Dürfen Eltern.. sowas

8 Antworten

Naja, man darfs sie lediglich unter 18 nicht selbst kaufen, aber was mit den zigaretten dann in den eigenen 4 wänden gemacht wird, ist deren sache.

in der Öffentlichkeit dürften minderjährige ja auch nicht rauchen, aber kein mensch sagt was wenn er sie sieht. Also warum drüber aufregen, wer sein leben so leichtsinnig verkürzen will, soll das ruhig tun.

Nein! Zigaretten sind ab 18 egal ob sie von den Eltern gekauft werden!

Unsere Eltern haben mal meine Brüder als sie wohl vier und sechs Jahre alt waren dabei erwischt wie sie an den Zigaretten der Eltern zogen. Zu Weihnachten bekamen dann beide eine Zigarre geschenkt. Die mussten sie dann rauchen. Das Ergebnis: Der eine Bruder hatte so sehr die Nase von dem Zeug voll dass er bis heute gegen rauchen ist. Der andere hat zwar mal eine Zeit lang geraucht, fand dann aber jede Mühe sinnvoll davon wieder weg zu kommen. Angefangen mit rauchen hat er allerdings erst als er über 18 war. Es handelte sich also um eine Erziehungsmaßnahme die durchaus von Erfolg gekrönt war.

Eltern haben das Erziehungs- und Fürsorgerecht und die entsprechenden Pflichten. Es ist nur dann erlaubt von außen einzugreifen wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Bei der von mir geschilderten Maßnahme ist das Wohl des Kindes nicht gefährdet. Wenn aber die Eltern die Entstehung einer Sucht aktiv fördern dann schon. Dann kann es zu einer Angelegenheit für das Jugendamt werden. Muss dann aber auch nicht zwingend. Denn unter dem Strich ist es besser das Kind bekommt sein Suchtmittel von den Eltern als dass es sich die entsprechenden Mittel illegal besorgt. Und dadurch womöglich auf eine wirklich schiefe Bahn gerät. Da Leben niemals Schwazr-Weiß ist kennt das Jugendrecht keine Pauschalen bis auf gewisse Ausnahmen. Es ist bemüht den Einzelfall zu berücksichtigen.

Das scheinen mir aber recht drastische Erziehungsmethoden zu sein, was ist ihnen denn noch alles eingefallen?

Reflexartig haben einige Schreiber das Jugendschutzgesetz im Kopf. Allerdings ohne es zu erwähnen und zu kennen.

§ 10 JuSchG gilt letztlich nur in der Öffentlichkeit. Geben die Eltern den Kindern zu Hause das Zeug, dann können sie nicht nach dem JuSchG belangt werden.

Das Überlassen im nicht öffentlichen Bereich ist legal, aber nicht legitim. Immerhin wird man von einer potentiellen Schädigung ausgehen müssen und davon, dass der Tabak nicht zum ersten Mal oder nicht zum letzten Mal übergeben wird.

Bei Bekanntwerden eines Verdachts auf eine Gefährdung des Kindeswohls nimmt sich das Jugendamt der Sache an, was nicht heißt, dass es zwangsläufig zum selben Ergebnis kommt wie der Anzeigende.

Alternativ ist eine Mitteilung an das Familiengericht möglich, dass dann ein Verfahren einleitet.

In der Öffentlichkeit ist das Überlassen verboten.

NEIN ist gesetzlich verboten doch wer kann das schon kontrollieren... wenn die Eltern einkaufen