Sender am 17.03.2008 um 10:18 Uhr
Ein Freund von mir musste übers Wochenende ohne DSL auskommen.
Jetzt klagt er über Entzugserscheinungen.
Kann er den DSL-Anbieter auf Schmerzensgeld verklagen? Und welche Erfolgsaussichten hätte das?

Er sollte sich auf jeden Fall unverzüglich vom Arzt ein Attest ausstellen lassen. Hoffentlich war kein Krankenhausaufenthalt erforderlich. Danach sollte er den DSL-Anbieter verklagen. Er wird den Prozess zwar verlieren, ist aber so viel mit ihm beschäftigt, dass er seine Sucht in den Griff kriegt.

DSL? Was ist das? Aber so eine kleine Klage kann nie wirklich schaden. :-)
Sender am 17. März 2008 10:22 Dann werde ich das mal so weitergeben...
Solf am 17. März 2008 10:24 und was ist DSL??? Ich weiss es einfach nicht!
Sender am 17. März 2008 10:26 Wiki spricht: http://de.wikipedia.org/wiki/DigitalSubscriberLine
Damit kommt man flott ins Intärnett.
DSL ist die Onlineverbindung des PC´s. Mal platt gesagt

Sehr geringe Erfolgsausichten, bei einer Klage!! Soviel ich weiß, kommt ein Schmerzensgeld nur bei körperlichen Schmerzen in Frage. Entzugserscheinungen in geringem Maße zählen nicht dazu! Sieht also schlecht aus für deinen Freund!
Sender am 17. März 2008 10:28 Ich habe aber den Eindruck, er leidet. Wenn das nicht bald besser wird, werde ich ihm den Gang zum Psychologen empfehlen müssen.

Zunächst müsste geklärt werden, wer verantwortlich ist, für die Störung, er selbst, die Telekom, ein Baggerfahrer, oder der Provider.
Schmwezensgeld bei unwillkürlicher Internetabstinnenz? Es wäre mir neu, wenn ein deutsces Gericht einem Opfer "Schmerzensgeld" zusprechen würde. Die Chancen dafür stehen selbst beim Vorhandensein Fachärztlicher Gutachten sehr schlecht. Anders würde es möglicherweise mit Schadensersatz aussehen, wenn der Vertrag mit dem Provider angreifbar wäre und man seinen wirtschaftlichen Schaden kausal nachweisen könnte. Das kann man aber so Pauschal nicht sagen.
Sender am 17. März 2008 10:29 Vielen Dank.

Wenn er nachweisen kann, dass er einen psychischen Schaden hierdurch hat, weil er beispielsweise mangels gutefrage.net an Verdummung zu leiden droht, dann muss das doch was werden mit dem Schmerzensgeld. Und von dem Geld kann er sich dann Fragen für hier einkaufen.
Sender am 17. März 2008 14:09 Meine Freunde leiden nicht an Verdummung.

Was heißt hier Schmerzensgeld - ich würde den wegen Gewinnausfall, Zinsverlust, dem schlechten Wetter, dem unmenschlichen Treiben in China, der Klimakatastrophe und einfach nur weil verklagen! Aber gleich dreimal!
Sender am 17. März 2008 11:26 Auch das ein guter Gedanke!
ich denke mal nicht das es geht aber am besten frag doch mal einen anwalt der kann dir mehr helfen
gar keine, wer schon so weit ist, lebt nicht mehr in der Realität und gehört auf die Psycho-Couch
Am besten die Bundesregierung verklagen, denn die hat ja die Post verkauft !
Sender am 17. März 2008 16:44 Das ist ein erwägenswerter Gedanke.
Telekom entstört innerhalb 24 Std. Danach gibt es auf Anforderung eine Gutschrift. Grosstörung sind damit nicht eingedeckt. Man kann zusätzlich einen Vertrag abschließen , dass innerhalb von 8 Std entstört wird
Ja. Das ist wohl der beste Weg.