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Dürfen Chefs Mitarbeiter bespitzeln?

gefragt von NorwegenadlerNorwegenadler am 29.04.2008 um 19:28 Uhr

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pippi60
beantwortet von pippi60 am 29. April 2008 19:30
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Bei Diebstahlverdacht: ja; ansonsten: nein! Was meinst Du mit bespitzeln? Meine Antwort bezieht sich auf Kameraüberwachung.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 29. April 2008 19:32
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Frag mal bei Lidl nach...ggg. Das "Bespitzeln" ist nur bei begründetem Verdacht und mit Auflagen (z. B. nicht in Umkleidekabinen wegen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte) zulässig.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 29. April 2008 19:35
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Der Übergang zwischen erlaubter Kontrolle und unerlaubtem Eindringen in die Privatspäre ist fließend. Nicht jede Kontrolle der Arbeitsabläufe ist schon unerlaubt, auch wenn sich vielleicht mancher schon als "bespitzelt" fühlt, wenn er nur eine Stechuhr bedienen muss.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 29. April 2008 19:35
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Nein!


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 29. April 2008 19:29
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Nein, normalerweise nicht.


heidezwerg
beantwortet von heidezwerg am 29. April 2008 19:29
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ich denke eher nicht! aber die bei lidl wisse da besser drüber bescheid, denke ich!


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 29. April 2008 19:30
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eigentlich nicht, wird aber wohl doch gerne gemacht!


Delot
beantwortet von Delot am 29. April 2008 19:32
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Nicht ohne triftigen Grund.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 29. April 2008 19:32
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nein...nur wenn ein verdacht vorliegt und die kriminalpolizei das genehmigt...is bei uns in der firma so passiert...aber der chef darf das nicht


kaYce
beantwortet von kaYce am 29. April 2008 19:33
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Die Privatsphäre der Mitarbeiter geht den Chef nichts an! Wenn der Verdacht auf Diebstahl besteht, dürfen Kameras an den Arbeitsplätzen installiert werden.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 29. April 2008 19:34
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Nein, das dürfen sie nicht! Außer es klaut einer, dann ist es rechtens!


spatzi
beantwortet von spatzi am 29. April 2008 20:44
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Ja natürlich, das ist üblich. Testkäufer etc. sind ja nicht verboten, betriebsinterne Kontrollen, Protokollieren und Auswerten des Verhaltens durch den Filialleiter.................


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