Eine meiner Freundinnen sagt bei jeder Gelegenheit "Geh mal zum Heilpraktiker". Ich frag mich inzwischen, ob Heilpraktiker eigentlich alles dürfen und können oder ob sie rein rechtlich nicht auch Grenzen haben- also manches vielleicht gar nicht behandeln dürfen? Weiß das jemand?
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Sie dürfen nicht operieren, sie dürfen keine allopathischen Medikamente verschreiben, sondern ausschließlich homöopathische. Der "Drang" zum Heilpraktiker ergibt sich häufig aus dem Frust mit der herkömmlichen Schulmedizin. Heilpraktiker gelten als "ganzheitlicher", was in ihrer Ausbildung sicherlich auch einen deutlich höheren Stellenwert hat als bei Ärzten. Andererseits sind spezialisierte Ärzte manchmal wirklich Meister ihres Fachs. Insofern: Es kommt immer sowohl auf die Erkrankung als auch auf die Person des Heilenden an - und nicht zuletzt auf die Überzeugungen des Patienten. Anell

nun sie bahndeln das wofür sie ausgebildet wurden. ein >guter< weiss seine grenzen und sagt das auch.

Heilpraktiker sind nur Scharlatane. Im Mittelalter wären die öffentlich verbrannt worden. Warum studiert einer jahrelang Medizin, wenn jemand egal ob oder was er gelernt hat, nach einem Wochenendseminar Krankheiten heilen kann? Bei meiner Oma wohnte jahrelang einer im Haus. Ich fragte ihn mal, was ein HP beruflich macht? Seine Antwort war: auf dumme Menschen warten, die mir ihr Geld bringen (kein Scherz). Eigenartiger Weise ging er bei jedem Wehwehchen sofort zum Arzt. Mit 50 Jahren hat er sich in Italien ein Haus gekauft und dort zur Ruhe gesetzt. Soviel Geld hat er damit verdient.
Um die Frage als solches noch einmal in den Vordergrund zu rücken: nein darf er nicht, es gibt Krankheiten mit Behandlungsverbot wie z.B. Masern, Mumps, Meningitis, Keuchhusten, Röteln- um nur einige zu nennen. Und operieren darf er auch nicht, das stimmt! Und mal ganz ehrlich, wer meint, dass man "in einem Wochenendseminar" Heilpraktiker wird, ist meines erachtens ab von Gut und Böse.Völlig unrealistisch. Und ich für meinen Teil kenne auch genügend Ärtze, die nur aus Prestigegründen ihren Beruf gewählt haben und nicht weil sie anderen helfen wollen. Aber darüber spricht man natürlich nicht, weil es ja viel einfacher ist, etwas zu zerreissen und schlecht zu machen was man nicht kennt. Wie gut das es diese "Scharlatane", wie sie teiweise hier genannt wurden, gibt. Ich verdanke einem von ihnen mein Leben, weil die Schulmedizin versgt hat!
Heilpraktiker dürfen nicht: - meldepflichtige, dem Bundesseuchengesetz unterliegende Erkrankungen, Geschlechtskrankheiten, zahnärztlich oder strahlentherapeutisch behandeln - Leichenschau vornehmen - geburtshilflich tätig sein - rezeptpflichtige Medikamente verschreiben.
Das gilt nicht nur für Blutuntersuchungen, sondern für alle, von Heilpraktikern erhobene Befunde.

