Dürfen Arbeitslose ein bezahltes Praktikum machen?
hallo,
darf ich als arbeitsloser ein 400 Euro Praktikum in einem Branchen-Ähnlichen Betrieb machen, oder erhalte ich dann kein Arebitslosengeld mehr?
Danke
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Für den ALG1-Bezug, ist es in der Tat entscheidend, dass du dem Arbeitsmarkt ausreichend zur Verfügung stehst, für den ALG2-Bezug ist es relativ Banane. Der ARGE sind im Zweifel 400 EUR Verdienst mit 240 Anrechnung lieber als nichts.
Unter gewissen Umständen, wird das Praktikum von der AGENTUR/ARGE sogar unterstützt. -
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Kommt drauf an, ob du trotz des Praktikums noch zur Vermittlung zur Verfügung stehst.
Sprich sowas mit deinem zuständigen Sachbearbeiter ab.
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Du musst es bei der Agentur abgeben, dann wird Dir eventuell was abgezogen. Allerdings kann der neue Arbeitgeber die Zahlung als Fahrtkostenzuschuss deklarieren, dann kann Dir niemand was wegnehmen.
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also ein arbeitsloser der arbeitslosengeld bekommt darf im MONAT 150 oder 160(weis nich genau aber um den dreh) euro dazuverdienen z.b bei einem nebenjob! Muss es natürlich anmelden beim arbeitsamt. wenn jetzt z.b du 400 euro bekommst.. dene is egal ob du praktikum machst oder fest dorten auf 400 euro basis arbeitest bekommst du nur anteilmäßig dein arbeitslosengeld oder wnen du pech hast garkeins mehr
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du darfst nur 160 euro dazu verdienen egal ob praktikum oder arbeitsstelle
Kommentar von bitmapbitmap 15.12.2009Das beantwortet doch die Frage nicht. Bei ALG I spielt es z.B. eine Rolle, ob man bei einer Tätigkeit ab 15 h wöchentlich überhaupt noch der Vermittlung zur Verfügung steht. Da riskiert man das komplette ALG (I), wenn man ohne Absprache mit der Arbeitsagentur ein Praktikum macht. Das kann dann sogar noch im nachhinein zurück gefordert werden, wenn sich herausstellt, dass man in der Zeit der Vermittlung nicht zur Verfügung stand.
Falsch.
Nur tatsächliche, nachgewiesene Fahrkosten in angemessener Höhe werden berücksichtigt.