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DSL defekt - Schmerzensgeldanspruch?

gefragt von Sender Sender am 17.03.2008 um 10:18 Uhr

Ein Freund von mir musste übers Wochenende ohne DSL auskommen.

Jetzt klagt er über Entzugserscheinungen.

Kann er den DSL-Anbieter auf Schmerzensgeld verklagen? Und welche Erfolgsaussichten hätte das?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 17. März 2008 10:34
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Er sollte sich auf jeden Fall unverzüglich vom Arzt ein Attest ausstellen lassen. Hoffentlich war kein Krankenhausaufenthalt erforderlich. Danach sollte er den DSL-Anbieter verklagen. Er wird den Prozess zwar verlieren, ist aber so viel mit ihm beschäftigt, dass er seine Sucht in den Griff kriegt.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 17. März 2008 11:27

Ja. Das ist wohl der beste Weg.


Solf
beantwortet von Solf am 17. März 2008 10:20
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DSL? Was ist das? Aber so eine kleine Klage kann nie wirklich schaden. :-)

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 17. März 2008 10:22

Dann werde ich das mal so weitergeben...

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 17. März 2008 10:24

und was ist DSL??? Ich weiss es einfach nicht!

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 17. März 2008 10:26

Wiki spricht: http://de.wikipedia.org/wiki/DigitalSubscriberLine

Damit kommt man flott ins Intärnett.

Kommentar von kleinefamilie am 17. März 2008 10:27

DSL ist die Onlineverbindung des PC´s. Mal platt gesagt

Kommentar von 07e67e04f55b415433476183300c2ba5small Valve am 17. März 2008 10:46

gibt´s das bei euch nicht, Solf?

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 17. März 2008 10:48

Doch, doch.. Es heisst halt anders.. Wir haben auch elektrischen Strom und Kühlschränke hier.. :-))

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 17. März 2008 10:53

Sag bloss, Solf! :-))


Shira
beantwortet von Shira am 17. März 2008 10:26
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Sehr geringe Erfolgsausichten, bei einer Klage!! Soviel ich weiß, kommt ein Schmerzensgeld nur bei körperlichen Schmerzen in Frage. Entzugserscheinungen in geringem Maße zählen nicht dazu! Sieht also schlecht aus für deinen Freund!

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 17. März 2008 10:28

Ich habe aber den Eindruck, er leidet. Wenn das nicht bald besser wird, werde ich ihm den Gang zum Psychologen empfehlen müssen.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 17. März 2008 10:35

Ich empfehle als Ersthilfe eine Internetcafe-Kur

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 17. März 2008 12:02

Lach...Shira, gibts da nicht was von Ratiopharm?


wolfshund6
beantwortet von wolfshund6 am 17. März 2008 10:25
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Zunächst müsste geklärt werden, wer verantwortlich ist, für die Störung, er selbst, die Telekom, ein Baggerfahrer, oder der Provider.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 17. März 2008 10:26
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Schmwezensgeld bei unwillkürlicher Internetabstinnenz? Es wäre mir neu, wenn ein deutsces Gericht einem Opfer "Schmerzensgeld" zusprechen würde. Die Chancen dafür stehen selbst beim Vorhandensein Fachärztlicher Gutachten sehr schlecht. Anders würde es möglicherweise mit Schadensersatz aussehen, wenn der Vertrag mit dem Provider angreifbar wäre und man seinen wirtschaftlichen Schaden kausal nachweisen könnte. Das kann man aber so Pauschal nicht sagen.




Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 17. März 2008 10:29

Vielen Dank.


Kaiser von China
beantwortet von Kaiser von China am 17. März 2008 10:28
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Wenn er nachweisen kann, dass er einen psychischen Schaden hierdurch hat, weil er beispielsweise mangels gutefrage.net an Verdummung zu leiden droht, dann muss das doch was werden mit dem Schmerzensgeld. Und von dem Geld kann er sich dann Fragen für hier einkaufen.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 17. März 2008 14:09

Meine Freunde leiden nicht an Verdummung.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 17. März 2008 10:35
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Was heißt hier Schmerzensgeld - ich würde den wegen Gewinnausfall, Zinsverlust, dem schlechten Wetter, dem unmenschlichen Treiben in China, der Klimakatastrophe und einfach nur weil verklagen! Aber gleich dreimal!

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 17. März 2008 11:26

Auch das ein guter Gedanke!


anonym
beantwortet von nicki18 am 17. März 2008 10:19
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ich denke mal nicht das es geht aber am besten frag doch mal einen anwalt der kann dir mehr helfen


wauwie
beantwortet von wauwie am 17. März 2008 11:33
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gar keine, wer schon so weit ist, lebt nicht mehr in der Realität und gehört auf die Psycho-Couch


anonym
beantwortet von Eddy21 am 17. März 2008 15:14
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Am besten die Bundesregierung verklagen, denn die hat ja die Post verkauft !

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 17. März 2008 16:44

Das ist ein erwägenswerter Gedanke.


Plumbum
beantwortet von Plumbum am 21. März 2008 16:33
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Telekom entstört innerhalb 24 Std. Danach gibt es auf Anforderung eine Gutschrift. Grosstörung sind damit nicht eingedeckt. Man kann zusätzlich einen Vertrag abschließen , dass innerhalb von 8 Std entstört wird




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