Droht mir nun eine Rückzahlung des Kindergeldes?

4 Antworten

Kindergeld bei Ü18 wird nicht nach "Leistung" gezahlt.

Die Vorausetzungen sind das das Kind in Ausbildung (Schule, Beruf, Studium, auch FSJ) ist.

Jeder Monat, den du nachweisen kannst, das du "in Ausbildung" warst, muß nicht zurück gezahlt werden.

Ja, Kindergeld wird zurück gefordert wenn es nicht zu gestanden hat.

Keine Ahnung ob das Fernstudium bei ILS zur Kindergeldanspruch führt. Wenn ja, Zeitraum nachweisen und ich glaube auch der Zeitaufwand könnte relevant sein bei einem Fernstudium.

Auch wenn das Kind ausbildungssuchend ist und das nachweisen kann, wird Kindergeld gezahlt, bis Ende 25. Lj. oder das Kind ist arbeitslos gemeldet, bis Ende 21. Lj, oder das Kind ist in einer Übergangfrist zw. Ausbildungsabschnitten von bis zu 4 Monaten oder das Kind ist in Wartezeit auf einen verbindlichen Ausbildungsbeginn.

Vielen Dank für die Antwort. Der Nachweis ist kein Problem. Ich habe das ganze auch schon abgeschickt. Es kam halt erneut ein Brief von der Familienkasse, die Leistungsnachweise haben möchte, damit die Ernsthaftigkeit der Ausbildung bewiesen worden ist, wie z.B. durch kontrollierte Arbeiten, etc. Und jetzt wollte ich eben wissen, ob die 10% ein Hindernis darstellen oder eben nicht. Ich würde da auch anrufen, aber ich habe einfach irgendwo die Angst, dass es dann eben heißt, es hätte mir theoretisch nicht zugestanden.

@Entitaet96

Eine andere Möglichkeit als die Leistungsnachweise zu schicken, hast du ja nicht. Ohne Nachweis wir auf jeden Fall zurück gefordert.

Mit Nachweis? Vielleicht nur ein Teil? Keine Ahnung.

@ellaluise

Öhm, ich lese gerade noch das du 20 bist. Bis zum 18. Geburtstag stand das Kindergeld ohne Wenn und Aber zu. Während der Ausbildungszeit ja auch.

Eine evtl. Rückzahlung könnte ggf. auch in Raten passieren. Für die Zukunft würde den Eltern, bei Berechtigung (Schulbesuch, Ausbildung) auch wieder das Kindergeld zustehen. Aber, ich könnte mir auch vorstellen das eine Verrechnung mit der Rückzahlung stattfinden könnte. Also evtl. eine Vereinbarung treffen.

Warte einfach die Bescheide ab, ggf. kann ja noch Widerspruch eingelegt werden.

Wichtig ist die Fristen zu beachten.

http://www.ils.de/studienfoerderung/bildungspraemie-kindergeld/

Kindergeld

Förderung auch für das Abitur

Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine
Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert.

Dies betrifft Teilnehmer/innen am Fernlehrgang Abitur
sowie an allen ILS-Fernlehrgängen, die mit einem Abschlusszertifikat
enden, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden
kann.

Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten.

Dies wird jetzt die Kindergeldstelle wohl prüfen wollen. Und ja es könnte passieren das du das Kindergeld zurück zahlen mußt.

Für die Zeiten,in denen du keine Nachweise erbringen kannst,die der Familienkasse belegen das du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hast,wirst du zurück zahlen müssen !

Also z.B. wenn du eine Ausbildung nach dem 1.des Monats abgebrochen hast,dann steht dir ab dem Folgemonat kein Kindergeld mehr zu,wenn du dann nicht innerhalb von 4 Monaten eine weitere Ausbildung beginnen würdest.

Kommt eine Forderung von zu unrecht bezogenen Kindergeld auf dich zu,dann kannst du eine Ratenzahlung anbieten,die Familienkasse darf aber von zustehenden laufenden Leistungen bis zu 50 % zur Tilgung der Schulden einbehalten.

Da du das Kindergeld ja gar nicht erhalten hast, soll sich die Behörde an deine Eltern wenden. Diese wären auch verpflichtet gewesen, eine Veränderungsmeldung abzugeben. Das war gar nicht deine Aufgabe.

Erstmal danke für deine Antwort. Das meine Eltern das nicht gemacht haben, hat vielleicht auch einen plausiblen Grund: Sie können sehr schlecht Deutsch. Ich wusste auch selbst nicht, dass sie es versäumt haben - aber viel mehr würde mich eben interessieren, ob mein "Leistungsstand" ein Grund wäre für die Familienkasse, damit diese dann meinen: "Also, Sie haben eindeutig zu wenig gemacht in den zwei Jahren und trotzdem das Kindergeld bezogen! Das geht so nicht."

Das ist die größte Angst, die ich habe, bei der Sache.

@Entitaet96

Ein Fernstudium begründet sowieso keinen Kindergeldanspruch. Das gilt nur bei einer staatlichen Schule/Uni oder einem Ausbildungsvertrag.

Wenn deine Eltern angeschrieben wurden, hätten sie das natürlich an dich weiter leiten müssen. 

Um das Geld zu kassieren, verstehen sie wohl genug Deutsch.

@DerHans

Hans das ist doch Blödsinn,sicher kann es einen Anspruch beim Fernstudium geben !

Antworte doch nur,wenn du auch eine Antwort weißt und gib hier keine falschen Infos weiter.