gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Dürfen Hartz IV-Empfänger ein eigenes Auto besitzen?

gefragt von Maximus40Maximus40 am 26.02.2009 um 8:43 Uhr

Habe gerade gelesen, dass Hartz IV Empfänger auch die Umweltprämie erhalten sollen.

Bislang dachte ich immer, dass ehem. Sozialhilfeempfänger oder jetzt Hartz IV Empfänger kein Auto besitzen dürften (wegen der Kosten).

Kann mich da mal jemand aufklären?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

finanzen (23057)
hartziv (185)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 26. Februar 2009 08:48
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) dürfen laut Bundessozialgericht (BSG, Urteil v. 6.9.2007, B 14/7b AS 66/06 R) neben ihrem Freibetrag für Vermögen ein Kfz besitzen, soweit es den Wert von 7.500 EUR nicht übersteigt.

Quelle: http://www.vedix.de/kfz-bis-7500-eur-wert-kein-anrechenbares-vermogen-bei-hartz-...
Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 26. Februar 2009 08:49

DH

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 26. Februar 2009 08:55

Danke für die Antwort. Das war mir bislang nicht bekannt.
Stellt sich die Frage, wie das dann mit der Umweltprämie funktionieren soll. Die gibt es doch nur für Neufahrzeuge oder Jahreswagen.

Kommentar von Raingod am 26. Februar 2009 09:05

Aber da gibt es ja auch schon sehr günstige (Dacia zB), da kommt man mit den 7500 € ungefähr hin.


anonym
beantwortet von Raingod am 26. Februar 2009 08:51
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein "angemessenes" Kfz ist laut SGB II kein zu berücksichtigendes Vermögen, die Wertgrenze liegt bei 7500 €, kann im Einzelfall aber auch höher angesetzt werden.


anonym
beantwortet von Werniman am 26. Februar 2009 08:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Doch,sie dürfen,wenn es den Wert von 5000€ nicht übersteigt.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 26. Februar 2009 08:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klar dürfen die ein Auto haben, es darf nur einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Es kann ja sein das sie bald ne Arbeit finden, wofür sie ein Auto brauchen...etc.


anonym
beantwortet von KaiNeknete am 26. Februar 2009 09:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Habe Gestern in der "Frankfurtter Allgemeinen Zeitung" gelesen, dass die Umweltprämie auf die H-IV Leistungen angerechnet werden soll. Das heißt, dass die Leistungen um 2500€ gekürzt werden , wenn nman ich ein neues Auto kauft - ich persönlich finde das vollkommen richtig!


matrix2k9
beantwortet von matrix2k9 am 26. Februar 2009 08:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hartz4 - Empfänger dürfen ein Auto besitzen.


playmein
beantwortet von playmein am 26. Februar 2009 08:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

warum sollen die den kein auto haben ?es gibt menschen die können für ihre lage einfach nix (durch unfall usw)

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 26. Februar 2009 09:03

Wenn das Auto eine gewissen Wert übersteigt, muß das Auto verkauft werden, und man muß erstmal von dem Verkauserlös leben bevor man Hartz 4 bekommt. Hartz 4 ist doch keine Strafe, da ist es doch völlig irrelevant ob man beabsichtigt (wie auch immer das gehen mag) oder unverschuldet auf Hartz4 angweisen ist.


anonym
beantwortet von NicciNicoletta am 1. März 2009 13:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie dürfen ein Kfz haben, allerdings dürfen sie keine Neuwagen besitzen bzw. besorgen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.