UlfDunkel am 10.05.2007 um 21:57 Uhr
Z.B. dieses: http://www.medeco.de/index.php?id=251

Da soll sich wirklich der Support mal drum kümmern!Ist ja wirklich eine Schande!

Toll, das Du das rausgefunden hast! Super 100 Daumen.
Gruß engelhaar!

Diese L-User geht mir auch langsam zuweit. Wenn er rausfliegt ist er Morgen unter einem neuen Namen zurück.
Mokli1 am 10. Mai 2007 22:19 Der ist doch jetzt schon doppelt da
Nein - das dürfen sie nicht!
Eastside am 10. Mai 2007 22:02 aber wo kein Kläger, da kein Richter - oder?
@UlfDunkel: Da stehst du doch drüber!!!

urheberrechtlich geschützt
america am 10. Mai 2007 22:09 Lieber Ulf muss mich da wohl bei dir entschuldigen, ich dachte Du wärst da mit einem zweiten Name unter "UlfFurunkel" zu Gange
gri1su am 11. Mai 2007 14:18 Dieser Entschuldigung schließe ich mich gerne an. Ich hatte nämlich den gleichen Verdacht.
Ich finde es nicht nur schlimm welche vera... der hier abzieht, auch noch das Leiden eines anderen Menschen dafür ausnutzen, das hat mich sehr empört.
Nach dem Urheberrechtsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html) hat der Urheber das ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 15). Er kann anderen ein Nutzungsrecht einräumen (§ 31). Ohne eine solche Einräumung ist die Nutzung auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite nicht erlaubt.
Eine Möglichkeit, dem nachzugehen, wäre eine Nachricht an den Urheber (Adresse ist im Impressum genannt) mit Verweis auf die Profilseite des gemeinten Benutzers.
Nein ein Skandal !