
Ja, aber nur bis zu 2 Tage.
-> http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf
Nur einen Tag. Wenn Du z.B. am Dienstag zum Arzt gehst kann er Dich ab Montag krankschreiben.

Ich bin mir nicht mer hunder pro sicher, aber ich meine mich erinnern zu können, das mein Arzt mir mal sagte max. 2 Tage zurückdatieren ist möglich.
''Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.''