Frage von Miller24 15.12.2009

Dürfen Arbeitslose ein bezahltes Praktikum machen?

  • Antwort von VirtualSelf 15.12.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Für den ALG1-Bezug, ist es in der Tat entscheidend, dass du dem Arbeitsmarkt ausreichend zur Verfügung stehst, für den ALG2-Bezug ist es relativ Banane. Der ARGE sind im Zweifel 400 EUR Verdienst mit 240 Anrechnung lieber als nichts.
    Unter gewissen Umständen, wird das Praktikum von der AGENTUR/ARGE sogar unterstützt.

  • Antwort von bitmap 15.12.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Kommt drauf an, ob du trotz des Praktikums noch zur Vermittlung zur Verfügung stehst.

    Sprich sowas mit deinem zuständigen Sachbearbeiter ab.

  • Antwort von ClaraRich 15.12.2009

    Du musst es bei der Agentur abgeben, dann wird Dir eventuell was abgezogen. Allerdings kann der neue Arbeitgeber die Zahlung als Fahrtkostenzuschuss deklarieren, dann kann Dir niemand was wegnehmen.

  • Antwort von TikayLa 15.12.2009

    also ein arbeitsloser der arbeitslosengeld bekommt darf im MONAT 150 oder 160(weis nich genau aber um den dreh) euro dazuverdienen z.b bei einem nebenjob! Muss es natürlich anmelden beim arbeitsamt. wenn jetzt z.b du 400 euro bekommst.. dene is egal ob du praktikum machst oder fest dorten auf 400 euro basis arbeitest bekommst du nur anteilmäßig dein arbeitslosengeld oder wnen du pech hast garkeins mehr

  • Antwort von herzele007 15.12.2009

    du darfst nur 160 euro dazu verdienen egal ob praktikum oder arbeitsstelle

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