Wenn das zusammen leben mit dem Jugendlichen unmöglich wird. Die gerade mal 18 Jährige um die es sich handelt, beklaut ihre Eltern und jüngeren Geschwister udn verhält sich so als wären alle nur da um ihr zu "dienen". Meines Erachtens hat das Mädel keinerlei Unterstützung seitens der Eltern mehr verdient und sollte vor die Tür gesetzt werden (was für sie aber Obdachlosigkeit heisst). Es kann nicht sein das die ganze Familie durch ein Familienmitglied regelrecht terrorisiert wird. Die Eltern befürchten das sie aber weiter für sie "aufkommen" müssen und sie nicht so ohne weiteres vor die Tür setzen können. Weiß jemand genaueres?

Ja, die Eltern müssen für das Kind aufkommen bis zum Abschluss der ersten Ausbildung bzw. Studium. Ich finde es immer sehr traurig, dass das Kind rausgesetzt werden soll, obwohl die Eltern in der Erziehung versagt haben. Vor dem Rausschmiss gibt es ja noch das Jugendamt, bei dem man sich Erziehungshilfe holen kann. Dann gibt es noch die Möglichkeit des betreuten Wohnens und und und. Was sind das für Eltern???
eltern sind generell verpflichtet, für ihre nachkommen zu sorgen, wenn sie dies nicht selber können. 18j. können sich aber eine arbeit suchen. das ist also ein etwas komplizierter fall. das leichteste wird der gang zum jugendamt sein, das in dem fall umfassend berät oder eine erziehungsberatungsstelle irgendeiner freien einrichtung

Gegenfrage: Wer hat denn dieses "Kind" so erzogen? Die Eltern sollten vor die Tür gesetzt werden! Innerhalb einer Familie sollte es doch möglich sein Differenzen zu bereden und Kompromisse zu schließen!
Arwen45 am 17. November 2008 08:29 Genau meine Meinung, die Eltern versagen auf ganzer Strecke und dann soll das Kind büßen, weil es nicht funktioniert.
am besten zum jugendamt gehen und mit denen sprechen

Geradlinige Verwandte (Eltern-Kinder usw.) sind einander unterhaltspfl ichtig. Das volljährige Kind ist aber grundsätzlich als Erwachsener zu behandeln, der selbst für sich verantwortlich ist - auch in finanzieller Hinsicht! Wenn es sich aber in allgemeiner Schulausbildung (z. B. FOS, Gymnasium, usw.) befi ndet und es zumindest bei einem Elternteil wohnt, so ist es noch wie ein minderjähriges Kind zu behandeln; das bedeutet, dass ein uneingeschränkter Unterhaltsanspruch bis zum 21. Geburtstag besteht. Die Eltern müssen alle verfügbaren Mittel zu ihrem und dem Unterhalt des/r Kindes/r gleichmäßig verwenden. Die Höhe des Unterhalts wird aber dennoch nach den Regeln für die Berechnung des Unterhalts für Volljährige ent wickelt. Ein volljähriges Kind kann altersunabhängig zusätzlich auch Unterhalt verlangen, wenn es sich in einer sonstigen Ausbildung (Berufsausbildung, berufsbezogenes Fachpraktikum, Studium, usw.) befi ndet. Eigenes Einkommen ist vom Kind jedoch vorrangig für seinen Lebensunterhalt einzusetzen. Die Eltern müssen ihrem Kind den berufl ichen Start im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ermöglichen und deshalb eine angemessene Ausbildung finanzieren.
laß mich raten: du bist die Schwester, haßt deine Schwester und erwartest dir Vorteile durch den Auszug

Gesetzlich : Ja. Die Eltern sind aber weiterhin dem Mädchen zum Unterhalt verpflichtet. Einfach vor die Tür setzen geht nicht.
Moralisch: Nein.
Die Eltern sollten sie an das Jugendamt oder eine Familienbereatungsstelle wenden, das Mädchen wird doch nicht erst seit kurzem schwierig sein, oder? Wenn das Zusammenleben nicht mehr zumutbar ist, gibt es auch betreutes Wohnen. Eventuell sind die Probleme mit Hilfestellung lösbar. Aus heiterem Himmel wird kein Kind "bösartig". Es wäre gut mal zu gucken, was die Ursachen dieser Probleme sind.
aber mal ganz ehrlich...ihr wollt sie raus haben und dann nicht für sie aufkommen, obwohl das geld scheinbar da ist??? Ich glaube, dass euch garnicht klar ist, wie schwierig es ist so früh auszuziehen und dann vom amt leben zu MÜSSEN... wenn ihr sie raus haben wollt....dann zahlt selber...es ist immernoch euer kind und eure schwester
So einfach vor die Tür setzen ist nach der neuen Gesetzgebung( Hartz 4) nicht mehr so einfach, weil die Eltern bis zum 25.Lebensjahr für die Tochter aufkommen müssen. Das Amt bewilligt keine Erstausstattung und kommen auch sonst nicht für die Tochter auf. Der einzige Grund, das die Tochter vom Amt eine Wohnung bekommt, ist der, wenn die Eltern die Tochter bei der Polizei anzeigt. Das zeigt dem Amt, das es unzumutbar ist, das die Tochter noch mit in der Wohnung lebt.

Wenn schon, Jugendamt einschalten ! Es gibt Jugend-Dörfer, betreutes Wohnen etc ! Unterhalspflichtig bleiben die Eltern auch wenn ein Zusammenleben nicht möglich ist ( 25zigstes Lebensjahr) ! Wie hoch eine mögliche Kostenbeteiligung ist vermag ich nicht zu sagen !
Grundsätzlich geht das. Hat die Tochter kein eigenes Einkommen und sollten die finanziellen Möglichkeiten vorhanden sein, müssten die Eltern trotzdem für sie aufkommen
Die ELtern müssen für das Kind bis 25 Jahre aufkommen,so sieht das Gesetz es. Wenn es für sich selber sorgen kann sieht es ein wenig anders aus. Aber keine Panik es gibt noch Wohnheime für Jugendliche ab 18 Jahre weil, die Eltern mit den Kids nicht mehr klar kommen
eigentlich schon aber ich fände das ziemlich dämlich schließlich kümmern eltern sich ja normaler weise um einen!!
Eltern, die nicht mit der Erziehung klar kommen
Ja, traurig. Von klein auf keine Grenzen gesetzt, in der Pupertät war es die "beste" Freundin und jetzt zur Aussätzigen deklariert, furchtbar. Finde ich absolut traurig. Das Mädel tut mir sehr leid.
Wow, klingt absolut plausibel was ihr da so von euch lasst.
Urteil ohne Anhörung nennt man sowas..... gehört meiner Meinung genauso bestraft wie eine Tat an sich.....
meistens kommt es aber auch von 2 seiten.. ich kenn eure situation nicht..aber deine kinder bleiben es nunmal