Zum Beispiel eine AG (= Unterricht außerhalb des Lehrplans) ? Wie sieht die rechtliche Lage aus, speziell im Bundesland Hamburg? Danke für Eure Kommentare.
Ich glaube, Du hast als "Professional" die Möglichkeit an Berufsschulen zu unterrichten, dafür bekommst Du dann noch einen Crashkurs in Pädagogik. Ausserhalb normalen schulischen Unterrichts, kannst Du denke ich auch ohne Lehrbefähigung tätig werden. Ich habe in meiner Schulzeit als Schüler eine AG geleitet, von daher denke ich, dass das kein Problem ist.

Ein Bekannter von mir gibt Computerkurse an einer Hauptschule. Er ist kein Pädagoge, sondern Informatiker. Benoten darf er nicht selber, sondern nur in Kooperation mit dem Lehrer. Falls es mal Hausaufgaben gibt, die dann vergessen werden teilt er das dem Lehrer mit, das fließt dann in die Note mit ein.

Ja, dürfen sie!
frankoel am 27. August 2009 17:05 Nein, dürfen sie nicht! In D. muss man zwei Fächer studiert haben, um diese dann auch unterrichten zu können! (oder zumindest eines, dann kann man aber i. d. R. nur in Teilzeit arbeiten, Ausnahme ist Musik!)