Maximus40 am 26.02.2009 um 8:43 Uhr
Habe gerade gelesen, dass Hartz IV Empfänger auch die Umweltprämie erhalten sollen.
Bislang dachte ich immer, dass ehem. Sozialhilfeempfänger oder jetzt Hartz IV Empfänger kein Auto besitzen dürften (wegen der Kosten).
Kann mich da mal jemand aufklären?

Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) dürfen laut Bundessozialgericht (BSG, Urteil v. 6.9.2007, B 14/7b AS 66/06 R) neben ihrem Freibetrag für Vermögen ein Kfz besitzen, soweit es den Wert von 7.500 EUR nicht übersteigt.
Ein "angemessenes" Kfz ist laut SGB II kein zu berücksichtigendes Vermögen, die Wertgrenze liegt bei 7500 €, kann im Einzelfall aber auch höher angesetzt werden.
Doch,sie dürfen,wenn es den Wert von 5000€ nicht übersteigt.

Klar dürfen die ein Auto haben, es darf nur einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Es kann ja sein das sie bald ne Arbeit finden, wofür sie ein Auto brauchen...etc.
Habe Gestern in der "Frankfurtter Allgemeinen Zeitung" gelesen, dass die Umweltprämie auf die H-IV Leistungen angerechnet werden soll. Das heißt, dass die Leistungen um 2500€ gekürzt werden , wenn nman ich ein neues Auto kauft - ich persönlich finde das vollkommen richtig!
warum sollen die den kein auto haben ?es gibt menschen die können für ihre lage einfach nix (durch unfall usw)
teppichhai am 26. Februar 2009 09:03 Wenn das Auto eine gewissen Wert übersteigt, muß das Auto verkauft werden, und man muß erstmal von dem Verkauserlös leben bevor man Hartz 4 bekommt. Hartz 4 ist doch keine Strafe, da ist es doch völlig irrelevant ob man beabsichtigt (wie auch immer das gehen mag) oder unverschuldet auf Hartz4 angweisen ist.
Sie dürfen ein Kfz haben, allerdings dürfen sie keine Neuwagen besitzen bzw. besorgen.
DH
Danke für die Antwort. Das war mir bislang nicht bekannt.
Stellt sich die Frage, wie das dann mit der Umweltprämie funktionieren soll. Die gibt es doch nur für Neufahrzeuge oder Jahreswagen.
Aber da gibt es ja auch schon sehr günstige (Dacia zB), da kommt man mit den 7500 € ungefähr hin.