interessieren mich Erfahrungen anderer in ähnlicher Situation.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 19. Juni 2007 06:47

Ich weiß ja nicht, wer gesagt hat, daß dem anderen Hundehalter die Hilfeleistung nicht zumutbar war; wenn's die Polizei war, muß das zwar nicht unbedigt zutreffen, aber, dies unterstellt, bedeutet das zunächst nur, daß er strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen wird. (Wobei hier durchaus noch fahrlässige Körperverletzung zu prüfen wäre - natürlich nicht zulasten des gebissenen Hundes) Das heißt nicht, daß er das DARF, er wird nicht bestraft.

Zivilrechtlich bleibt die Tierhalterhaftung. Da ich mal davon ausgehe, daß es sich nicht um Arbeitshunde handelte, kommt es hier nicht auf das Verschulden an; er hat den entstandenen Schaden zu ersetzen. (Arztkosten, Verband, Reinigung etc.)


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 18. Juni 2007 21:10
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Beißen Hundehalter, die einen Hund an der Leine haben , freilaufende Hunde und deren Besitzer?

Oder wie ist diese Frage zu verstehen?

Kommentar von berry567 am 18. Juni 2007 23:09

Die Erklärung steht im Kommentar zur zweiten Frage.


steinchen78
beantwortet von steinchen78 am 13. Oktober 2007 01:30
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Sind denn die unangeleinten Hunde zu zu den angeleinten gelaufen? Die Beißerei hätte doch verhindert werden können wenn alle an der Leine gewesen währen? Wieso lässt man sie hin




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