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Dürfen Händler Geld verlangen bei Rückgabe mangelhafter Ware?

gefragt von MutterMiezi am 23.12.2007 um 17:02 Uhr

Meine Waschmaschine ist nach nur 5 Monaten bei absolut sachgerechter Behandlung kaputt gegangen. Nun wollte ich sie bei Quelle auf Garantie umtauschen, dort hat man mir aber gesagt ich müsse einen Betrag für die Monate in denen ich sie nutzen konnte bezahlen, dann bekomme ich eine Neue, ist das rechtens, schließlich bin ich doch der Geschädigte?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 23. Dezember 2007 17:03
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Das ist richtig, das ist eine sog. Nutzungsentschädigung, die sich in der Höhe nach der Dauer des Gebrauchs richtet.

Kommentar von 47b6c1f72a1ba02a7d5d7909ab0a0e88smallvico9 am 23. Dezember 2007 17:17

Hör ich zum ersten mal? Wo gib´s das denn?

Oder meintest Du, dass Quelle an Muttermiezi eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen sollte?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 23. Dezember 2007 17:18

desch isch o.k....;.))


chicken123
beantwortet von chicken123 am 23. Dezember 2007 17:04
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NEIN den in der ersten 6 monaten greift die gasrantie die müssen es dir umtauschen !!! mach denen mal klar da du nic mehr da kaufen wirst sonst

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 23. Dezember 2007 17:17

Falsch..denn die Nutzungsausfallentschädigung beginnt mit dem ersten Tag der Nutzung und hat mit Garantie/Gewährleistung erstmal nichts zu tun..

Kommentar von Simple_avatar2smallchicken123 am 23. Dezember 2007 18:58

ich habe es anderes gehört aber okay


rudraz
beantwortet von rudraz am 23. Dezember 2007 17:15
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Da muss ich mich meinen ersten Vorredner anschließen. Der Hersteller hat das RECHT eine Nutzungsentschädigung zu erheben. Diese staffelt sich aus der Benutzungsdauer. Man muss bedenken, man hat zwar Garantie auf dieses Gerät, aber es ist NICHT MEHR NEUWERTIG. Aus Kulanz könnte er daruf verzichten, aber wer hat heute schon was zu verschenken. Man muss ja schließlich auch überlegen, was passiert jetz mit dieser Maschine, soll sie jetzt auf den Schrott geschissen werden? Reparieren und wieder als neu verkaufen geht wohl kaum. Man wird wohl auch kaum ein neues Auto bekommen, wenn es nach 5 Monaten mal liegenbleibt, oder ? Zum zweiten Redner, dieser hat keine Ahnung, aber davon, eine Menge.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 23. Dezember 2007 17:22

Hier wird nicht auf den Schrott geschissen ;-) Nettes Verschreiberli.

Kommentar von Eb5d3bfb3997c1596e85a01e3dbd106asmallrudraz am 23. Dezember 2007 17:27

Da sieht man, dass man sich auf die automatische Rechtschreibprüfung, nicht verlassen sollte :-)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 23. Dezember 2007 18:35
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Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf würde ich nicht auf Umtausch mit Nutzungsentschädigung setzen, sondern ich würde Quelle auffordern die Maschine wieder in Gang zu setzen. Und zwar kostenlos, versteht sich.

Bei Garantie muss ich nach den Buchstaben der Garantieerklärung zufrieden sein, denn Garantie ist freiwillig. Bei der Gewährleistung hilft mir das Gesetz.


anonym
beantwortet von BayBeamter am 23. Dezember 2007 17:22
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ja leider ist das so, da man das jeweilige Gerät in der Zeit bereits nutzen konnte. Aber vielleicht kann man es reparieren und muss die Maschine nicht komplett austauschen, dann entfällt das Entgelt. Ich würde mich da mal freundlich bei Quelle erkundigen.





vico9
beantwortet von vico9 am 23. Dezember 2007 17:25
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Verbraucherschützer sagen NEIN

Siehe Hier: http://fernsehfilm.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,5257774,00.html

Kommentar von Eb5d3bfb3997c1596e85a01e3dbd106asmallrudraz am 23. Dezember 2007 17:28

Da es noch kein anderes rechtsgültiges Urteil darüber gibt, können die lange was dazu sagen. Nur weil es mal im Fernsehen gesendet worden ist, heißt es noch lange nicht, dass es auch so ist. Auch Reporter/Moderatoren sind nicht frei von Fehlern


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