im vergleich mit einem arzt, der homöopathisch und naturheilkundlich arbeitet, sind die gesetzlichen einschrängungen für heilpraktiker eigentlich nicht von bedeutung:
keine kassenpraxis - kann ein arzt wegen zeitaufwendiger homöopathie auch nicht durchhalten und macht lieber privatarztpraxis
keine verschreibungspflichtigen mittel - verwendet der homöopathische arzt wegen der unterdrückenden und sonstigen nebenwirkungen auch nicht
keine untersuchungen und behandlungen von erkrankungen der geschlechtsorgane - schickt der arzt auch zum gynäkologen oder sonstigen fachärzten
keine behandlungen von meldepflichtigen infektionskrankheiten (bundesseuchengesetz, pest und cholera usw) - die schickt der arzt auch in die klinik
ansonsten haben wir in der bundesrepublik eine gesetzlich stabile abgesicherte situation des heilpraktikerberufs, und wir haben die therapiefreiheit, jeder kann sich seinen behandler/in frei suchen. außerdem ist noch wichtig zu wissen, dass die ausbildung zum heilpraktiker nicht - wie beim arzt - staatlich vorgeschriebene wege geht, sondern ganz frei ist. vor der zulasung gibt es eine überprüfung der heilpraktiker mit dem gesetzlichen ziel, dass sie "keinen schaden für die volksgesundheit" bedeuten dürfen, um zur "ausübung der heilkunde ohne bestallung" berechtigt zu sein. bestallung = approbation. realistisch ist es für interessenten, sich die fachschulen der berufsverbände genauer anzusehen, die an ernstzunehmender und vielseitiger nachwuchsausbildung interessiert sind, während die privat betriebenen heilpraktikerschulen hauptsächlich gewinnorientiert sind und fast nur dafür sorgen, dass ihre absolventen die behördliche überprüfung überstehen - aber ein vernünftiges teerezept oder eine kunstgerechte homöopathische fallaufnahme bewältigen die wohl kaum.
im rahmen dieser grenzen dürfen heilpraktiker tatsächlich alles behandeln, und das tun sie auch, und die meisten von ihnen können das auch, trotz der unglaublich diffamierenden sprüche vieler zeitgenossen, die noch nie einen heilpraktiker oder gar eine heilpraktikerfachschule aus der nähe gesehen haben.
Es gibt in D nur eine einzige HP-Fach-Schule, die sich aber nur aufgrund des Gewohnheitsrechtes so nennen darf. Sie existierte nämlich schon vor dem Inkrafttreten des Heilpraktikergesetzes.
Heilpraktiker ist kein Fachberuf, der HP gilt als medizinischer Laie, weshalb HP-Schulen, die übrigens ohne jede Ausnahme in privater Hand sind, sich nicht mehr "Fach"-Schule nennen dürfen.

