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Drohbrief vom Anwalt wegen falschem Namen für meine Praxis

gefragt von Andreagut am 20.09.2008 um 13:06 Uhr

Guten Tag, ich habe im Juli 2008 eine kleine Privatpraxis unter dem Namen Leg-fit eröffnet. Nun habe ich ein Einschreiben von einem Anwalt bekommen, dass sich jemand in Saaluis diesen Namen ca. 2 Wochen vorher als Marke eintragen lassen habe. Ich soll meine Domain Lega-fit.de freigeben, keine Werbung merh machen und ca 1500,- € Schadensersatz zahlen. Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Kann man mich zwingen eine Domain die ich gekauft habe abzugeben?

Vielen Dank für eine Antwort.

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Internet x 55.352 Recht x 35.034 patentrecht x 31 markennamen x 13 domainbezitz x 1

bgd24
beantwortet von bgd24 am 20. September 2008 13:09
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Zum Anwalt gehen, sollen die die Rechtslage klären. Oder feststellen lassen ob Abzocke

Kommentar von Pohliboy am 9. August 2009 13:22

Such dir einen neuen anwalt http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html hier findest du genügend in deiner umgebung! viel erfolg noch!


LiviaCat
beantwortet von LiviaCat am 20. September 2008 14:07
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Die Domainevergabe wird von der Denic (Zentralstelle für Domaineregistrierung) geregelt und genehmigt. Wenn dir der Domainetitel zuerkannt wurde, hat der andere normalerweise Pech gehabt, dass er sich den Namen nicht vorher gesichert hat.

Ausnahmen sind nur Domainenamen, die den Ottonormalverbraucher glauben machen, es handele sich um die offizielle Seite einer bekannten Firma/Marke. Aber solche Domainenamen werden von der Denic in der Regel auch nicht genehmigt!

Am Besten sofort zum Anwalt - sieht sehr nach der heute leider häufigen Abzocke aus!


Moeppi06
beantwortet von Moeppi06 am 20. September 2008 13:21
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An deiner Stelle würde ich zum nwalt gehen. Nicht das es sich um Abzocke handelt. Woher weißt du, ob derjenige wirklich 2 Wochen vor dir den Namen hat eintragen lassen?

Viel Erfolg!


wernilein
beantwortet von wernilein am 20. September 2008 13:10
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bitte zum Anwalt mit Fach Spezifischer Kompetenz gehen hier findest du hilfe viel glück


dispo1
beantwortet von dispo1 am 20. September 2008 13:08
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Ich glaub das musst du mit deinem Anwalt besprechen. Soweit ich weiß ist es dein domain und niemand kann ihr dir wegnehmen.


dock69
beantwortet von dock69 am 20. September 2008 18:50
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Ich habe gerade nachgesehen, der Markenantrag wurde beim Deutschen Marken- und Patentamt am 06.06.2008 eingereicht. Du hast Deine Praxis erst im Juli 2008 eröffnet. Insoweit waren die Markeninhaber so oder so schneller. Den Schadenersatz halte ich für fragwürdig. Dazu müsste erst einmal belegt werden, wie diese Summe sich ergeben soll bzw. wie dieser Schaden entstanden sein soll, da die andere Firma sich ja auch gerade erst die Marke eintragen ließen. Möglicherweise handelt es sich bei der Summe um die Abmahnkosten des beauftragten Anwaltes!? Die würden sich am theoretischen Streitwert orientieren und könnten u.U. berechtigt sein. Ich würde einen Anwalt konsultieren und unbedingt die Fristen beachten, falls es sich um eine kostenbewehrte Abmahnung handelt. Wenn es sich um eine solche handelt, sollte man dies auch sehr ernst nehmen.

Kommentar von Andreagut am 21. September 2008 12:21

Lieber Kai, danke, das war eine hilfreiche Antwort. Nur noch eine kurze Frage: Er schreibt selbst, dass er den Namen erst eintragen lassen hat, nachdem er von der Eröffnungsankündigung meiner Praxis im Internet gelesen hat. Ich kann auch mit Rechnungen beweisen, dass ich den Namen schon vor dem 6.6.08 benutzt habe. Und reicht das, wenn ich mich in Lega-Fit Taunsstein umbenenne? LG Andrea

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 21. September 2008 18:34

Das lässt sich auf die Entfernung schwer beantworten. Wenn Du schriftlich hast, dass er die Eintragung erst nach Deiner Ankündigung vorgenommen hat, sehe ich zumindest keine Grundlage für den erwähnten Schadenersatz. Die Markeneintragung ist meines Erachtens rechtens. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Deine Firma war zu dem Zeitpunkt noch nicht wirklich so bekannt, dass man irgendwelche Rechte davon ableiten könnte. Wenn der Begriff in bestimmten Markenklassen registriert ist, darf man ihn in diesen Klassen auch nicht verwenden - auch nicht mit Ergänzung durch die Ortsangabe. Es bestünde ja nach wie vor eine Verwechselungsgefahr, bzw. könnte man unterstellen, dass Du von der fremden Marke profitierst.

Aus Deiner Schilderung geht nicht hervor, ob es sich bei dem Anwaltsschreiben um eine Abmahnung handelte oder tatsächlich eine Schadenersatzvorderung. Ich denke, dass Du die Domain an den Markeninhaber übertragen und den Namen nicht weiter verwenden solltest. Schadenersatzforderung halte ich unter den Umständen für Unfug. Ich halte es auf jeden Fall für nötig, einen Anwalt zu konsultieren. Im Falle einer Abmahnung musst Du auch in der gesetzten Frist reagieren, das könnte sonst recht teuer werden.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 20. September 2008 13:10
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Wo liegt "Saaluis"?

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 20. September 2008 13:10

mit r

Kommentar von Andreagut am 20. September 2008 13:12

danke, dass war der Tip, den ich brauchte ;-)

Kommentar von Saarland60 am 20. September 2008 13:16

Immer noch kartographisch nicht zu identifizieren. Könnte das saarländische "Saarlouis" gemeint sein? :-)

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 20. September 2008 14:02

Hast du keine anderen Probleme als Leute mit Flüchtigkeitsfehlern zu nerven?

Die Mehrzahl der Leser hat verstanden, dass es sich um Saarlouis handelt - nur du nicht Saarland60!?

Andreagut hat grad größere Probleme! Ich finde solche Antworten auf echte Fragen wirklich unmöglich!!!

Kommentar von Saarland60 am 20. September 2008 15:22

Wenn du richtig lesen könntest, würdest du feststellen, dass ich keine einzige Antwort auf die Frage gegeben habe. Insofern ist die Qualität meiner beiden Zeilen mit der Qualität deiner Einlassung identisch. Beide gehen gegen Null :-)

Kommentar von Andreagut am 21. September 2008 13:48

Danke LiviaCat,Du spricht mir aus der Seele.


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