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Dürfen bei einem Auto bei betätigung der Lichthupe die Nebelscheinwerfer mit aufleuchten?

gefragt von gtiraser am 12.04.2007 um 23:22 Uhr

Ich bin gerade ein wenig an der Elektronik meines Autos am rumspielen. Da habe ich mal die Nebelscheinwerfer an mein Fernlicht/Lichthupe angeschlossen. Ist das überhaupt erlaubt? Ich meine, eine Lichthupe blendet ja niemanden und bei Fernlicht darf ja eh keiner vor mir sein. Aber da gibts es doch bestimmt eine Regelung?

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Auto x 23.263 Motorrad x 1.756 Scheinwerfer x 79 Abblendlicht x 13 Nebelscheinwerfer x 13 Fernlicht x 9 Autoelektronik x 3

Tigerjan
beantwortet von Tigerjan am 12. April 2007 23:37
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Da fällt mir der §17 Abs.3 STVO ein.

"... Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. ..."

Kommentar von aaaha am 13. April 2007 08:51

Ich meine, dass mit "Nebelscheinwerfer" die "Nebelschlussleuchte" gemeint ist. Das fahren mit den Front-Nebelscheinwerfern ist jederzeit erlaubt. Das habe ich mal nachgelesen als wir uns im Freundeskreis über das Thema gestritten haben.

Kommentar von F50ee36b7dfd293edb2f75882e4518d4smallTigerjan am 13. April 2007 15:03

Ich frage mich, warum ich hier ein geltendes Gesetz zitiert habe, wenn du doch alles besser weißt. Für die Nebelschlußleuchte gibt es ebenfalls eine klare Bestimmung, aufzufinden im gleichen Text ... ich empfehle dabei solche unscheinbaren Wörtchen wie "nur" zu beachten ...


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 7. Oktober 2007 15:55
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Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit Abblendlicht oder (bei besonderer Anbringung) Standlicht leuchten.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 12. April 2007 23:28
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Ich glaube nicht, daß vorgeschrieben ist welches Licht aufleuchten soll bei Lichthupe, genau weiß ich es nicht, schließlich leben wir im Land des TÜVs, aber Änderungen dieser Art müssen bestimmt erst abgenommen werden


Hunley
beantwortet von Hunley am 20. April 2007 19:46
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Man darf mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fahren hat man uns mal beigebracht, aber das Abblendlicht muß dabei aus sein. Kann aber durchaus inzwischen anders sein.

Was für ein Auto ist es denn? Wenn es einer mit Klappscheinwerfern ist oder einer mit Xenon-Fernscheinwerfern kann es durchaus sein, weil das Ausklappen ja zu lange dauert für einen "Blinkerer" bzw. das Xenonlicht beim Auto ja auch erst mal kurz flackert bevor es angeht.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 7. Oktober 2007 15:56

Nein, man darf auch Bebelscheinwerfer und Abblendlicht zusammen "anhaben".


Questioner
beantwortet von Questioner am 13. April 2007 09:42
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Fahren mit Nebelscheinwerfern ohne den dazu gehörenden Witterungsverhältnissen kostet 10,- EUR, musste ich schon selbst erfahren ...


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 28. April 2007 10:45
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Nein. Das ist meines Wissens nicht erlaubt. das würde zu arg blenden.


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