
Bei Diebstahlverdacht: ja; ansonsten: nein! Was meinst Du mit bespitzeln? Meine Antwort bezieht sich auf Kameraüberwachung.

Frag mal bei Lidl nach...ggg. Das "Bespitzeln" ist nur bei begründetem Verdacht und mit Auflagen (z. B. nicht in Umkleidekabinen wegen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte) zulässig.

Der Übergang zwischen erlaubter Kontrolle und unerlaubtem Eindringen in die Privatspäre ist fließend. Nicht jede Kontrolle der Arbeitsabläufe ist schon unerlaubt, auch wenn sich vielleicht mancher schon als "bespitzelt" fühlt, wenn er nur eine Stechuhr bedienen muss.

ich denke eher nicht! aber die bei lidl wisse da besser drüber bescheid, denke ich!

eigentlich nicht, wird aber wohl doch gerne gemacht!

nein...nur wenn ein verdacht vorliegt und die kriminalpolizei das genehmigt...is bei uns in der firma so passiert...aber der chef darf das nicht

Die Privatsphäre der Mitarbeiter geht den Chef nichts an! Wenn der Verdacht auf Diebstahl besteht, dürfen Kameras an den Arbeitsplätzen installiert werden.

Nein, das dürfen sie nicht! Außer es klaut einer, dann ist es rechtens!
Ja natürlich, das ist üblich. Testkäufer etc. sind ja nicht verboten, betriebsinterne Kontrollen, Protokollieren und Auswerten des Verhaltens durch den Filialleiter.................