Alles dürfen Heilpraktiker (ich oute mich hiermit - ich bin selbst Heilpraktikerin) unter Garantie nicht. Wer ordentlich gelernt hat (ich spreche somit hier nicht von den Scharlatanen, die im Fernsehen die verrücktesten, unsinnigen Dinge machen, bei denen man nur den Kopf schütteln kann), kennt seine Grenzen ganz genau. Es gibt ganz klar definierte Tätigkeitsverbote.
Zum Beispiel darf ein Heilpraktiker nicht:
* Behandlung von Personen, die an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig sind
* Behandlung von Personen, die nachgewiesen mit einem bestimmten Infektionserreger infiziert sind
* Behandlung von Personen, die an einer Krankheit erkrankt sind, die zu einem Schulbesuchs-Verbot (!) führt
* Behandlung von Personen, die an einer sexuell übertragbaren Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig sind
* Arbeiten mit Krankheitserregern
* Untersuchung von Patientenmaterial auf Krankheitserreger durch Serologie u.ä.
* Untersuchen und Behandeln von Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten
* Geburtshilfe (außer im Notfall)
* Übernahme von Tätigkeiten, für die man keine ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten hat (Sorgfaltspflicht!!!!)
* Verkauf oder sonstige Abgabe von Arzneimitteln (es sei denn, der Heilpraktiker hat zusätzlich einen Sachkundenachweis - dafür muss man jedoch auch erst noch zusätzlich lernen und eine Prüfung ablegen)
* Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel (genausowenig: Absetzen von Arzneimitteln, die der behandelte Arzt verschrieben hat!)
* Verschreiben von Betäubungsmitteln
* Werbung für Fernbehandlung, Ausüben der Fernbehandlung
* Heilungsversprechen geben
* Irreführende Werbung
* Gesundheitsbezoogene Werbung mit Lebensmitteln
* Unlautere Werbung
* Röntgen
* Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen
* Schwangerschaftsabbruch oder Beratung in diesem Zusammenhang
* Kastration
* Fortpflanzungs- und Reproduktionsmedizin
* Behandlung von Patienten auf Krankenschein
* Krankschreiben von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse
* Leichenschau und Leichenöffnung
* Totenschein...
.
Solche und ähnliche Listen sind Bestandteil eines jeden Heilpraktikerstudiums (z.B. wird auf diese Listen sehr ausführlich in Lehrbüchern, wie. z.B. dem Buch: "Naturheilpraxis heute" eingegangen, das ein Basisbuch für Heilpraktikeranwärter ist - dieses Buch würde jedoch auch niemals ausreichen, um wirklich Patienten erfolgreich behandeln zu können). Diese werden auch in der Prüfung abgefragt. So leicht sind diese Überprüfungen nicht. Es stimmt, dass man die schriftliche Überprüfung ggf. noch durch Auswendiglernen bestehen kann (sind überwiegend Multiple-Choice-Fragen), jedoch scheitern diese Kandidaten an der mündlichen/praktischen Überprüfung. Hier kommt man keinesfalls mit Auswendiglernen gut durch die Prüfung. Wer hier nicht die Abläufe im menschlichen Körper verstanden hat, wird auf die gezielten Fragen des Prüfers nicht eingehen können. Hier ist unter anderem ganz gezielte Differentialdiagnostik gefordert - z.B. wird ein Foto eines Pat. gezeigt, man muss gezielt eine Anamnese führen und anhand dieser sowie körperlicher Untersuchungen zu einer Ausschlussdiagnostik hin zu einer gezielten Diagnostik kommen. Doch selbst dann ist man noch nicht am Ziel - denn erst, wenn man die genaue Ursache findet, die zu diesem Erscheinungsbild führt und weiß, wie diese zu behandeln ist - dann gibt sich der Prüfer zufrieden.
Diese Prüfung ist beim besten Willen kein Zuckerschlecken - nicht umsonst liegt die Durchfallquote bei ca. 80% und das ist nach meiner Ansicht nach auch dringend notwendig! Ich möchte schließlich auch nicht einem unfähigen Laien gegenüberstehen.
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Trotz dieser Überprüfung wird es leider immer wieder Scharlatane geben - sie machen zwar die Prüfung nach Vorschrift, doch dann siegt ihr Verlangen nach Geld - leider.
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Eine kurze Anmerkung zu meinem Werdegang:
ich bin bereits mit Erfahrungen aus dem Bereich der Notfallmedizin (diese Kenntnisse werden übrigens ebenfalls in der Heilpraktikerprüfung in Theorie und Praxis überprüft)zu dem Heilpraktikerstudium gekommen. Habe in regulären Vorlesungen, verpflichteten Praxisseminaren, zusätlichen freiwilligen Praxisseminaren, Lerngruppen, durch "Selbstversuche" etc. alle wesentlichen Elemente studiert - normalerweise hätte ich nach 2 Jahren intensiven Studiums die Heilpraktikerprüfung machen können, jedoch habe ich noch ein weiteres halbes Jahr genutzt, um noch Praktika in versch. Bereichen aus der Schulmedizin zu absolvieren, da ich für meine Patienten keine Gefahr darstellen wollte.
Ich kenne meine Stärken, meine Fähigkeiten, aber ich weiß genausogut, in welchen Bereichen die Schulmedizin dringend erforderlich ist. Ich würde nie auf die Idee kommen, Karzinome (also Krebs) oder einen Ileus (Darmverschluss) durch irgendwelche Wundermittel im Alleingang heilen zu wollen - ich kann in diesen Fällen zwar die Schulmed. Behandlung unterstützen, aber da muss einfach ein Arzt her!
Die Grenzen muss man einfach kennen - zum Wohle des Patienten! Dann stellt die Alternativmedizin eine gute Ergänzung (manchmal auch Alternative) zur Schulmedizin dar.
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So - dass war mein Wort zum So... - äh Mittwoch ;-)
Sie dürfen gar nichts meinen aber alles zu können, da sie ja auf einem Wochenendkurs waren
Anell am 7. Oktober 2008 22:01 Schau' dir mal die Prüfungsrichtlinien der Heilpraktierprüfung an. (Und ich komme von der anderen Seite!). Scharlatanerie gibt es überall... Anell
ich lach mich tot. es gibt keine Heilpraktierprüfung sondern nur eine Überprüfung die folgendes überprüft "Die Zulassung wird durch eine schriftliche und mündliche Überprüfung erworben, die sicherstellen soll, dass von dem Kandidaten keine unmittelbare Gefahr für die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung ausgeht."
Anell am 7. Oktober 2008 22:14 Ok. Und kennst du die? (Bitte beantworten, bevor du tot bist!) Anell
lebe noch! Ja kenne ich habe jahrelang neben einer solchen "Schule" gewohnt und die Typen haben sich beim Rauchen! immer über die Themen auf dem Balkon unterhalten. AUWEIA ein kleines Beispiel: " Man muss den Patienten überzeugen, dass er krank ist"
Marah am 7. Oktober 2008 22:37 Aufgrund so einer Aussage, kann man einen ganzen Berufststand beurteilen? Vor allem wenn man selber einer Userin mit spröden Lippen zu einem Blow-Job rät...Ja nee is klar! Hier ist wohl jede sachliche Gesprächsbereitschaft perlen vor die Säue...

