Guten Tag, ich habe im Juli 2008 eine kleine Privatpraxis unter dem Namen Leg-fit eröffnet. Nun habe ich ein Einschreiben von einem Anwalt bekommen, dass sich jemand in Saaluis diesen Namen ca. 2 Wochen vorher als Marke eintragen lassen habe. Ich soll meine Domain Lega-fit.de freigeben, keine Werbung merh machen und ca 1500,- € Schadensersatz zahlen. Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Kann man mich zwingen eine Domain die ich gekauft habe abzugeben?
Vielen Dank für eine Antwort.
Zum Anwalt gehen, sollen die die Rechtslage klären. Oder feststellen lassen ob Abzocke
Die Domainevergabe wird von der Denic (Zentralstelle für Domaineregistrierung) geregelt und genehmigt. Wenn dir der Domainetitel zuerkannt wurde, hat der andere normalerweise Pech gehabt, dass er sich den Namen nicht vorher gesichert hat.
Ausnahmen sind nur Domainenamen, die den Ottonormalverbraucher glauben machen, es handele sich um die offizielle Seite einer bekannten Firma/Marke. Aber solche Domainenamen werden von der Denic in der Regel auch nicht genehmigt!
Am Besten sofort zum Anwalt - sieht sehr nach der heute leider häufigen Abzocke aus!
An deiner Stelle würde ich zum nwalt gehen. Nicht das es sich um Abzocke handelt. Woher weißt du, ob derjenige wirklich 2 Wochen vor dir den Namen hat eintragen lassen?
Viel Erfolg!

bitte zum Anwalt mit Fach Spezifischer Kompetenz gehen hier findest du hilfe viel glück

Ich glaub das musst du mit deinem Anwalt besprechen. Soweit ich weiß ist es dein domain und niemand kann ihr dir wegnehmen.

Ich habe gerade nachgesehen, der Markenantrag wurde beim Deutschen Marken- und Patentamt am 06.06.2008 eingereicht. Du hast Deine Praxis erst im Juli 2008 eröffnet. Insoweit waren die Markeninhaber so oder so schneller. Den Schadenersatz halte ich für fragwürdig. Dazu müsste erst einmal belegt werden, wie diese Summe sich ergeben soll bzw. wie dieser Schaden entstanden sein soll, da die andere Firma sich ja auch gerade erst die Marke eintragen ließen. Möglicherweise handelt es sich bei der Summe um die Abmahnkosten des beauftragten Anwaltes!? Die würden sich am theoretischen Streitwert orientieren und könnten u.U. berechtigt sein. Ich würde einen Anwalt konsultieren und unbedingt die Fristen beachten, falls es sich um eine kostenbewehrte Abmahnung handelt. Wenn es sich um eine solche handelt, sollte man dies auch sehr ernst nehmen.
Lieber Kai, danke, das war eine hilfreiche Antwort. Nur noch eine kurze Frage: Er schreibt selbst, dass er den Namen erst eintragen lassen hat, nachdem er von der Eröffnungsankündigung meiner Praxis im Internet gelesen hat. Ich kann auch mit Rechnungen beweisen, dass ich den Namen schon vor dem 6.6.08 benutzt habe. Und reicht das, wenn ich mich in Lega-Fit Taunsstein umbenenne? LG Andrea
dock69 am 21. September 2008 18:34 Das lässt sich auf die Entfernung schwer beantworten. Wenn Du schriftlich hast, dass er die Eintragung erst nach Deiner Ankündigung vorgenommen hat, sehe ich zumindest keine Grundlage für den erwähnten Schadenersatz. Die Markeneintragung ist meines Erachtens rechtens. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Deine Firma war zu dem Zeitpunkt noch nicht wirklich so bekannt, dass man irgendwelche Rechte davon ableiten könnte. Wenn der Begriff in bestimmten Markenklassen registriert ist, darf man ihn in diesen Klassen auch nicht verwenden - auch nicht mit Ergänzung durch die Ortsangabe. Es bestünde ja nach wie vor eine Verwechselungsgefahr, bzw. könnte man unterstellen, dass Du von der fremden Marke profitierst.
Aus Deiner Schilderung geht nicht hervor, ob es sich bei dem Anwaltsschreiben um eine Abmahnung handelte oder tatsächlich eine Schadenersatzvorderung. Ich denke, dass Du die Domain an den Markeninhaber übertragen und den Namen nicht weiter verwenden solltest. Schadenersatzforderung halte ich unter den Umständen für Unfug. Ich halte es auf jeden Fall für nötig, einen Anwalt zu konsultieren. Im Falle einer Abmahnung musst Du auch in der gesetzten Frist reagieren, das könnte sonst recht teuer werden.
Wo liegt "Saaluis"?
wernilein am 20. September 2008 13:10 mit r
danke, dass war der Tip, den ich brauchte ;-)
Immer noch kartographisch nicht zu identifizieren. Könnte das saarländische "Saarlouis" gemeint sein? :-)
Hast du keine anderen Probleme als Leute mit Flüchtigkeitsfehlern zu nerven?
Die Mehrzahl der Leser hat verstanden, dass es sich um Saarlouis handelt - nur du nicht Saarland60!?
Andreagut hat grad größere Probleme! Ich finde solche Antworten auf echte Fragen wirklich unmöglich!!!
Wenn du richtig lesen könntest, würdest du feststellen, dass ich keine einzige Antwort auf die Frage gegeben habe. Insofern ist die Qualität meiner beiden Zeilen mit der Qualität deiner Einlassung identisch. Beide gehen gegen Null :-)
Danke LiviaCat,Du spricht mir aus der Seele.
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