Dualer Student und Wohngeld?

4 Antworten

Eine Voraussetzung würde erst mal sein das du schon Mieter / Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum wärst !

Dann müsstest du über ein so genanntes Mindesteinkommen verfügen,dass würde für dich alleine nach dem SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz - lV ) min.derzeit bei 404 € Regelsatz für den Lebensunterhalt liegen + deine Warmmiete,davon bräuchtest du dann min. 80 % was du aus eigenem Einkommen abdecken können musst.

Dazu kommt dann das du in deiner Erstausbildung / Studium dem Grunde nach sicher Anspruch auf BAB - oder - Bafög - hättest und dann würdest du vom Wohngeld ausgeschlossen sein,egal ob du auf Grund von Einkommen / Vermögen tatsächlich Leistungen bekommen würdest oder nicht.

Ein Anspruch könnte evtl.dann bestehen,wenn du mit einer Person in Partnerschaft leben würdest oder mit einem Kind zusammen leben würdest,die / das dann dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB - oder - Bafög - hätte,dass Mindesteinkommen muss aber auch hier erreicht werden.

Du solltest also auf jeden Fall einen dementsprechenden Antrag auf BAB - oder - Bafög - stellen,dann wirst du sehen ob du noch etwas bekommen könntest ( bei BAB - musst du auch schon Mieter sein ) oder dem Grunde nach Anspruch hättest oder nicht.

Wenn du nicht mehr bei einem Elternteil wohnst und gemeldet bist,eine eigene Meldeadresse hast und von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes ( min. 190 € ) bekommst,dann steht dir zumindest noch dein Kindergeld von deinen Eltern zu.

Würdest du eigenen Wohnraum haben,keinen Anspruch auf Wohngeld haben,deine Eltern nicht viel oder gar keinen Unterhalt leisten können,du zumindest dem Grunde nach BAB - Anspruch haben,dann könntest du beim Jobcenter nach § 27 Abs. 3 SGB - ll noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) stellen.

Das kommt darauf an, ob du dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hast. Hast du den, wovon ich ausgehe, bist du vom Wohngeldgesetz ausgeschlossen, außer zu deinem Haushalt gehören noch andere Personen, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG oder BAB haben (z. B. falls du alleinerziehend bist).

Ich bin mir aber gerade nicht sicher, ob du als Dual-Student nicht nur einen dem Grunde nach bestehenden BAföG-Anspruch während deiner Theoriephasen hast. Das solltest du unbedingt abklären lassen. Denn wenn das so wäre, könntest du während der Praktikumsphasen Wohngeld erhalten. Vorausgesetzt allerdings, du bist Mieter oder Eigentümer von Wohnraum und verfügst über das nötige Mindesteinkommen.

du bist student, damit fällst du aus wohngeld raus. du kannst für fehlende wohnkosten und heizung, einen antrag beim jobcenter stellen. zusätzlich einkommen hast du doch sicher noch das kindergeld und du kannst deine eltern zum unterhalt auffordern.

Auch als dualer Student kann man natürlich Anspruch auf BAföG bzw. Wohngeld haben!

Stell auf jeden Fall mal einen BAföG-Antrag zuerst. Bevor du einen Wohngeldantrag stellen kannst, musst du der Wohngeldstelle einen abgelehnten BAföG-Antrag vorzeigen.

In diesem Ratgeber stehen alle Finanzierungsmöglichkeiten für duale Studenten: https://www.amazon.de/Manuel-Thaler-Florian-M%C3%B6rchel-Wegbegleiter/dp/3849020444/ref=sr_1_2?s=books&ie=UTF8&qid=1466421399&sr=1-2&keywords=Duales+Studium