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Dürfen die Eltern ihre Kinder im Internet überwachen?

gefragt von DoubleADoubleA am 25.01.2009 um 0:27 Uhr

Falls Eltern ihrem Sohn oder ihrer Tochter nicht trauen und wollen wissen was er so macht wenn er/sie Abends weg geht. An dem Abend werden Foto's geschossen und ins Internet gestellt, die Eltern melden sich bei der bestimmten Seite an wo die Foto's hochgeladen wurden oder sonstiges und "spionieren" ihren Kindern nach. Ist es Gesetzlich erlaubt oder kommt das Gesetz "§ 239 Freiheitsberaubung" in Kraft oder andere Gesetze? Aber auch wenn das die Kinder sind haben sie nicht mehr Rechte auf Freiheit? Ist es wirklich erlaubt das die Eltern die eigenen Kinder so stark unterdrücken dürfen? Spielt vielleicht das Alter eine Rolle wann welches Gesetz in Kraft treten darf/kann?

Ich freue mich über jede Antwort und würde mich noch mehr freuen, wenn ich eine klare Antwort bekommen würde.

Mit freundlichem Gruß

Double A

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Kinder x 17.991 Freiheitsberaubung x 6 überwachen x 5

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molinax
beantwortet von molinax am 25. Januar 2009 00:29
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Hilfreichste Antwort

Die Eltern sind für die Erziehung der Kinder verantworlich. Es ist keine Unterdrückung, sondern weise Umsicht, wenn Kinder keine P.ornographie oder gewaltverherrlichende Bilder ansehen dürfen oder wenn die Eltern es vorsorglich verhindern.


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Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 25. Januar 2009 00:32
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Die Eltern haben nun mal die Aufsichtspflicht. Und wenn sie einen bestimmten Verdahct hegen, müssen sie alles mögliche tun, um ihre Kinder vor Schaden zu bewahren, auch wenn die Kinder das nciht gern sehen.

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 25. Januar 2009 00:35

DH


ballon001
beantwortet von ballon001 am 25. Januar 2009 00:28
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na klar sie sind die eltern sie müssen die kinder von allem und jedem gefärlichen oder falschem beschützen!

Kommentar von 801090d52032baac0fd3bc44b32e5e0asmallmaxeIputzeI am 25. Januar 2009 00:30

Ja klar und da ist ÜBERWACHEN natürlich das beste...

Schon mal was von aufklärung und erziehung gehört. Sie müssen sich den gefahren des internets selbst bewusst werden.

Kommentar von Simple_avatar2smallkittykat77 am 25. Januar 2009 00:30

Frage nicht richtig gelesen?!?


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 25. Januar 2009 00:34
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Ja es gibt Gesetze, die verbieten, Fotos von Menschen ohne ihr Einverständnis zu verbreiten.

Wenn also irgendwo Fotos gemacht werden (was grundsätzlich nicht verboten ist), dürfen diese Bilder nur mit Einverständnis der fotografierten Person im Internet veröffentlicht werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtameigenen_Bild


cats4life
beantwortet von cats4life am 25. Januar 2009 00:32
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Klar dürfen sie dass, vor allem ist das keine Überwachung sondern nur ein bisschen Spionage.

Wer Fotos von sich ins Netz stellt, muss immer damit rechnen, dass jeder egal ob die Eltern, der Chef etc. sie finden kann!!


