Nein. Seit Januar dürfen Frührentner anstatt 350,- Euro 400,- Euro dazu verdienen.
Erst bei Erreichung des Rentenalters darfst du soviel verdienen, wie du kannst (aber auch Steuern zahlen)

Ist jüngst angehoben auf 400 € pro Monat bei Erwerbsminderungsrente.
Siehe auch hier: http://www.rententips.de/rententips/grv/em/07.php

nein,es gibt Grenzen,ich glaube bis zu 385 €,da es auch darauf ankommt,wie hoch die derzeitige Rente ist.
Ne, sind 400,- Euro. Weiß es aus verlässlicher Quelle, von mir und meiner Rentenversicherung (Knappschaft).
Gilt natürlich auch für alle anderen Rentenversicherungen.
Nein, das dürfen sie nicht. Wo die genaue Grenze liegt, weiß ich allerdings nicht.
Nein, sie dürfen nicht unbegrenzt zuverdienen.
Ich bin Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Was darf ich rentenunschädlich hinzuverdienen?
Seit 1.1.2008 gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro brutto. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in den alten Bundesländern oder im Beitrittsgebiet erzielt wird. Wird das Einkommen im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden und mehr erzielt, wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin vorliegt.
Wieviel kann ich bei der Rente dazuverdienen?
Nach Vollendung der Regelaltersgrenze bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine Einschränkungen (Ausnahme: Rentner und gleichzeitig Bundestags- oder Europaabgeordneter). Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung , Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) beträgt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten seit 1.1.2008 monatlich 400 Euro brutto. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Altersrente nur noch eine Teilrente gezahlt werden. Der Bezug der KAL als Teilrente ist ausgeschlossen. Bei Hinterbliebenenrenten, zum Beispiel einer Witwen- oder Erziehungsrente werden 40 Prozent des den Freibetrag überschreitenden Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens angerechnet.

Nein, als Frührentner nicht. Maximal 15 Stunden die Woche und maximal 400,-- € im Monat.
LG
Wieselchen

In einem Beschäftigungsverhältnis darf ein Frührentner 400 €mtl. dazu verdienen zzgl. ein 13. Gehalt.
Als sebständiger darf der Verdienst € 4.800 pro Jahr nicht überschreiten. Eine durchaus lohnenswerte Alternative zum Minijob, wenn entsprechende Aufwendungen abgesetzt werden können.
Genial ist das System dann, wenn neben dem 400-€-Job eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, die knapp mit einer roten Null endet
Ab Erreichen des 65. Lebensjahres ( Staffel beachten!!!) darf unbegrenzt dazu verdient werden.

Nein dürfen diese nicht. Hier kommt es noch darauf an wie hoch die Rentenberechnung ist. Ich habe es so gemacht , weil ich einfach nicht mit den § in den Schreiben zurechtgekommen bin, das ich Direkt nach der Höhe in Euro gefragt habe. Am besten man hat eine kleine Networkfirma mit einem Sozialplan. Dann kann man die Aufwendungen,wie Auto,Telef, Teilmiete und Bürobedarf vom Einkommen abziehen ist aber immer noch mehr als 400€ und ich habe trotzdem die Aufwendungen. Auskunft kann geben Herr Wolfgang Guelle über Skype woguelle
Willst Du echt Millionär werden??? Wenn Du über 400 Euro verdienst freut sich der Rententräger!!