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Dringende Frage zum § 241...

gefragt von HuskyBabyHuskyBaby am 21.04.2009 um 9:54 Uhr

Hallo, da ich mit meinen Noch-Nachbarn riesen Streß habe und die meine "große" Tochter desöfteren genötigt hatten (mit dem Fahrrad versuch anzufahren usw.) weshalb ich im Januar Strafanzeige gegen den Täter (17 Jahre) gestellt hatte.Eingestellt-aussage gegen aussage. Nun, hat er versucht uns bewußt z.verletzen, indem er wieder meine Tochter auf dem Hof versucht, Sie mit hoher Geschwindigkeit mit dem Rad anzufahren (Sie mußte z.Seite springent) und als ich sagte, er soll es lieber nicht nochmal machen, dararufhin wurde ich übelst mit Schimpfwörtern betitelt und als er auf mich zukam, versuchte er mir Angst zu machen, indem er vor mir stand und laut "Buh" sagte. Er bekam keine reaktion von mir, (ich stand in der Tür) Er drängelte sich vorbei und versuchte mit voller Wucht die Haustür zuzuschlagen (wo ich mit meiner kleinen "19 monate" auf dem Arm stand) Wenn ich mich nicht fix gedreht hätte und schnell meinen Arm hochgerissen hätte, wäre Ihr Kopf genau dazwischen gewesen ;o( zum Glück nur mein Arm. Nun habe ich Strafanzeige gestellt und der Polizist gab mir einen Strafantrag mit dem § 241 den ich unterschreiben soll. Mein Anwalt sagte, ich soll Ihn in allen in Betracht kommenden Delikten anzeigen. D.h. 1) erneute Nötigung 2) Beleidigung 3) K-verletzung. Der Polizist kennt d.Familie und ich denk, er wills verharmlosen,damit keine Strafe folgt.Was ist alles inbegriffen beim §241


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anonym
beantwortet von anjanni am 21. April 2009 09:56
3x
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Verlaß Dich auf den Anwalt, den Du ja schon hast. Und frag ihn auch, was der Paragraph bedeutet. (Es ist zwar richtig und gut, daß Du Dich auch selbst informierst. Das BGB findest Du mit dem vollen Text auch im Internet. - Aber jegliche Rückfrage sollte der Anwalt Dir beantworten können.)

Hoffentlich hast Du Zeugen, die auch vor Gericht aussagen - sonst geht das eh aus wie das Hornberger Schießen.

Kommentar von 8d45cb60371dfb26ce1da52406e7893csmallHuskyBaby am 21. April 2009 10:00

Ich habe zu meinen Anwalt gesagt bzw.gefragt, wann er sich denn einschalten kann und er sagte, garnicht, denn ich muß sowas immer über die Polizei anzeigen. Er sagte, sowas wird wohl eh wieder eingestelt und deshalb wäre es quatsch, wenn er was macht und vor allem was? Aber wofür gibt es den denn??? Ich glaub, der hat keine Lust auf so ein Nachbarschaftsstreß. Der Täter sagte mir auch, das er mich Sau alle machen wird und sollt ich Ihn wieder anzeigen, sollte ich meine beiden Kids lieber nirgens mal allein spielen lassen. Meine Frage war halt, ob ALLE 3 Tatvorwürfe mit in diesem § fallen? Aber danke schonmal

Kommentar von anjanni am 21. April 2009 10:06

Wenn der Anwalt nicht helfen will, such Dir entweder einen anderen oder geh zur Polizeidienststelle und füll den Wisch da aus. Die helfen Dir auch.

Tatsächlich scheint der Knabe ja ziemlich gerissen zu sein. Ohne Zeugen wirst Du tatsächlich nicht sehr weit kommen.

Da der Täter aber noch unter 18 ist, ist auch das Jugendamt zuständig. Die können sich den Knilch mal vorknöpfen. Vielleicht kommst Du da eher "durch" als vor Gericht!

Kommentar von 8d45cb60371dfb26ce1da52406e7893csmallHuskyBaby am 21. April 2009 10:28

Oh wie schön das wäre, aber das Jugendamt ist der Knaller. Die haben ein Familienhelfer, der auch zu mir sagte, er kennt die Problematik in der Familie (6 Kinder,alle Arbeitslos, Ehemann wohnt Nebenan in Einliegerwhg damit doppelt Geld kassiert wird) und NIX passiert..NIX. Ich soll Sie einfach ignorieren. Das tun wir, aber sobald er uns sieht und wir und auch er allein ist, gehts los. Wir mögen nichtmal mehr Müll runterbringen. Und der Polizist ist schon voll angenervt und das hat er mir auch klipp und klar gesagt. Wie gesagt, er kennt die Familie und ich habe das Gefühl, das er den Jungen beschützen will. Meine Tochter war überall dabei und hat es mitbekommen und die Freundin meiner Tochter auch (aber die Familie traut sich nicht, die Tochter aussagen zu lassen ;o( ) habe schon mit den geredet und gebittet, aber nix zu machen. Die unter mir verbreiten überall angst und schrecken ;o(

Kommentar von anjanni am 21. April 2009 10:39

Kenne ich aus meiner Nachbarschaft: da würde auch nicht jeder als Zeuge vor's Gericht mitgehen, weil man ja dann den Ärger mit diesem Nacharn auch noch selber hat...

Da hilft nur wegziehen - möglichst weit...

Kommentar von anjanni am 21. April 2009 10:41

Ach ja, und Thema Polizei:

Du kannst auch zu einer anderen Wache gehen - und sag denen ruhig, daß Du bei "Deiner" nicht richtig beraten wirst.

Zeig den Typen jedes Mal an, wenn was passiert. Und vergiß nicht, Dir Datum und Uhrzeit immer direkt zu notieren! - Die Polizei ist verpflichtet, dem nachzugehen. Sie sind zu Deinem Schutz da, nicht zum Schutz von Verbrechern.


anonym
beantwortet von MrWombel am 21. April 2009 09:55
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-> Rechtsanwalt.


zahraa
beantwortet von zahraa am 21. April 2009 10:03
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§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

kopiert aus dem strafgeseztbuch,zeig ihn immer wieder an


Praline
beantwortet von Praline am 21. April 2009 09:58
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RA - anders geht's nicht oder Sozialzentrum, die geben Rat!

Kommentar von 8d45cb60371dfb26ce1da52406e7893csmallHuskyBaby am 21. April 2009 10:01

Sozialzentrum??? Was ist denn das?


warndreieck
beantwortet von warndreieck am 21. April 2009 10:03
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Das Gesetz, mit Entscheidungen

http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html


curafe
beantwortet von curafe am 21. April 2009 10:03
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http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html und dein anwalt gibt auch infos


pattimarie1
beantwortet von pattimarie1 am 21. April 2009 10:13
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Es ist trotzdem wichtig, daß Du alle Taten anzeigst, damit hast Du es amtlich und schwarz auf weiß. Der Junge ist ja gemeingefährlich. Laß´ Dich am besten bei der Polizei beraten und wechsel danach den Anwalt!


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