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Dürfen Azubis Fahrten zur Berufsschule absetzen?

gefragt von Teenqueen am 01.11.2008 um 16:22 Uhr

Kann man als Azubi Fahrten zur Berufsschule absetzen, wenn es weiter als 30km einfacher Fahrtweg sind?

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Recht x 35.008 Geld x 22.434 Ausbildung x 5.365 Steuern x 2.909 Azubi x 214 Fahrtkosten x 150

Zwiebelbrot
beantwortet von Zwiebelbrot am 1. November 2008 16:23
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Auf jeden Fall!


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 1. November 2008 16:27
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Wie jeder andere auch.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. November 2008 16:35
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das lohnt sich doch nur, wenn du Lohnsteuer bezahlst, ansonsten ist es verlorene Liebesmüh..und die wenigsten Azubi zahlen Lohnsteuer und selbst dann müsste erstmal der Pauschbetrag von 920 Euro erreicht werden


anonym
beantwortet von Rennmaus am 20. November 2008 19:02
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Hallo Teenqeen,

leider muss ich Wago1956 bezüglich öffentlicher Verkehrsmittel widersprechen:

Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 werden die Abzugsmöglichkeiten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stärker eingeschränkt. Ab 2007 wird die einfache Entfernung um 20 Kilometer gekürzt. Die Entfernungspauschale erhalten also nur noch Fernpendler ab dem 21 . Kilometer. Außerdem entfällt ab 2007 die Günstigerprüfung zwischen den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und der Entfernungspauschale. Die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können also nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt nur bei Vorliegen einer Behinderung!: bei der Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrzeugkosten dürfen weiterhin die gesamte Fahrtstrecke und die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel angesetzt werden. Grüße an alle


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 3. November 2008 15:26
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hallo, WOVON absetzen ?

Vom Einkommen ?

Fahrtkosten sind Werbungskosten. Nur wer Steuern zahlt, kann Fahrtkosten geltend machen.

Zahlst Du Steuern ? (siehe Lohnabrechnung).

Auf jedenfall bekommst Du keine Fahrtkosten, sondern sparst nur deinen Steuersatz von der Fahrkostenpauschale.

...wenn Du insgesamt über 920 Euro Werbungskostne kommst.

PKW 0,30 Cent pro Entfernungskilometer, (das 20 km Problem besteht noch) Bei öffentlichen VKM die tatsächlichen Kosten.

z.B. Gesamtkosten öff.Verkehrsmittel 1000 Euro sonstige Werbungskosten 920 Euro = 1920 Euro. Eine Pauschale von 920 Euro wirk abgezogen = 1000 Euro Steuerauswirkung. Wenn Dein Steuersatz 22 % beträgt, würdest Du 220 Euro erstatten erhalten


thomasch
beantwortet von thomasch am 2. November 2008 09:56
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da die berufsschule an den tagen, wo sie besuchst deine arbeitsstätte ist, mußt du allerdings beachten, wie weit sie entfernt ist, die pendlerpauschale greift derzeit erst ab einer einfachen entfernung von 21 km (allerdings gibt es gerade ein verfahren beim bundesverfassungsgericht, wonach sie wieder ab dem 1. km gelten soll - experten glauben allerdings nicht unbedingt an einen erfolg)


anonym
beantwortet von WildAngel am 2. November 2008 00:44
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Ja klar. Du kannst jeden einzelnen KM angeben. Würde ich machen weil das ding mit der Pendlerpauschale früher oder später fallen wird. Ich hab so in meiner Ausbildung jenden cent den ich Lohnsteuer bezahlt habe zurück bekommen


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