Hallo.
Ich bin eine Privatperson und würde gerne einer Freundin aus Polen einen 400 € Job besorgen, zB. Supermarkt, Aushilfe, Au-Pair etc. . Was ist nötig, damit wir Sie schnell und unkompliziert anmelden können?
Sind dies u.a. auch Anforderungen? : Anmelden beim Einwohnermeldeamt, Lohnsteuerkarte ausstellen
Bitte um kurze Hilfe, vielen Dank!
Marius

Am besten im Ausländeramt fragen, die stellen das nämlich auch aus. Was sie genau braucht können die dir sagen.
primusvonquack am 27. Oktober 2009 13:52 Das Ausländeramt ist für EU-Bürger nicht zuständig!
Eu Ausländer sind auch Ausländer. Die Ausländerämter sind auch für Eu Bürger zutändig. Zuständige Rechtsgrundlage ist das Freizügigkeitsgesetz.

Polen ist EU, also ist es völlig unkompliziert. Anmeldung beim Bürgerbüro und Lohnsteuerkarte (auch dort) besorgen.

erst die arbeitserlaubnis beantragen und sie kann alles arbeiten

Ja als EU Bürgerin kann sie sich überall in der EU aufhalten und auch arbeiten.
Nicht ganz korrekt. Für die "neuen" EU Mitglieder muss bei der Arbeitsagentur eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Freizügigkeitsbescheinigung gibt es bei den Ausländerbehörden.
Wohnsitz in Deutschland ist nicht erforderlich, Steuerkarte natürlich auch nicht.