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Dürfen GF-Mitglieder urheberrechtlich geschützte Bilder als Userbild nutzen?

gefragt von UlfDunkelUlfDunkel am 10.05.2007 um 21:57 Uhr

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krauthexe
beantwortet von krauthexe am 10. Mai 2007 22:05
16x
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Da soll sich wirklich der Support mal drum kümmern!Ist ja wirklich eine Schande!

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 10. Mai 2007 22:16

Nein ein Skandal !


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 10. Mai 2007 22:03
14x
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Toll, das Du das rausgefunden hast! Super 100 Daumen.

Gruß engelhaar!

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 10. Mai 2007 22:09

Google: Bilder nach "furunkel" suchen lassen und 3. Seite aufrufen. Hab ich schon mal irgendwo vor 2 Tagen erwähnt.

Kommentar von 2dc56293bded079f1517504c274b3034smallengelhaar am 10. Mai 2007 22:14

da hab ich wohl geschlafen. Danke für die Erklärung. :-)


solf1
beantwortet von solf1 am 10. Mai 2007 22:01
13x
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SKANDAL !!! Wo ist der Support ????


holzloewe
beantwortet von holzloewe am 10. Mai 2007 22:16
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Diese L-User geht mir auch langsam zuweit. Wenn er rausfliegt ist er Morgen unter einem neuen Namen zurück.

Kommentar von 223f052bf4ac1181ea29da12dda6b922smallMokli1 am 10. Mai 2007 22:19

Der ist doch jetzt schon doppelt da


Abigail
beantwortet von Abigail am 10. Mai 2007 22:00
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Nein - das dürfen sie nicht!


Kommentar von 8852d6c5d7c543b504c3a6286bbb58fcsmallEastside am 10. Mai 2007 22:02

aber wo kein Kläger, da kein Richter - oder?

@UlfDunkel: Da stehst du doch drüber!!!


america
beantwortet von america am 10. Mai 2007 22:01
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urheberrechtlich geschützt

  • sagt das nicht schon alles
Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 10. Mai 2007 22:09

Lieber Ulf muss mich da wohl bei dir entschuldigen, ich dachte Du wärst da mit einem zweiten Name unter "UlfFurunkel" zu Gange

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 11. Mai 2007 14:18

Dieser Entschuldigung schließe ich mich gerne an. Ich hatte nämlich den gleichen Verdacht.


doro52
beantwortet von doro52 am 10. Mai 2007 23:33
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Ich finde es nicht nur schlimm welche vera... der hier abzieht, auch noch das Leiden eines anderen Menschen dafür ausnutzen, das hat mich sehr empört.


anonym
beantwortet von Albrecht am 10. Mai 2007 22:42
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Nach dem Urheberrechtsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html) hat der Urheber das ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 15). Er kann anderen ein Nutzungsrecht einräumen (§ 31). Ohne eine solche Einräumung ist die Nutzung auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite nicht erlaubt.

Eine Möglichkeit, dem nachzugehen, wäre eine Nachricht an den Urheber (Adresse ist im Impressum genannt) mit Verweis auf die Profilseite des gemeinten Benutzers.


0ahnung
beantwortet von 0ahnung am 14. Mai 2007 08:18
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Seltsame Frage: Natürlich nicht. Igitt!


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