Droht mir eine Steuernachzahlung?
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu meinem Lohnsteuerjahresausgleich. Ich habe Steuerklasse I und habe ausschließlich Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit d.h. ich gebe eine freiwillige Steuererklärung ab. Ich habe mir im Internet die Einkommensteuertabelle 2011 heruntergeladen, ich habe sie noch mit denen auf anderen Homepages verglichen, es kann sich also nicht um einen Fehler handeln. Von meinem Arbeitgeber habe ich eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2011 bekommen. Nun habe ich überrascht festgestellt, dass ich über 2.000 Euro zu wenig Steuern gezahlt habe. Kann das sein? Ich habe im Jahr 2011 ab Juni eine Lohnerhöhung in Höhe von 600 Euro bekommen. Kann das damit zusammenhängen? Normalerweise bekommt man da doch eher noch Geld zurück. In diesem Fall sollte ich dann wohl besser kein Lohnsteuerjahresausgleich für 2011 machen, oder? Weiß das jemand Bescheid?
6 Antworten
Also Lohnsteuerjahresausgleich war mal früher - heute nennt sich diese Erklärung Einkommensteuererklärung!
Warum downloadest du nicht gleich ein Steuerprogramm und gibst deine Daten dort ein und kannst gleich vor der Abgabe das Ergebnis anschauen???
Hier gibt es das offizielle u. kostenlose Programm der Finanzverwaltung Elster:
Hey wenn du die Steuerklasse eins hast, kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist und du sonst keine Einkünfte hast, bist du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. An deiner stelle würde ich das Elster Programm Laden. Das Programm ist kostenlos und du kannst berechnen wie viel du bekommst oder zu Zahlen hast. Wenn dein Arbeitgeber die richtige Steuer für deine Lohnerhöhung abgeführt hat, musst du nix nachzahlen. Wovon du eigentlich ausgehen kannst.
Ich habe mir im Internet die Einkommensteuertabelle 2011 heruntergeladen
Tatsächlich die Einkommensteuertabelle oder eher ein Programm zur Erstellung der Einkommensteuererklärung? Ich weiß ja nicht, was Du jetzt genau gemacht hast, aber wenn Du einfach Deinen Bruttoarbeitslohn genommen hast und dann nachgesehen hast, wie hoch die Einkommensteuer auf diesen Betrag ist, dann hast Du einen Fehler gemacht - die Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (Arbeitslohn abzgl. Werbungskosten, Sonderausgaben usw.).
Ich habe kaum Werbungskosten, Sonderausgaben etc. aber ich habe vergessen die Beiträge zur Krankenversicherung etc. abzuziehen
Das sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ff. EStG)
Frage hat sich also erledigt
Schön.
das halte ich für ausgeschlossen
Da die Monatslohnsteuer, die einbehalten wird, immer davon ausgeht, dass du das für diesen Monat erhaltene Gehalt (theoretisch) für das ganze Jahr bekommst, ist bei jeder Gehaltsänderung mit einer Rückzahlung bei der Einkommensteuererklärung zu rechnen. Denke daran, dass du auch deine umfangreichen Freibeträge, Fahrtkosten, Versicherungen steuermindernd einbringen kannst. Selbst eine Spende in den Klingelbeutel ist absetzbar - oft auch ohne Beleg! Nachzahlungen sind nur zu erwarten bei Einkünften aus Vermietung/Verpachtung, Zinserträgen über 800 Euro...
Danke für deinen Beitrag :-). Ich habe gerade bemerkt, dass ich das zu versteuernde Einkommen falsch berechnet habe. Ich habe kaum Werbungskosten, Sonderausgaben etc. aber ich habe vergessen die Beiträge zur Krankenversicherung etc. abzuziehen. Frage hat sich also erledigt :-).