Du kannst von einem Heilpraktiker behandeln lassen was Du möchtest. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Patienten, was er macht und was nicht. Ich selbst begebe mich nicht in die Hände eines Heilpraktikers. Ich mag lieber die Schulmedizin & ihre chemischen Keulen :-)

Man kann bei durchaus vielen Wehwechen zum Heilpraktiker gehen und immer zusätzlich zu einer schulmedizinischen Behandlung. Das Behandlungsfeldes eines Heilpraktikers ist deswegen so groß, da es sich um ganzheitliche Heilungsmethoden handelt. Der Körper soll zur Selbstheilung unterstützt werden und das wirkt sich natürlich auch positiv auf den GANZEN Körper aus. Ein Heilpraktiker oder auch Tierheilpraktiker darf nicht operieren und keine rezeptpflichtigen Medikamente verabreichen oder freiverkäufliche Medikamente vertreiben.

Ein Heilpraktiker darf alles behandeln.
Die öffentlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht.

Sie dürfen keine Notfälle behandeln.
helpmedoch am 8. Oktober 2008 09:57 Das ist Quatsch - wenn ein Pat. kommt, der zum beispiel einen anaphylaktischen Schock (= allergischen Schock) hat, so bin ich als Heilpraktiker sogar verpflichtet ihn zu behandeln. Als Heilpraktiker sollte man jedoch wissen, wo die Grenzen sind und wann die schulmed. Behandlung erforderlich ist!
grisu05 am 8. Oktober 2008 10:03 Und wie behandelst Du den? Wenn schon das Stadium der Anaphylaxie erreicht ist, helfen keine "Mittelchen" mehr. Da brauchts den Notarzt mit H1- und H2-Blockern.
helpmedoch am 8. Oktober 2008 10:48 Da du es ausdrücklich wissen möchtest: Zum Beispiel so:
Allgemein bei Allergien (schreibe es bewusst jetzt mal allgemein, da ein Pat. ja z.B. auch auf eine in der Heilpraxis durchgeführte Maßnahme mit allerg. Reaktionen reagieren kann):
- Leichte, nur lokale Reaktion:
Kühlen der Einstichstelle, ggf. 1 mg Clemastin und / oder 500 mg Acetylsalicylsäure oral.
- Leichte systemische Reaktion (z.B. Juckreiz, leichte Übelkeit, normaler RR, P):
Regelmäßige Puls- und RR-Kontrolle, möglichst EKG u./o. Pulsoxymeter Monitoring. Venenzugang, 500 ml Vollelektrolytlösung i.v., 1 – 2 mg Clemastin i.v.. Überwachung in Praxis für 3 – 4 Stunden.
- Mittelschwere systemische Reaktion (Bronchospasmus, RR-Abfall):
Notarztruf, kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen, Sauerstoffgabe (z.B. 6 Liter/min. über Maske), Venenzugang, 500 – 1000 ml Vollelektrolytlösung schnell i.v., Clemastin 2 mg i.v., ß-2-Sympathomimetikum inhalativ.
- Schwere Reaktion (manifester Schock):
Notarztruf, Adrenalin 0,05 – 0,1 mg weise titriert i.v., 1000 – 2000 ml VEL schnell i.v., ggf. 0,25 mg Adrenalin s.c., Sauerstoffgabe mit maximalen Flow, ggf. ß-2-Sympathomimetikum inhalativ, Bei Kreislaufstillstand CPR.
.
Auch einen Patienten zu behandeln bis ein NA kommt zählt zum Behandeln!
Die Stelle, an der ich den Notarzt erwähne, deutet die Zeit an, an der spätestens ein NA hinzugerufen werden sollte!
grisu05 am 8. Oktober 2008 11:06 Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dann ist meine (zugegeben, etwas kurz gehaltene Antwort) fast zutreffend. Die Erstmaßnahmen hatte ich nicht zur Behandlung gezählt, weil die ja dann durch den Notarzt fortgesetzt wird. Daß ein Heilpraktiker entsprechend seinem Können und seiner vorhanden Möglichkeiten (be)handelt, ist ja gesetzlich vorgeschrieben und eigentlich auch selbstverständlich. Freunde? ;-)
helpmedoch am 8. Oktober 2008 11:12 ;-)
Hatte ich mir schon so gedacht - aber auch diese Erstmaßnahmen werden in der Tat zur Behandlung gezählt ;-))
Ohne Schulmedizin wäre der Patient hier verloren - ein guter Heilpraktiker sollte nun mal seine Grenzen kennen ;-)
Freunde! lach
> Clemastin ... 500 mg Acetylsalicylsäure ... möglichst EKG u./o. Pulsoxymeter Monitoring ... Venenzugang, 500 ml Vollelektrolytlösung i.v. ... Sauerstoffgabe ... ß-2-Sympathomimetikum inhalativ ... Adrenalin 0,05 – 0,1 mg weise titriert ... CPR ...
Klar doch, fein abgeschrieben.
Und natürlich hat ein HP all diese Sachen in der Praxis vorrätig und kann sie selbstverständlich auch anwenden, und das natürlich auch ganz ohne Unterstützung und in der Stress-Situation.
helpmedoch am 17. Oktober 2008 15:51 Irrtum, nicht abgeschrieben. Zum einen wird dies so gelehrt, wenn man ordentlich studiert und nicht versucht, sich das ganze selbst beizubringen, zum anderen habe ich selbst Erfahrung aus meiner früheren Tätigkeit beim DRK. Und ja: bei mir in der Praxis sind all diese Sachen (um bei deinen Worten zu bleiben)vorrätig!
Als HP unterliegst du natürlich auch dem §232c StGB (Unterlassene Hilfeleistung), aber mehr ist nicht. Ich will den HP sehen, der im Falle einer Anphylaxie in der Lage ist, adäquat zu reagieren.
grisu05 am 17. Oktober 2008 14:54 Der Notarztruf war bei den Maßnahmen ja auch aufgezählt. Somit ist der o.g. Paragraph ja erfüllt. Daß der eine oder andere zögert, kommt ja auch außerhalb von HP-Praxen vor. Bei helpmedoch hätte ich das Vertrauen, daß sie verantwortlich handelt.
helpmedoch am 17. Oktober 2008 15:55 Vielen Dank für dein Vertrauen grisu05 ;-)
Diese berühmten Globuli hätten hier schließlich keinen Erfolg - jeder der in den Notfallmaßnahmen unsicher ist, sollte meines Erachtens (mindestens) seinen Erste Hilfe-Kurs auffrischen (wobei jeder Heilpraktiker sich auch mit erweiterten Maßnahmen auskennen muss, wie bereits mehrfach erwähnt...).
Ich meinte natürlich den § 323c StGB ...

