Drive By mit Wasserpistolen strafbar?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt drauf an, ob und was passiert. Wenn da jmd. bissl nass wird und sonst nichts passiert, dann ist das zwar nicht gerade nett, aber dürfte nicht strafbar sein. Weiß aber nicht, ob Tätlichkeit auch für Dt. gilt (kurzzeitige Beeinträchtigung in das (körperliche) Wohlbefinden, ohne bleibenden Schaden). Da du aber damit rechnen musst jmd. zu verletzen oder etwas zu beschädigen, kann man dich/euch durchaus anzeigen. Wenn du z.B. jmd. ins Auge triffst, dann wäre es schon fahrlässige, leichte Körperverletzung, sofern kein bleibender Schaden zurück bleibt. Ist die Verletzung aber so stark, dass die Person auf dem Auge z.B. erblindet oder zumindest dauerhaft beeinträchtigt ist, dann ist es fahrlässige, schwere Körperverletzung. Trifft du eine Person, die etwas wasserempfindliches dabei hat und es geht kaputt (z.B. Handy), dann müsste es fahrlässige Sachbeschädigung sein. Für diese Dinge kann man dich stafrechtlich belangen und es gibt noch mehr, was hier nicht genannt wurde. Ich würde es mir also gut überlegen. €: Scaver hat den Rest genannt.

Das kann je nach SItuation vieles nach sich ziehen.

Zu aller erst kommt Schadenersatz und wenn es nur die Reinigungskosten für die Klamotten sind (auch nasse Sachen müssen gewaschen werden).

Das nächste kann Schmerzensgeld und ein Verfahren wegen Körperverletzung sein, wenn z.B. jemand im Auge getroffen wird oder sich erschrickt und dabei verletzt (umknicken, auf Zunge beißen, beim Essen ins Auge stechen usw usw). Auch ggf. psychische Probleme durch den Schock gelten als Körperverletzung.

Des weiteren kann auch eine Strafe gegen das Waffengesetz verhängt werden. Denn wenn jemand in der Situation davon ausgeht/ausgehen muss, dass es sich um echte Waffen handeln könnte, gilt das, als wären es echte Waffen. Durch das schießen mit Wasser kann das wieder abgeschwächt werden, das kommt aber auf die Gesamtsituation an.

Auch ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, ggf. auch ide Straftat der Verkehrsgefährdung können da auf einen zu kommen.

Ebenso Ruhestörung wenn es in der Abend/Nachtzeit stattfindet. Ebenso kann außerhalb dieser Zeit eine Anzeige wegen Störung der öffentlichen Ordnung auf einen zukommen.

Es wären noch einige kleine weitere Sachen möglich. Was im Endeffekt zutreffen kann, hängt von den gegebenen Umständen genau ab.

Generell würde ich von so was abraten! Rechtliche Folgen wird dies bei einer Anzeige nämlich auf jeden Fall haben!!!

Das ist mindestens ein § 118 OWiG.

Alles weitere (mögliche straf- und zivilrechtliche Folgen) steht bereits in anderen Antworten.

Ja, Hallo erstmal! Ich denke einmal Drive By wurde schon mit echten Waffen gemacht, über so etwas macht man keine Scherze das ist einfach eine Sch**** Idee!!!