Drohung im ebay was nun?
Ich habe vor gut 15 tagen zwei artikel reingestellt ins ebay versteht sich. Ich hab es geschafft die Artikel privat zu verkaufen, also nicht durch ebay. Doch aus Zeitlichen Gründen schaffte ich es nicht die Auktion abzubrechen. Jetzt meint ein Käufer der Artikel mir mit einem Anwalt zu drohen wenn ich ihm kein ersatz bringe. Soll ich mich da weiter drauf einlassen oder sowas ignorieren?
Ich bin Privat verkäufer
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ähm du musst das was du bei Ebay reinstellst auch verkaufen, ansonsten is es Betrug und das is teuer.
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Der käufer hat anspruch.. war aber auch ziemlich dämlich. bist sozusagen ein vertrag eingegangen..
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Der Käufer hat ein Recht auf den Artikel.
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Das ist persönliches Pech (für Dich). Biete dem Käufer einen angemessenen Schadenersatz. Einen Ersatz musst Du nicht beschaffen, aber den Schaden ersetzen.
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egal ob privat oder gewerblich.du musst ersatz liefern oder versuchen,dich mit dem käufer gütlich zu einigen.
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Auktionen in ebay dürfen nicht abgebrochen werden. Der Käufer hat recht. Mach das nicht wieder.
Kommentar von gegnhanggegnhang 16.02.2011man kann Auktionen schon abbrechen, solange noch kein Gebot drauf ist, danach geht es nicht mehr...
Kommentar von Mawa2007Mawa2007 16.02.2011auch das geht is mir mal passiert hatte ein Autoradio angeboten das haben se mir geklaut, da konnte ich ja nix für aber sowas wie der hier abzieht das is ja schon abartig
Kommentar von burkiburki 17.02.2011<<<Auktionen in ebay dürfen nicht abgebrochen werden. Der Käufer hat recht. Mach das nicht wieder<<< da spricht lehrer rupprecht....xD es interessiert doch garnicht, ob er das wieder macht oder nicht. es geht um die jetzige situation. nicht um gute vorsätze für die nächste auktion. er will wissen, was er JETZT zu befürchten hat.
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Sieht schlecht aus. Du wirst Ersatz bringen müssen, sorry.
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leider bist du VERPFLICHTET den artikel abzuschicken.DU hast es auf ebay reingestellt.jemand hat es ehrlich erworben,also musst DU es auch "verkaufen".SCHLIESSLICH WARTET DER KÄUFER AUF SEIN PRODUKT.
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Entschuldige Dich bei dem Käufer. Zu gutem Geschäftsgebaren gehört sich korrekt zu verhalten; kaum glaubhaft, daß Du 2 Wochen keine wenigen Minuten Zeit hattest die Auktion abtzubrechen.
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Der Käufer hat ein Anrecht auf diesen Artikel. Er ist mit dir einen verbindlichen Vertrag eingegangen.
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Du bist ein elender Strolch! Wenn man sich zu einem Geschäft entschließt, muß man es auch bis zum Ende durchziehen. Du solltest bei Ebay rausfliegen.
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Das gibt Ärger, setz dich zuerst mal mit ebay in Verbindung und frag, wie man die Sache aus der Welt schaffen könnte. Vielleicht können sie vermitteln.
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Du hast eindeutig einen Vertragsbruch begangen, ob Du es einsiehst oder nicht. Wenn der Verkäufer auf Erfüllung besteht, die Du nicht einhalten kannst, wirst Du Schwierigkeiten bekommen, zudem kannst Du mit einer Sperre bei Ebay rechnen.
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einfach mal eine info, wie hoch z.b der betrag ist und ob der käufer schon bezahlt hat. so wie du keine zeit hast, deine transfers ordentlich abzuwickeln, so hast du auch keine zeit deine frage zu formulieren.
erkläre eben die sachlage und das die ware nicht (mehr) vorhanden ist. bitte um entschuldigung u.s.w.
wird womöglich negative bewertungen geben, aber nichts weiter. sofern eben das geld zeitnah wieder zum käufer zurück geht. hat er noch nicht bezahlt, schreibe eine mail, das er eben nicht zahlt.
im prinzip hast du ja ware verkauft, die du wissentlich nicht mehr hattest. nun hat der käufer womöglich angst, das sein geld weg ist und er keine ware bekommt. daher seine drohungen. das wäre dann natürlich rechtlich von dir nicht korrekt und auch betrug. hat er aber sein geld wieder oder eben noch nicht gezahlt ist das o.k. dann kann er drohen wie er will.
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Böser Fehler, Du musst Ersatz anbieten. Erklär ihm Deinen Fehler, aber lass Dir was besseres einfallen. Das mit der Zeit ist Blödsinn, Zeit um abzubrechen, sollte man sich nehmen, bevor jemand darauf bietet. Zeit genug, es privat zu verkaufen hattest Du auch.
