Ich bin gerade ein wenig an der Elektronik meines Autos am rumspielen. Da habe ich mal die Nebelscheinwerfer an mein Fernlicht/Lichthupe angeschlossen. Ist das überhaupt erlaubt? Ich meine, eine Lichthupe blendet ja niemanden und bei Fernlicht darf ja eh keiner vor mir sein. Aber da gibts es doch bestimmt eine Regelung?

Da fällt mir der §17 Abs.3 STVO ein.
"... Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. ..."

Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit Abblendlicht oder (bei besonderer Anbringung) Standlicht leuchten.

Ich glaube nicht, daß vorgeschrieben ist welches Licht aufleuchten soll bei Lichthupe, genau weiß ich es nicht, schließlich leben wir im Land des TÜVs, aber Änderungen dieser Art müssen bestimmt erst abgenommen werden

Man darf mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fahren hat man uns mal beigebracht, aber das Abblendlicht muß dabei aus sein. Kann aber durchaus inzwischen anders sein.
Was für ein Auto ist es denn? Wenn es einer mit Klappscheinwerfern ist oder einer mit Xenon-Fernscheinwerfern kann es durchaus sein, weil das Ausklappen ja zu lange dauert für einen "Blinkerer" bzw. das Xenonlicht beim Auto ja auch erst mal kurz flackert bevor es angeht.
Knowledge am 7. Oktober 2007 15:56 Nein, man darf auch Bebelscheinwerfer und Abblendlicht zusammen "anhaben".

Fahren mit Nebelscheinwerfern ohne den dazu gehörenden Witterungsverhältnissen kostet 10,- EUR, musste ich schon selbst erfahren ...
Nein. Das ist meines Wissens nicht erlaubt. das würde zu arg blenden.
Ich meine, dass mit "Nebelscheinwerfer" die "Nebelschlussleuchte" gemeint ist. Das fahren mit den Front-Nebelscheinwerfern ist jederzeit erlaubt. Das habe ich mal nachgelesen als wir uns im Freundeskreis über das Thema gestritten haben.
Ich frage mich, warum ich hier ein geltendes Gesetz zitiert habe, wenn du doch alles besser weißt. Für die Nebelschlußleuchte gibt es ebenfalls eine klare Bestimmung, aufzufinden im gleichen Text ... ich empfehle dabei solche unscheinbaren Wörtchen wie "nur" zu beachten ...