Vor einer Behandlung durch den Heilpraktiker muss schulmedizinisch abgeklärt sein, das alles getan ist, was schulmedizinisch notwendig und hilfreich ist.
Die Schulmedizin kann heute noch 15 % der Kranken heilen. Bei denen, die sie nicht heilen kann muss sicher sein, das z.B. keine notwendige Operation übersehen wurde, ansteckende und meldepflichtige Krankheiten usw. vorliegen. Notwendig wäre vor und nach Operationen eine Unterstützung zur Stärkung der Abwehrkräfte, wenn er das kann.
Bezogen auf die Behandlungsindikation dürfen HP
keine meldepflichtigen Infektionskrankheiten gemäß IfSG behandeln.
keine berufsbedingten Erkrankungen oder Verletzungen behandeln.
keine Geburtshilfe durchführen.
keine Kuren oder Reha-Behandlungen verordnen.
keine Zahnheilkunde betreiben.
Weiterhin dürfen sie im Rahmen ihrer Therapien keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, grundsätzlich keine Kassenrezepte ausstellen - auch nicht für Hilfs- oder Heilmittel und keine Arbeitsunähigkeitsbescheinigungen für GKV-Patienten ausstellen. Außerdem dürfen HP keine Röntgenverfahren durchführen.
Dann gibt's noch ein paar eher exotische Verbote:
keine Todesfeststellungen oder Todesbescheinigungen ausstellen
keine Heilkunde im Umherziehen anbieten
>Sie dürfen nicht operieren, sie dürfen keine allopathischen Medikamente verschreiben, sondern ausschließlich homöopathische.
> ... "ganzheitlicher", was in ihrer Ausbildung sicherlich auch einen deutlich höheren Stellenwert hat als bei Ärzten.
Alles falsch!
Heilpraktiker dürfen operieren, es gibt in D kein Gesetz, das einem Nicht-Arzt das operieren verbietet.
Selbstverständlich dürfen HP "allopathische Medikamente" verordnen, sofern diese nicht verschreibungspflichtig sind, also nur auf Rezept eines Arztes abgegeben werden dürfen.
Da die HP-Ausbildung grundsätzlich gar nicht vorgeschrieben ist, und die meisten HP auch nur eine Abend- oder Wochenendschule absolvieren, die die Bezeichnung "Ausbildung" nicht verdient, resultiert die Behauptung der Ganzheitlichkeit schlicht auf der Unwissenheit der HPs. Wenn man von spezieller Anatomie, Physiologie und Pathologie keine Ahnung hat, muss man notgedrungen das ganze System betrachten, und sich das heraus suchen, was man kennt. Das ist vergleichbar mit dem Autofahrer, der bei seinem kaputten Auto erst mal in den Tank schaut und den Reifendruck kontrolliert, weil er vom Motor keine Ahnung hat.