Hallo,
mit geht es als privaten Auftraggeber oft richtig auf den S..k, daß mir Handwerker im Gespräch dauernd ihre Preise ohne MwSt. nennen. Diese sinnlose Verschleierungstaktik kostet nur Zeit wegen Rückfragen etc. Meine Frage wäre: dürfen die mir als Privatkunden diese(mündliche)Auskunft, so überhaupt abgeben??
danke.

Gegenüber privaten Endkunden sind die Preise ausschließlich inklusive Mehrwertsteuer zu benennen bzw. auszuweisen. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Nennung der Nettopreise in der Regel nicht aus Gründen der Irreführung geschieht. Die "Mehrkosten" in Form der Mehrwertsteuer muss der Handwerker ja ans Finanzamt abführen. Er hat also selbst nichts davon.
Ich arbeite selbst zu 95% für Firmenkunden, die ausschließlich die Nettopreise interessieren, daher rutscht mir selbst auch schon mal versehentlich der Nettopreis gegenüber einem Privatkunden raus.

auch wenn es Mühe macht ( macht es mir eigentlich nicht ), frage ich grundsätzlich, ob die MWSt enthalten ist. Wenn ich kein schriftliches Angebot erhalte, da erübrigt sich die Frage, suche ich mir immer einen Zeugen für die Preisabsprache. Soviel Zeit muß sein !!!
Ich denke es gibt da Grundsätze wie Preisklarheit und Preiswahrheit...

Normalerweise sollte der PRIVATRkunde den Bruttopreis genannt bekommen.
Aber es ist gang und gäbe, dass Handwerker auf den Preis phne MWSt. fixiert sind. Ich würde das nicht unbedingt Berschleierungstaktik nennen, obwohl der Verdacht nie von der Hand zu weisen ist.
Bei einem schriftlichen Angebot kann der Handwerker sich nicht nachträglich auf vergessene MWSt berufen
Geregelt ist das m.W. im § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB
DH