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Dürfen EU-Ausländer in Deutschland auf 400-Euro arbeiten ?

gefragt von DreamNlazy am 27.10.2009 um 13:48 Uhr

Hallo.

Ich bin eine Privatperson und würde gerne einer Freundin aus Polen einen 400 € Job besorgen, zB. Supermarkt, Aushilfe, Au-Pair etc. . Was ist nötig, damit wir Sie schnell und unkompliziert anmelden können?

Sind dies u.a. auch Anforderungen? : Anmelden beim Einwohnermeldeamt, Lohnsteuerkarte ausstellen

Bitte um kurze Hilfe, vielen Dank!

Marius


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primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 27. Oktober 2009 13:48
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Ja.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 27. Oktober 2009 13:51

Wohnsitz in Deutschland ist nicht erforderlich, Steuerkarte natürlich auch nicht.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 27. Oktober 2009 13:49
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Am besten im Ausländeramt fragen, die stellen das nämlich auch aus. Was sie genau braucht können die dir sagen.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 27. Oktober 2009 13:52

Das Ausländeramt ist für EU-Bürger nicht zuständig!

Kommentar von Simple_avatar10smallToerty am 28. Oktober 2009 08:29

Eu Ausländer sind auch Ausländer. Die Ausländerämter sind auch für Eu Bürger zutändig. Zuständige Rechtsgrundlage ist das Freizügigkeitsgesetz.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 27. Oktober 2009 13:50
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Polen ist EU, also ist es völlig unkompliziert. Anmeldung beim Bürgerbüro und Lohnsteuerkarte (auch dort) besorgen.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 27. Oktober 2009 13:49
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Ja, sie dürfen.


Praline
beantwortet von Praline am 27. Oktober 2009 13:49
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Ja! Müssen aber top aussehen!


kamu78
beantwortet von kamu78 am 27. Oktober 2009 13:51
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erst die arbeitserlaubnis beantragen und sie kann alles arbeiten


Blossom13117
beantwortet von Blossom13117 am 27. Oktober 2009 13:51
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Ja als EU Bürgerin kann sie sich überall in der EU aufhalten und auch arbeiten.

Kommentar von Simple_avatar10smallToerty am 28. Oktober 2009 08:30

Nicht ganz korrekt. Für die "neuen" EU Mitglieder muss bei der Arbeitsagentur eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Freizügigkeitsbescheinigung gibt es bei den Ausländerbehörden.


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