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 25. Januar 2009 00:29
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Freiheitsberaubung....grins

Sollten die Kinder unter 18 sein, dann haben die Eltern das Recht nachzufragen.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 25. Januar 2009 00:33

In gewisser Weise sogar die Pflicht, Frau General. ;-)

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 25. Januar 2009 00:34

Da haben Sie vollkommen recht :))


simikra
beantwortet von simikra am 25. Januar 2009 00:29
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klar dürfen die das. Hast du was zu verbergen wenn du weg gehst?


anonym
beantwortet von Pummelweib am 6. März 2009 10:05
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Ich finde, das kommt auf das Alter des jeweiligen Kindes an und ob es überhaupt noch ein Kind ist. Bei kleineren Kindern, sollte man, oder muß es sogar im Auge beahlten, denn es passiert ja schon genug. Kleine Kinder können die Gefahr noch gar nicht richtig abschätzen. Bei größeren kommt es darauf an, in wie weit sie reif sind, was sie vom Internet halten und ob sie offen und ehrlich, den Eltern gegenüber sind. Natürlich auch, ob sie eine Gefahr schon erkennen können. Bei kleineren sollte man regelmäßig überprüfen, was sie machen und wo sie sich aufhalten. Bei größeren, wenn einem etwas komisch vorkommt, oder wenn sich das Kind verändert. Vor allen sollte man viel mit seinen Kindern reden und ihnen die Grfahren erklären, das klappt auch schon bei jüngeren. Und wenn die Kinder vertrauen zu den Eltern habenn, dann werden sie 1. den Eltern über jeden Schritt informieren und 2. an sie heran treten, wenn etwas komisch erscheint, oder sie etwas nicht verstehen. Vertrauen gegen Vertrauen, aber sich vergewissern, das alles i.O. ist, ist besser.


Badboy88
beantwortet von Badboy88 am 25. Januar 2009 00:32
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Kommt darauf an wie alt das Kind ist? Wenn es unter 16 jahre ist, habe sie ein recht darauf! Über 16 kannst du/das kind ihnen mit einer anzeige drohen! Aber wer verklagt seine eigenen eltern? Ich nicht! Und du/das kind?


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 25. Januar 2009 00:31
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Solange die Kinder unter 18 Jahren sind, dürfen die Eltern nicht nur, sie müssen sogar alles in ihrer Macht liegende tun, um Schaden von ihren Kindern fernzuhalten.

Den möchte ich erleben, der mich daran hindern will.


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 25. Januar 2009 00:30
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Sobald du 18 bist, kannst du machen was du willst, aber solange deine Eltern für dich verantwortlich sind haben sie definitiv das Recht dazu. Denk mal über das Wort Aufsichtspflicht nach!


anonym
beantwortet von 1i11iane am 24. März 2009 12:40
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Wenn die Fotos im Internet veröffentlicht werden und sie sich jeder angucken kann der auf dieser "bestimmten" Seite angemeldet ist. Warum sollten sie sich diese Fotos nicht ansehen? Wenn Fotos ins Netz gestellt werden, dann muss man damit rechnen, dass auch Menschen die sehen, bei denen man das eventuell nicht will. Also ich halte es nicht für eine gute Erzieherische Methode, aber sie dürfen es.


anonym
beantwortet von BegineEva am 10. März 2009 20:29
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Das Lesen der Post des Kindes ist eindeutig verboten, sofern es ohne Einverständnis des Kindes erfolgt!!!!

Es gibt Brouser, die den Zugang zu fragwürdigen Seiten unmöglich machen.

Sich über die Seiten informieren, in denen das Kind herumsurft, ist bei Kindern unter 16 eindeutig Pflicht. D.h. aber nicht, dass dies hinter seinem Rücken geschehen darf. Fazit:

  • zusammen mit dem KInd die Seiten anschauen und besprechen

Auch KInder haben ein Recht auf eine Privatsphäre!!!


anonym
beantwortet von pflgemama am 27. Januar 2009 00:09
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auf jeden fall mache ich das es ist doch die pflicht der eltern wenn es den kindern nicht gefällt dann giebt es kein pc


anonym
beantwortet von Nordfriesin am 25. Januar 2009 16:04
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Tun sie es nicht ist es meiner persönlichen Meinung nach schon fast Verletzung der Aufsichtspflicht!!!!


DonGeilsco
beantwortet von DonGeilsco am 25. Januar 2009 00:30
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Man installiere Norton. Das Programm kann man perfekt initialisieren.


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