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Dürfen generell Taxis die Busspur benutzen?

gefragt von DonRolfoDonRolfo am 28.12.2007 um 22:31 Uhr

Manchmal gibt es ja entsprechende Schilder die auch Taxis die Busspur freigibt, wie ist es denn generell?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 29. Dezember 2007 10:31
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Nein. Warum sollten sie das dürfen? Es sind ganz normale Fahrzeuge, denen nur machmal (auf Standplätzen per genereller Verfügung, bei Busspuren mit Einzel-Erlaubnis) Sonderrechte eingeräumt werden. Ansonsten müssen sich die Fahrer, wie du auch, an die Strassenverkehrs-Ordnung halten.


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Dezember 2007 22:39
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Nur wenn die Busspuren ausdrücklich für Taxen freigegeben sind, deutlich durch ein Schild gekennzeichnet.


anonym
beantwortet von Bruno am 28. Dezember 2007 22:40
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In der Schweiz gar nicht. In Griechenland sind sie Alleinherrscher der Strasse, links/rechts ueberholen, Vorfahren bei Gegenverkehr und, und...


Tippse
beantwortet von Tippse am 28. Dezember 2007 22:33
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in wien dürfen sie das immer

Kommentar von Simple_avatar6smallDonRolfo am 28. Dezember 2007 22:43

Sorry, ich meinte in Deutschland.

Hier macht das auch jedes Taxi aber ich vermutete das dies eigentlich nicht statthaft ist...


Brynhild
beantwortet von Brynhild am 28. Dezember 2007 22:35
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In Deutschland dürfen sie das für gewöhnlich nicht, außer die Busspur ist explizit für Taxen freigegeben.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 28. Dezember 2007 23:02
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In Deutschland gibt es die Erlaubnisschilder für Taxen. In Italien dürfen Taxen grundsätzlich in der Busspur fahren.


Marvello
beantwortet von Marvello am 29. Dezember 2007 11:03
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Taxis dürfen generell die Busspur benutzen. Taxis gehören zum öffentlichen Nahverkehr und haben einige Sonderrechte, die je nach Stadt verschieden sein können. Z.B. DURCHFAHRT VERBOTEN - TAXI FREI.

Kommentar von Joern0801 am 18. Januar 2008 17:53

Taxis dürfen generell NICHT die Busspur benutzen, es sei denn, dass es durch Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Selbst dann dürfen Taxis die Spur nur benutzen, wenn sie Fahrgäste transportieren.


anonym
beantwortet von peterwgd am 21. März 2009 20:42
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Hallo damit ihr alle mal wisst, was in den Gesetzen steht: Die Busspur / Sonderspur darf nur von im Fahrdienst befindlichen Taxifahrzeugen benützt werden. (Mit Dachleuchte) Nur das Taxikennzeichen alleine ist NICHT ausreichend.Seit 1. Oktober 1994 dürfen TAXI die Busspuren im Sinne § 53 Abs. 1 Zi 25 StVO mitbenützen, ohne dass eine besondere Zusatztafel notwendig wäre. (19. Novelle StVO).

peterwgd


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