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Hoffe Du wirst bei ebay gesperrt!
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Du bist verpflichtet den Artikel zu verkaufen. Du musst für ersatz sorgen. Oder dich mit ihm einigen auf einen preis. Angebote über ebay sind bindende Verträge. So ungern ich dir diese antwort auch gebe.
Kommentar von burkiburki 16.02.2011wie sol ler denn einen artikel verkaufen, den er garnicht (mehr) hat? hat der käufer noch nicht bezahlt oder er überweist das geld zurück, ist die sache geklärt. ich würde nichtmal den käufer erzählen, das der artikel privat verkauft wurde. so ein artikel kann in privathaushalten auf etliche weisen abhanden kommen.
Kommentar von goldengelchgoldengelch 17.02.2011Er muss den Artikel vom Privatkäufer zurückfordern. Ggf. zurückkaufen. Oder wie ich schreibe andere Massnahmen in Kauf nehmen. EBay ist kein Spielplatz für den Verkäufer, sondern eine Auktion. In einer Auktion wird ein Produkt vorgestellt und meistbietend verkauft. Man kann während der Auktion im schlimmsten Fall den Artikel vom Tisch nehmen. Nachdem der Artikel verkauft wurde, gehört er rechtmässig dem Käufer.
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Antwort von Kermesit 16.02.2011
Das ist eine Taktik der typ will geld von dir ist klar und er weis auch das du in Schwierigkeiten bist deshalb macht er so etwas ich glaube nicht das er locker lassen wird.
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Nimm die Auktion raus, schreib ihm ne email das du es nichtmehr hast, wenn er nicht bezahlt hat kann er auch nichts mit einem Anwalt machen.
Kommentar von Gerd2Gerd2 16.02.2011was ist denn da noch raus zu nehmen ? Frage nicht gelesen? Der Kauf ist abgeschlossen.
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Nimm die Auktion raus, schreib ihm ne email das du es nichtmehr hast, wenn er nicht bezahlt hat kann er auch nichts mit einem Anwalt machen.
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Ich würde es erstmal ignorieren und dann abwarten was dann noch so kommt,wenn es schlimmer wird,solltest du darauf reagieren.
wieso das? ich hab doch wohl das recht die sachen wo anders noch zuverkaufen. wenn ich es ausserhalb schaffe den artikel zuverkaufen warum soll ich noch warten?
ebay ist schon recht verbindlich... solltes dich besser an die regeln halten... versuch das teil zurück zu bekommen und verkauf es dem oder einige dich gühtlich
Versuche Dich in die Lage des Käufers zu versetzen. Artikel anbieten die vermutlich nicht erhältlich sind ist Betrug.
was das denn für ne rechtfertigung?! Sagt ja auch keiner das du es nicht darfst, aber du hast dich ja nicht mal bemüht es raus zu nehmen!
wenn du in Ebay was einstellst und es ausserhalb verkaufst musst du den Artikel bei Ebay rausnehmen. Tust du das nicht, kommt mit dem Höchtbietenden ein wirksamer Vertrag zustande. Heisst er kann von dir verlangen ihm den angebotenen Artikel zum von ihm gebotenen Preis zu liefern. Tust du das nicht kann er dich verklagen. Und zwar wegen Betruges. Andererseits hat der Käufer das Recht den Artikel anderswo zu kaufen und von dir die Differenz zwischen dem was er bei dir bezahlt hätte und dem was er nun bezahlt hat einzuklagen
du hast das Recht die Sache woanders zu verkaufen. Aber nicht indem Du es in Ebay unter Gebote einstellst. Damit gehst Du verbindliche Verträge ein die zu erfüllen sind. Wenn jeder solch eine Denkweise hätte dann würde es ein Chaos geben.
Betrug hat damit nichts zu tun. Ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit.
klar ist das Betrug Zivilrecht hin, Zivilrecht her
Betrug ist es noch nicht, erst wenn er Geld kassiert und einbehält ohne die Ware zu liefern. Der käufer hat natürlich Anspruch auf die Ware oder Wertausgleich falls teurer woanders beschafft. Es ist z. B. auch nicht auszuschliessen das bei Verkauf einer Blumenvase diese zufällig zu Bruch gegangen ist und somit ein Anspruch entflällt da dies vom Käufer nicht widerlegt werden kann. Da es ja wohl kaum um einen Artikel wie 10 Kilo Goldbarren geht kann man Recht hin oder her meisst knicken.
Nach Abschluss der Aktion und das ist Ebay nunmal, ein Auktionshaus, gehört der Artikel dem Käufer und nicht mehr dem Verkäufer. Du kannst eine alte Blumenvase von Papa für 2.- Euro vekaufen, Papa findet das schlimm und Du musst sie ohne sie je verschickt zu haben für 1000.- Euro zurückkaufen vom Ebaykäufer von dem Du sie zurückkaufst.
Wenn die Vase kaputt geht, ist das Versicherungssache.