Duales Studium (Ausbildung + Studium) Was passiert wenn man nur ein Ziel schafft?

3 Antworten

Also die beiden Abschlüsse sind grundsätzlich unabhängig voneinander, heißt wenn Du die Ausbildung hast, hast Du den Abschluss, egal, ob Du den Bachelor schaffst, oder nicht. Und solltest Du bei der IHK-Prüfung durchfallen (was allerdings wirklich sehr umwahrscheinlich ist), kannst Du trotzdem weiterstudieren, solane nicht in Deinem Ausbildungsvertrag eine Klausel steht, die das Bestehen der Ausbildung zur Bedingung macht. Aber mach Dir bei der Ausbildung mal keine Sorgen.

Grundsätzlich kannst Du ein Semester dranhängen, wenn Du es nicht in der Regelstudienzeit schaffst und nicht eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast (in der Regel hast Du drei Versuche, unabhängig ob Vollzeit- oder Duales Studium). Allerdings wirst Du dann wahrscheinlich für dieses Semester die Studiengebühren selbst tragen müssen. Falls Du endgültig nicht bestehst kann es sein, dass Du die vom Unternehmen gezahlten Studiengebühren zurückzahlen musst. Hört sich jetzt erstmal krass an, aber das duale Studium ist wirklich machbar, wenn man sich da reinhängt und man schafft es auch in der Regelstudienzeit.

Falls Du noch weitere Fragen hast, darfst Du mich gerne anschreiben. ;-)

Zum Thema IHK-Abschluss: man muss zwischen praxisintegrierenden und ausbildungsintegrierenden Studiengängen unterscheiden. Praxisintergriert bedeutet, dass nur ein Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen wird. Es lässt sich ggf. auch hierfür ein Zertifikat erwerben, aber eben kein IHK-Abschluss. dafür dauert das Studium nur drei Jahre, bei ausbildungsintegrierten Studiengängen ist die gesamte Ausbildungs- und Studienzeit länger. Zum Thema Studien- oder Ausbildungsabbruch: Es lohnt sich ein Blick in die Vertragsklauseln. Infos z. B. bei http://www.dual-study.de/index.php/vertrag. Viel Erfolg! betsina von dual-sudy.de

Mir wäre neu dass man an der IHK Prüfung überhaupt teilnimmt. Meines Wissens wird die IHK Prüfung von Dualen Studenten NICHT bestritten

Doch, duale Studenten, die gleichzeitig eine Berufsausbildung absolvieren, nehmen an der gleichen IHK-Prüfung teil, die auch Auszubildende absolvieren.

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